Oberhausen. Vor einem Jahr sorgte Feuer an einem Stromaggregat beim Karnevalszug für Schwerverletzte. Nun müssen Wagen in Oberhausen anders gebaut werden.
Kurz vor dem Start des Kinderkarnevalszugs im Oberhausener Stadtteil Osterfeld schockierte 2019 ein schwerer Unfall die Besucher und Teilnehmer. Auf einem Karnevalswagen hatte eine Stichflamme an einem Stromaggregat das Kostüm eines Karnevalisten entzündet – es kam zu mehreren teils schwer verletzten Personen. Ein Jahr ist dieser tragische Zwischenfall nun her.
Der Vorfall hat bei den Vorbereitungen auf den kommenden Kinderkarnevalszug (Nelkensamstag, 22. Februar, ab 15 Uhr) eine wichtige Rolle gespielt. „Die Auflagen für die Festwagen und Zugmaschinen sind in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr überarbeitet worden und sind dem Veranstalter durch entsprechende TÜV-Gutachten vorzulegen“, heißt es von Seiten der Stadt Oberhausen.
Stromaggregate dürfen nicht neben Personen stehen
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Der Hauptausschuss Groß-Oberhausener Karneval hat als Veranstalter die Anforderungen an die Vereine weitergegeben, bestätigt Präsident Ludger Decker. Diese wurden von den Gruppen der Karnevalsumzüge mit einer Unterschrift anerkannt. Bei den Anforderungen, so Decker, seien im Kern die bestehenden Auflagen konkretisiert worden.
Besonders wichtig ist nun der Ort auf einem Karnevalswagen, an dem ein Stromaggregat verbaut wird. So dürfen sich die Aggregate neuerdings nicht mehr auf einer Fläche mit der Wagenbesatzung befinden. Das technische Gerät muss von Personen baulich abgetrennt werden. Damit soll zusätzlich verhindert werden, dass im Eifer des Gefechts Pappkartons oder ähnliche potenziell brennbare Wagenutensilien neben dem Aggregat platziert werden.
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Der technische Check der stromerzeugenden Geräte und sonstigen technischen Geräte ist im Vorfeld nun Pflicht. Alle Geräte auf den Karnevalswagen mussten vorher von einer Fachfirma überprüft werden. Ein Prüfprotokoll legten die Vereine bei der Zugleitung vor. Außerdem muss ein Wagen mindestens zwei Feuerlöscher und eine Brandschutzdecke mitführen.
38 Karnevalswagen überprüfte der TÜV. Die Regelungen gelten nicht nur für den Kinderkarnevalszug in Osterfeld, sondern auch für den Hauptzug in Alt-Oberhausen (Tulpensonntag, 14 Uhr), für den Pöstertreck in Alstaden (Rosenmontag, 11 Uhr) und den Karnevalszug in Vondern (Rosenmontag, 15 Uhr).
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Update: Der tragische Brand eines Karnevalswagens bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen: Nach monatelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Oberhausener eingestellt. Grundlage sei Paragraf 153 b der Strafprozessordnung, sagte der zuständige Staatsanwalt: Von der weiteren Verfolgung sähen die Behörden ab, weil der damals 53-Jährige bei dem Vorfall selbst schwere Verletzungen erlitten hatte.