Mülheim. .

Gefälschte E-Mails überschwemmen offensichtlich derzeit die virtuellen Postfächer. In den letzten beiden Tagen musste die Mülheimer Verbraucherberatungsstelle 16 Anfragen von besorgten Bürgern beantworten. „Die Leute hatten“, so Christiane Lersch, Leiterin der Beratungsstelle, „sehr große Angst.“

Schon vor einigen Tagen haben die Verbraucherschützer vor Mails mit dem Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ gewarnt. Dass darin dem „sehr geehrten Steuerzahler“ eine „Steuererstattung“ von 223,56 Euro in Aussicht gestellt wird, klingt erst einmal verlockend. Christiane Lersch empfiehlt, Mails mit dem Betreff „Steuerrückerstattung Benachrichtigung“ ungeöffnet in den Papierkorb zu verschieben. Wer den Anhang öffnet, läuft Gefahr, sich einen Trojaner auf seinen Rechner zu laden. Denn die Mail hat nur den einen Zweck: E-Mail-Kontakte, Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Kontonummer sowie Kreditkartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode herauszubekommen, damit diese Daten später missbraucht werden können.

Fake-Mails lassen sich leicht erkennen

Die in Mülheim aufgetauchten Fake-Mails können, so Christiane Lersch, aber auch als Absender „otto.de“ haben oder eine Anwaltskanzlei in Kiel, die angeblich eine Urheberrechtsverletzung verfolgt. Erkennen kann man eine solche gefälschte Mail leicht an stilistischen Fehlern: So fallen die Texte oft durch ein sehr schlecht formuliertes Deutsch auf oder es fehlen sämtliche Umlaute – das dürfe bei einer seriösen Firma oder einem Anwaltsbüro kaum vorkommen.

Manchmal sind auch die vorkommenden Stadtnamen fehlerhaft, so Lersch. Seriöse Firmen sprechen ihre Kunden in der Betreffszeile üblicherweise auch nicht persönlich mit „Deine Bestellung“ an. Im ersten Moment bemerkt man vielleicht keinen großen wirtschaftlichen Schaden. Die Verbraucherberatung empfiehlt jedoch, das Antivirenprogramm auf dem Rechner immer aktuell zu halten. Und nicht nur, wer sein Konto online führt, sollte regelmäßig über die Abbuchungen schauen. Mit den ausgespähten Personendaten können ja auch Einkäufe im Internet getätigt und Einzugsermäßigungen gefälscht werden.