Karlsruhe. Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Download-Plattformen: Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Betreiber von Download-Plattformen die angebotenen Inhalte filtern müssen. Das könnte sehr viel Arbeit für die Anbieter bedeuten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das illegale Runterladen von Spielen, Filmen und Musik im Internet erheblich erschwert. Download-Plattformen müssen illegal eingestellte Dateien filtern, wenn sie von den Rechteinhabern auf deren Existenz hingewiesen werden, entschied der BGH in einem am Donnerstagabend verkündeten Urteil. Die Pflicht, solche Dateien zu filtern, gelte dann nicht nur einmalig sondern grundsätzlich für die jeweilige Datei. (Az: I ZR 18/11 9)
Im aktuellen Fall hatte der Softwarekonzern Atari gegen die Download-Plattform Rapidshare geklagt, weil dort das Atari-Spiel "Alone in the Dark" eingestellt worden war. Rapidshare stellt Nutzern Platz zum Speichern und Herunterladen von Dateien bereit, die dann über Linklisten im Internet gefunden werden können. Laut BGH müssen die Provider nun diese Linklisten im Einzelfall auch manuell auf weitere illegal eingestellte Dateien durchsuchen, falls ein Rechteinhaber sie auf eine unzulässige Datei aufmerksam gemacht hat.
Filterpflichten seien für Rapidshare "leicht zu erfüllen"
Der BGH wies den Fall gleichwohl zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurück. Dort soll Rapidshare darstellen können, ob der Rechercheaufwand und die Filterpflicht illegaler Dateien unzumutbar für ihr Geschäftsmodell sind. Davon geht der BGH allerdings nicht aus. Filterpflichten seien "leicht zu erfüllen", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm. Ob dies auch für die manuelle Suche von Abkürzungen oder anderen Namen gilt, hinter welchen sich illegale Downloads in den Linklisten verbergen könnten, ist ebenfalls Prüfauftrag an das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Ausdrücklich betonte der Vorsitzende, dass das Hosten von legalen Dateien im Internet grundsätzlich ein anerkanntes Geschäftsmodell sei. Urheberrechtlich gebotene Prüfpflichten dürften deshalb nicht dazu führen, dass dieses Geschäftsmodell unmöglich werde. (afp)