Mülheim. .

Dass Online-Händler seit dem 1. August den Kunden deutlich aufzeigen müssen, dass der nächste Mausklick Kosten verursacht, begrüßt auch die Verbraucherberatungsstelle Mülheim ausdrücklich. „Darauf haben wir seit Jahren hingearbeitet,“ sagt die Leiterin Christiane Lersch, die die neue „Button-Lösung“ als Erfolg der Verbraucherzentralen sieht.

Abo-Abzocke, Kostenfallen im Internet – das waren die Stichwörter, unter denen die Verbraucherschützer unermüdlich warnten. „Wir haben Hunderte, wenn nicht tausend Mülheimer Bürger beraten“, erinnert sich Christiane Lersch. „Die Hochzeit war vor etwa zwei Jahren: Da hatten wir fünf bis zehn Fälle pro Tag.“ Verbraucher, die arglos im Internet nach einer Route gesucht haben, nach einem Rezept, nach einem Spruch für eine Geburtstagskarte oder Hausaufgabenhilfe wollten, und dann auf einer kostenpflichtigen Seite landeten, ohne es zu merken. Das Warnsignal, dass man sich dort anmelden, also seine Daten angeben musste, wurde oft übersehen. „Für eine kostenfreie Sache“, so Christiane Lersch, muss man sich ja nicht extra anmelden.“

Post von Inkassofirmen

Die Information, dass man sich auf diese Weise ein kostenpflichtiges Abo einhandelt, wurde gern versteckt und der Preis nicht mitgeteilt. Auch wurde das Widerrufsrecht nicht deutlich angezeigt. „Anfangs gab es sogar Anbieter, die behaupteten, es gebe kein Widerrufsrecht“.

Am Ende bekamen die Verbraucher Post, dass sie sich für 24 Monate an ein Abo gebunden hätten, z. B. für 96 € im Jahr. „Aus der Nummer kam man nur heraus, wenn man sich wehrte“, so die Verbraucherschützerin. Ein Vertrag sei gar nicht zustande gekommen, denn das setze zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus – „und den Verbrauchern war gar nicht bewusst, dass hier ein Vertrag geschlossen worden war.“ Wer nicht reagierte, wurde mit Mahnungen und Post von Inkassofirmen überzogen.

Kunden machen sich Sorgen

Die geforderte Summe lag dann schnell bei knapp 200 €. Die Haltung der Verbraucherschützer war klar: Ohne Vertrag ist die Hauptforderung nicht gerechtfertigt und die Nachforderungen auch nicht. „Die Forderung der Inkassofirmen machte den Leuten richtig Sorgen“, erinnert sich Frau Lersch. „Wir mussten die Leute beruhigen und sie überzeugen, auf keinen Fall zu zahlen was nicht zu zahlen war.“

Seit dem Stichtag müssen die Online-Anbieter nun nicht nur die Vertragsbestandteile klar aufzeigen, sondern anschließend muss der Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, indem er etwa einen Button anklickt. Der Button (Knopf) muss eindeutig beschriftet sein – etwa „kostenpflichtig“ oder „kaufen“.

„Wir erwarten, dass die ganze Abzocke damit nun erledigt ist“, sagt Christiane Lersch. Obwohl sie davon ausgeht, dass unseriöse Anbieter versuchen werden, neue Wege zu finden. So ist unerwünschte Telefonwerbung inzwischen zwar verboten, doch es geschieht trotzdem. Und Verträge, die auf diesem Wege zustande kommen, erinnert Frau Lersch, haben auch Gültigkeit. Bei der Button-Lösung sei das zwar nicht so, wenn der Anbieter sich nicht korrekt verhalten habe. Doch zur Sicherheit empfiehlt sie einen „Screenshot“. „Das machen inzwischen viele, wenn ihnen etwas nicht so ganz koscher vorkommt“, weiß die Verbraucherschützerin.