Hagen/Sauerland. Hier finden Sie alle Informationen zum E-Rezept - und auch dazu, was sie tun müssen, wenn das Rezept mal nicht funktioniert.
Das elektronische Rezept soll das Erstellen von Verordnungen erleichtern - und für Praxen mindestens genauso komfortabel sein wie das Papierrezept. Das schreibt zumindest die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Das ist aber nicht immer der Fall - das zeigen die Ausfälle der Telematik-Infrastruktur in den vergangenen Wochen, die von den Hausärzte- und Apothekenverbänden beklagt wurden. Wie gehe ich als Patient oder Patientin damit um, wenn das Rezept nicht funktioniert? Wir haben die wichtigsten Fakten rund um das E-Rezept für Sie gesammelt.
Wie wird das E-Rezept ausgestellt?
Das E-Rezept ist nach Ausstellung durch den Arzt oder die Ärztin auf einem Server hinterlegt. Man kann es in der Apotheke per elektronischer Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder Tokenausdruck (ein Ausdruck mit QR-Code) einlösen. Der Ausdruck muss nicht vom Arzt unterschrieben worden sein. Das System soll eigentlich unmittelbar funktionieren. Trotzdem rät Dr. Christian Fehske, Apotheker aus Hagen, zu ein wenig Geduld. Denn nicht jeder Arzt schaffe es sofort, die Rezepte digital zu signieren und ins System zu schicken - manchmal werde das auch erst gesammelt zum Ende der Sprechstunde gemacht, oder die Rezepte sollen erst noch kontrolliert werden.
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Wann kommt das Papierrezept noch zum Einsatz?
Sollte die Telematik-Infrastruktur gestört sein, kommt wieder das klassische Papierrezept zur Verwendung, welches vor dem Jahreswechsel Standard war, erklärt die KVWL. Davon betroffen sind auch Hilfsmittel, Verbandmittel und andere Arzneiprodukte, die keine Arzneimittel sind. Auch bei Haus- und Heimbesuchen kommt das Papierrezept weiter zur Verwendung. Und auch, wenn man dringend auf ein Medikament angewiesen ist, sollte man im besten Fall um ein Papierrezept bitten, so Dr. Fehske: Denn das sei immer noch die fehlerfreiste Variante und könne garantiert von der Apotheke ausgestellt werden.
Muss ich bei jeder Verschreibung meine Gesundheitskarte vorlegen?
Nein. Die Karte muss wie bisher einmal im Quartal beim Arzt vorgezeigt werden. Dann sei das Erstellen eines E-Rezepts unabhängig vom Vorlegen der Karte möglich, so die KVWL - vorausgesetzt, der Patient oder die Patientin ist bereits im Verwaltungssystem der Praxis hinterlegt. Dadurch soll auch das Verschreiben von Medikamenten nach einer Video-Sprechstunde oder das Fortschreiben einer Dauermedikation vereinfacht werden. Die elektronische Gesundheitskarte muss dann allerdings in der Apotheke vorgezeigt werden, sofern man nicht die E-Rezept-App der Gematik nutzt.
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Wie lang kann ich das E-Rezept einlösen?
Das E-Rezept ist, genau wie das Papierrezept, 28 Tage lang gültig.
Was kann ich tun, wenn die Einlösung in der Apotheke fehlschlägt?
Es kann mehrere Gründe dafür haben, dass das E-Rezept nicht eingelöst werden kann. Sollte die Apotheke keine oder eine gestörte Verbindung zur Telematikinfrastruktur haben, kann es schon helfen, eine andere Apotheke aufzusuchen.
Es kann aber auch während des Abrufens der Informationen ein Fehler auftreten, so geschehen in der Apotheke von Dr. Fehske: Durch kleine Internetausfälle glaubt das System, seine Informationen übermittelt zu haben, und schließt das Rezept. Tatsächlich sind die Informationen nie in der Apotheke angekommen. Da muss dann durch den Arzt ein neues Rezept ausgestellt werden - und das E-Rezept kann man ja problemlos auch per Telefon bestellen.
Wenn allerdings der Fehler auf Seiten der Praxis liegt und das Rezept gar nicht erst dem Server übermittelt wurde, hilft nur der Gang zum Arzt, um ein Papierrezept abzuholen.