Hagen/Plettenberg. Kuriose Maßnahme in städtischen Gebäuden: Warum der Bürgermeister dazu lieber schweigt und was in anderen Städten verboten ist.

Fragen der inneren Sicherheit sind immer heikel. Da kommt man so ganz leicht nicht an Informationen. Der Bürgermeister der sauerländischen Stadt Plettenberg selbst will sich auch nach mehrfacher Anfrage zum Sachverhalt nicht äußern. Und auch sonst will sich die Stadt eigentlich nicht einlassen. Interne Angelegenheiten seien das, heißt es zunächst.

Letztlich liefert sie aber doch Antworten. Zum Beispiel - wenn auch ausweichend - auf die Frage, welche Konsequenzen Mitarbeitern drohen, die gegen die neue Verfügung verstoßen. „Auch hier handelt es sich um Interna“, antwortet die Stadt. Was man aber sagen könne, ist, „dass die städtischen Hausmeister das Kaktusverbot erfolgreich umgesetzt haben“.

Kaktusverbot gilt in allen städtischen Einrichtungen

Ein Kaktusverbot also. Klingt wie eine hübsche Nachricht zum 1. April, ist es aber nicht. Ulrich Schulte, Bürgermeister der 25.000-Einwohner-Stadt im Märkischen Kreis, ordnete das Verbot jüngst an. Es gilt nicht nur im Rathaus, sondern in allen städtischen Einrichtungen wie zum Beispiel Kindertagesstätten und Schulen. Naheliegende Frage: Warum das alles?

„Was bei dem erwachsenen Mann eine Blessur am Arm war, hätte für ein kleines Kind an gleicher Stelle durchaus eine böse Verletzung im Gesicht werden können.“

Stadt Plettenberg

Ein Mitarbeiter hatte - das teilt die Stadt mit - vor einigen Wochen eine Unfallmeldung eingereicht. Der Mann habe sich im Juli in einem Schulgebäude an einem Kaktus verletzt „und musste ärztlich behandelt“ werden. Um welche Verletzung es sich genau handelte, dürfe „aufgrund der zu schützenden Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre unseres Personals“ nicht mitgeteilt werden. Die Stadt erklärt aber: „Was bei dem erwachsenen Mann eine Blessur am Arm war, hätte für ein kleines Kind an gleicher Stelle durchaus eine böse Verletzung im Gesicht werden können.“

So begannen die Überlegungen, die nun in das allgemeine Verbot der bedrohlichen Pflanzen aus der Gruppe der Bedecktsamer mündeten. „Aus Gründen der Gleichbehandlung geschah das nicht nur in Schulen, sondern auch in Kitas und Rathausbüros“, vermeldet die Stadt. Eine entsprechende Empfehlung habe es „auch von unserer Sicherheitsfachkraft“ gegeben. Welche Sicherheitsfachkraft? Was verbirgt sich genau dahinter? Antwort der Stadt: „Dies sind sicherheitsrelevante Interna, dazu können wir uns leider nicht äußern.“

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So oder so: Das Verbot war zeitnah zu befolgen. Alle Kakteen mussten entfernt werden. Auf welche Weise das geschah, „ob in die Mülltonne oder durch Mitnahme nach Hause“, wurde nach Auskunft der Stadt nicht überprüft. Aber wie dem Hinweis der Stadt auf das erfolgreiche Wirken der für die Durchsetzung des Verbots zuständigen Hausmeister zu entnehmen ist, scheinen die städtischen Gebäude schon jetzt stachelfreie Zone zu sein. Einen Hinweis hat die Stadt zudem noch. „Grünpflanzen sind in allen städtischen Gebäuden gern gesehen und auch reichlich vorhanden.“

Aber wie sieht das eigentlich in anderen Städten aus? Was ist dort verboten und was nicht? Die Stadt Arnsberg verweist bei Verboten vor allem auf den Brandschutz. Jedes private elektronische Gerät braucht einen Nachweis, dass die Nutzung unbedenklich ist: Selbst das Ladekabel für das Handy braucht den entsprechenden Aufkleber. Offene Flammen sind - wie natürlich auch andernorts - ebenfalls verboten. Teelicht, Adventskranz und alles, was zur Heimeligkeit am Arbeitsplatz beiträgt, ist untersagt.

In Winterberg gilt: Haustiere sind verboten

Ist ja auch gefährlich, wie man einst in Winterberg feststellen musste, als ein Kerzlein schon vor sich hin schmorte. Größerer Schaden entstand zum Glück nicht. Neben Gebrauch von Kerzen ist den Mitarbeitenden in der Stadt im Hochsauerlandkreis auch das Mitbringen von Haustieren verboten. Eine entsprechende Anfrage habe es einmal gegeben, heißt es auf Nachfrage. „Weil aber Besucher oder auch andere Mitarbeitende Angst vor zum Beispiel Hunden haben könnten“, habe man ein allgemeines Verbot im Rathaus ausgesprochen. Schwelm meldet hingegen, dass in den Verwaltungsgebäuden „der sogenannte Bürohund erlaubt“ sei. 

Verbote in Hagen beziehen sich - wie in vielen anderen Städten - vor allem auf den Gebrauch privater elektrischer Geräte. „Nur dienstliche Geräte sind zu nutzen“, teilt die Stadt mit: „Ausnahmen sind Wasserkocher, Kaffeemaschine und Schreibtischlampe.“ Für den Ventilator im Sommer oder das Waffeleisen im Winter müsste eine eigene Genehmigung eingeholt werden. Kakteen sind hingegen kein Problem.