Freudenberg. Die beiden Mädchen, die eine Zwölfjährige getötet haben, sind wieder bei ihren Familien – allerdings außerhalb von Freudenberg. Die Hintergründe.

Die Familien der beiden tatverdächtigen Mädchen, die am vergangenen Samstag eine Zwölfjährige getötet haben sollen, sind inzwischen außerhalb von Freudenberg untergebracht. Das hat Andreas Müller, Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, dieser Redaktion bestätigt. Sie seien mittlerweile gemeinsam mit den Mädchen „außerhalb ihres häuslichen Umfelds“ untergekommen.

Das Jugendamt des Kreises hatte bereits am Mittwoch bekannt gemacht, dass die Mädchen nicht mehr in Freudenberg seien, aber schon da betont, dass der weitere Kontakt der minderjährigen Tatverdächtigen zu ihren Familien wichtig sei. Die 12 und 13 Jahre alten Kinder hatten am Montag gegenüber der Polizei gestanden, dass sie am Samstag die Zwölfjährige mit zahlreichen Messerstichen getötet hatten. Die unfassbar wirkende Tat beschäftigt seitdem die Öffentlichkeit, ein Motiv ist weiterhin unklar.

Keine Zwangsmaßnahme gegen die Familie

Auch jetzt wird vom Kreis betont, dass es nicht als Zwangsmaßnahme zu verstehen sei, dass die Familien samt Kindern außerhalb der Stadt und wohl auch außerhalb des Kreises untergekommen seien. Vielmehr geschehe dies alles im Einvernehmen.

Dafür hätten die Behörden wohl auch keine Handhabe. Denn: Die beiden tatverdächtigen Mädchen sind noch keine 14 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig. Und die Ermittler haben auch klar gesagt, dass im Zusammenhang mit dem brutalen Tod der Zwölfjährigen gegen keine weiteren Kinder oder Erwachsene ermittelt werde.

Die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft läuft indes weiter, obwohl die beiden tatverdächtigen Mädchen strafrechtlich nicht belangt werden. So wird geprüft, ob die weiteren Beweismittel tatsächlich zu dem Geständnis der Mädchen passen und ob noch andere strafrechtliche Sachverhalte im Raum stehen. Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Wir werden natürlich vollumfänglich aufklären.“

Kritik an Informationspolitik der Ermittler

Allerdings bleibe es dabei, dass man auch nach Abschluss der Ermittlungen „keine Aussagen zu Tatabläufen oder Motivlagen“ machen werde. Das liege an der speziellen Situation, dass es sich hier bei Opfer wie Tatverdächtigen um Kinder handele.

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Die Haltung stößt auf Kritik: „Über die Motive und das Tatgeschehen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zu informieren, halte ich für nicht tragfähig. Dafür ist die Tat zu spektakulär“, sagt Medienrechtler Prof. Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund der dpa. „Der Schutz der mutmaßlichen Täterinnen ist zu achten, kann hier aber nicht jegliche Information ausschließen, zumal sie ja bereits gestanden haben.“ Es sei nicht gerechtfertigt, jede Information zurückzuhalten, sofern die Persönlichkeitsrechte angemessen geschützt werde.