Mülheim. .

Hilfe zur Selbsthilfe, das reicht heute bei der Verbraucherberatung kaum mehr aus. Die Rechtsberatung nimmt die Beraterinnen zeitlich mit etwa 80 % am stärksten in Anspruch. 18 053 Bürger bekamen im vergangenen Jahr Rat und Hilfe bei der Mülheimer Verbraucherberatungsstelle. Eine Zahl, die im Vergleich leicht rückläufig ist. Das ist aber durchaus eine gute Nachricht, denn „Massengeschäfte“ wie Internetabzocke sind zurückgegangen, wie Christiane Lersch, Leiterin der Beratungsstelle, bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2011 sagte: „Die Leute sind gut informiert und fallen nicht mehr darauf rein.“

Kostenfalle Internet/Handy

Auch, wenn die Internetabzocke insgesamt abgenommen hat, so finden die „Anbieter“ weiterhin Wege, um aus dem Ausland ans Geld der Verbraucher zu kommen. So wird man etwa per Handy aufgefordert, ein Foto abzurufen, man landet auf einer kostenpflichtigen Seite und hat plötzlich einen Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen. Angeblich gibt es „kein Widerrufsrecht“. „Die Anbieter sitzen etwa auf Malta und meinen, deutsches Recht würde für sie nicht gelten“, so Lersch. Sogenanntes „WAP-Billing“ bei den beliebten Apps kann kosten: Nach dem Anklicken von Werbebannern kam mit der Mobilfunkrechnung eine böse Überraschung: Die persönliche Rufnummer war übermittelt, das Geld für vermeintlich kostenlose Apps in Rechnung gestellt worden. Die Verbraucherberaterinnen klärten darüber auf, dass durch einen Klick auf ein Werbebanner kein Vertrag geschlossen werde und die Forderung zurückgewiesen werden könne. Für Smartphonebesitzer ebenfalls wichtig: Drittanbieter beim Netzanbieter sperren lassen, dann darf der Telefonanbieter die Kosten nicht weiterreichen, erläutert Beraterin Karin Bordin. „Wir hoffen“, so Christiane Lersch, „dass damit der Betrug reduziert wird.“

Telekommunikation

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, so Bordin, begünstige seit Mai auch Kunden, die umziehen. Wenn der Anbieter am neuen Wohnort den alten Vertrag nicht mit allen Bedingungen einhalten könne, habe man jetzt ein Sonderkündigungsrecht. „Wir werden sehen, ob die Unternehmen das so weitergeben“, sagte sie.

Smartphone-Nutzer sollten im Urlaub unbedingt auf den entsprechenden Tarif achten, nicht nur in der EU. Christiane Lersch berichtete von einer Verbraucherin, auf die nach einer Reise in ein Nicht-EU-Land eine 1000-Euro-Rechnung wartete.

Energierecht

Heike Higgen berät seit drei Monaten auch in Mülheim in Sachen Energierecht. Die freie Wahl von Strom- und Gasanbietern habe vielfach zu Problemen geführt, weil der Vergleich eben nicht so einfach ist. „Viele Verbraucher sind so klug, sich vor dem Vertragsabschluss beraten zu lassen“, sagt sie aus Erfahrung. „Bei Unternehmen, die mit unglaublich niedrigen Preisen massiv werben, muss man sehr, sehr vorsichtig sein“, rät sie. Auch Haustürgeschäfte habe es auf dem Energiesektor in Mülheim gegeben. „Man hat auch hier ein 14-tägiges Widerspruchsrecht“, betont Higgen, man muss es aber auch einhalten. Wenn Unternehmen zwischendurch mehr fordern als vereinbart wurde, plötzlich den Abschlag erhöhen, sollte man sich unbedingt beraten lassen, empfiehlt die Expertin. Die Pleite des Energieversorgers Teldafax sorgte im vergangenen Jahr für einen hohen Beratungsbedarf der Kunden, auch in der Mülheimer Verbraucherzentrale. „Da haben viele sehr viel Geld verloren“, sagt Heike Higgen.

Kaffeefahrten

Ein Klassiker für die Verbraucherberaterinnen, der offenbar wieder im Kommen ist: Reisen werden gern verkauft, das Geld für irgendwelche Versicherungen oder Gebühren sofort kassiert. Die Beraterinnen berichteten von einem Bürger, der auf einer Kaffeefahrt eine Heizdecke erstand, die angeblich von 800 auf 400 € heruntergesetzt worden war. Im Internet wurde die Decke für 59,80 € verkauft.