Gladbeck. In wenigen Tagen finden Menschen in Gladbeck ihre Wahlbenachrichtigung für die Europawahl Anfang Juni. Das ist wichtig, zu wissen.
Die Bevölkerung der Europäischen Union ist vom 6. bis 9. Juni aufgerufen, die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments zu bestimmen. Wie diese Wahl in Gladbeck abläuft und was zu beachten ist, lesen Sie hier.
Zunächst einmal: Dieses Gremium ist einzigartig auf der gesamten Welt. Nirgendwo sonst dürfen Menschen direkt über ein länderübergreifendes Parlament entscheiden – ein Interessensvertretung, die über die Grenzen der einzelnen Nationen hinaus agiert.
Wo können die Menschen in Gladbeck ihre Stimme abgeben?
Insgesamt werden bei der Europawahl in Gladbeck 44 Wahlräume eingerichtet. Anna Langhof, Sprecherin in der Stadtverwaltung, erläutert: „An der Jordan-Mai-Schule konnte ein Wahlraum eingespart werden, weil das Wahlgebiet zur Landtagswahl 2022 in zwei Wahlkreise eingeteilt wurde und diese Einteilung für die Europawahl nicht erfolgt.“ Die verbleibenden 44 Wahlräume werden „analog zur Landtagswahl“ eingerichtet.
Welche Hilfen sind für behinderte Menschen vorgesehen?
Barrierefreie Wahlräume sind auf der Internetseite der Stadt Gladbeck unter der Rubrik „Europawahl 2024“ veröffentlicht. Die Rathaussprecherin sagt: „Insgesamt sind 38 von 44 Wahlräumen barrierefrei.“ Das entspricht einer Quote von etwa 86 Prozent.
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Für Menschen mit Sehbehinderung besteht die Möglichkeit, eine Stimmzettel-Schablone anzufordern. Dafür ist eine bundeseinheitliche Telefonnummer eingerichtet. Der Kontakt läuft über den Blinden- und Sehbehindertenverein (BSV).
Kommen Zähl-Automaten zum Einsatz?
Zähl-Automaten werden bei der Europawahl nicht zum Einsatz kommen. Diese Geräte „hat das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt“, so Anna Langhof.
Werden noch Wahlhelfer gesucht?
In den Wahllokalen packen helfende Hände mit an. „Aktuell werden noch Wahlhelfer und Reservisten benötigt“, berichtet die Verwaltungssprecherin. Insgesamt werden nach ihrer Aussage ungefähr 470 Wahlhelfer in den Urnen- und Briefwahllokalen im Einsatz sein. Die Rekrutierung habe bereits zum Jahresanfang begonnen. Langhof berichtet: „Zunächst wurden die Wahlhelfer, die bei vergangenen Wahlen bereits im Einsatz waren, angeschrieben und um ihre erneute Mithilfe gebeten. Parallel dazu werden Wahlhelfer aus dem städtischen Personal rekrutiert.“
Wer sich für diese Aufgabe interessiert, kann sich bei der Stadtverwaltung melden. „Nach erfolgter Einsatzplanung erhalten die Wahlhelfer ein Einberufungsschreiben per Post, das weitere Einzelheiten zu ihrem Einsatz enthält“, führt Langhof aus.
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?
Für die Tätigkeit in einem Urnenwahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gezahlt. Die Mitglieder in einem Briefwahlvorstand erhalten 40 Euro.
Wer ist eigentlich wahlberechtigt?
Wahlhelfer müssen zur Europawahl wahlberechtigt sein. Das heißt: „Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist.“ Eine weitere Voraussetzung: Das 16. Lebensjahr muss vollendet sein. Stichtag ist der 9. Juni 2008.
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Eine weitere Bedingung: Man muss seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, im Bundesgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (§ 6a Abs. 1 und 2 EuWG).
Wann landen die Wahlbenachrichtigungen im Briefkasten?
Das Wählerverzeichnis wird bundeseinheitlich am 28. April 2024 erstellt. „Anschließend erfolgt der Druck der Wahlbenachrichtigungen, die den Bürgen voraussichtlich ab dem 11. Mai 2024 zugehen“, kündigt Anna Langhof an.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Es besteht die Möglichkeit, vor dem 9. Juni zu wählen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck des Briefwahlantrages, der per Mail oder Post an das Wahlbüro gesendet werden kann. Das Wahlbüro empfiehlt die Nutzung des Online-Briefwahlantrages über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Internetseite der Stadt Gladbeck.
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Was geschieht im Briefwahlbüro?
Alternativ dürfen Interessenten ab dem 13. Mai 2024 im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung ihr Kreuzchen machen. Wichtiger Hinweis: Briefwahlunterlagen können ausschließlich bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr, ausgehändigt werden.