Mülheim.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty prangerte kürzlich die „Abmahn-Abzocke“ an. Nachgefragt bei Christiane Lersch, der Leiterin der Mülheimer Verbraucherberatungsstelle.

Was meinte Minister Kutschaty mit der Abmahn-Abzocke?

Christiane Lersch: Es gibt einige führende Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben und Verbraucher gezielt bei Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Wer sich etwa illegalerweise die „Top 100“ heruntergeladen hat, der kann schon von fünf, sechs Anwälten gleichzeitig Post bekommen.

Es geht darum, dass dann versucht wird, viel zu viel für den Verstoß durchzudrücken. Gewinner sind der Rechteeinhaber und die Anwaltskanzlei. Der Gesetzgeber sagt aber, dass die Anwaltsgebühr zu einer Abmahnung bei Bagatellverstößen maximal bei 100 Euro liegen darf.

Und wie sieht es in der Praxis aus?

Lersch: Üblicherweise bekommt man einen DIN A4-Umschlag mit einer Information über den Verstoß gegen das Urheberrecht, eine Unterlassungserklärung und auch noch ein Vergleichsangebot. Man soll dann nicht die zigtausend Euro zahlen, um die es eigentlich gehe, sondern eine Summe, die so etwa zwischen 450 und 1800 Euro liegen kann.

Illegales Herunterladen ist ja nun auch verboten...

Lersch: Ja. Und im Grunde weiß es auch jeder. Viele denken aber, die Verletzung des Urheberrechts beziehe sich nur auf das illegale Herunterladen von Filmen und Musiktiteln. Aber es gilt auch für Texte und für Bilder. Wir stellen in Mülheim fest, dass in der letzten Zeit vor allem Bilder abgemahnt werden.

Wie viele Fälle gibt es denn?

Lersch: Im Jahr 2011 hatten wir in Mülheim 42 Fälle, in denen die Leute, die eine Abmahnung erhalten hatten, von einem Anwalt der Verbraucherzen­trale beraten wurden. Jetzt, Anfang August 2012, sind wir schon bei 50 Verbrauchern.

Was rät die Verbraucherberatung?

Lersch: Erst einmal sollte man sich beim Surfen im Internet grundsätzlich immer so verhalten, dass ein Vergehen gegen das Urheberrecht auszuschließen ist. Und falls Post vom Anwalt kommt: Unterschreiben Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung, sondern setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt oder mit der Verbraucherberatungsstelle in Verbindung.

Manche denken vielleicht, sie werden gar nicht erwischt...

Lersch: Das geht schneller, als man denkt.