Gladbeck. Der Ermittlungsdienst des ZBG sucht bei wilden Müllkippen nach Verursachern. Die werden dann seitens der Stadt zur Kasse gebeten.
Illegale Müllkippen und Dreckecken – für viele Gladbeckerinnen und Gladbecker sind sie ein absolutes Ärgernis. Sie regen sich auf über die Rücksichtslosigkeit mancher Mitmenschen, die ihren Abfall einfach in der Öffentlichkeit deponieren. Oft sind es die Containerstandorte, die zum Abladen des Drecks genutzt werden.
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Bereits seit Januar 2019 gibt es die „Gladbecker Müllsheriffs“, bestehend aus zwei „hauptamtlichen“ ZBG-Mitarbeitern und zwei Vertretern sowie einem Verwaltungsmitarbeiter. Zu deren Aufgaben gehört auch die regelmäßige Kontrolle neuralgischer Punkte im Stadtgebiet. 44 solcher „Schmutzecken“ hat der Gladbecker Entsorger inzwischen in seinem „Schmutzeckenkataster“ erfasst. Heißt: An diesen Stellen wird regelmäßig Abfall illegal entsorgt.
Häufig kommt die Frage auf, warum man solche Stellen dann nicht per Video überwacht. Doch das gehe nur, um Straftaten zu verhindern, erläutert Marcel Mühe vom ZBG einen der Gründe, warum es nicht so einfach ist. Das illegale Müllabladen ist eben nur eine Ordnungswidrigkeit.
Rein rechnerisch gibt es mehr als eine wilde Müllkippe pro Tag in Gladbeck
Vor allem aber erhält der ZBG Hinweise über die Mängel-App. 2023 etwa gingen 423 Meldungen mit dem Stichwort „Spermüll, wilde Kippen“ auf diesem Weg beim ZBG ein. Das war tatsächlich der niedrigste Wert seit 2019. In den Jahren 2022 und 2020 waren es je 472 Meldungen. Die Zahlen bleiben also vergleichsweise konstant, doch rein rechnerisch ist es mehr als eine Meldung dieser Art pro Tag.
Werden die Ermittler tatsächlich fündig, werden alle gesammelten Informationen verarbeitet. Adressen etwa werden mithilfe von Melde- und Straßenverkehrsämtern oder auch der Polizei ermittelt, es erfolgen Anhörungen und Auswertungen, inwieweit eine Weiterverfolgung erfolgversprechend ist. Dann gehen die Unterlagen ans städtische Rechtsamt, das die Erfolgsaussichten prüft. Je nach Ergebnis setzt das Amt dann ein Bußgeld fest oder stellt das Verfahren ein.
2023 wurden 112 Verfahren gegen vermeintliche Verursacher eingeleitet
Immerhin wurden im vergangenen Jahr 112 Verfahren eingeleitet, 2200 waren es 133 Verfahren. Allerdings: Rund zwei Drittel der Verfahren müssen aufgrund plausibler Erklärungen oder Nichtermittelbarkeit der Verursacher eingestellt werden, heißt es seitens des ZBG. Denn: Auch wenn in einem Müllhaufen eine Adresse gefunden wird, heißt es ja nicht zwangsläufig, dass das auch derjenige ist, der den Dreck in die Landschaft gekippt hat. Die Beweislage muss schon eindeutig sein.
Meist liege die Höhe der Bußgelder, die das Rechtsamt verhängt, bei 300 Euro, bei größeren Fällen bei 700 Euro. Pro Jahr nimmt die Stadt 8000 bis 12.000 Euro ein. Damit sind selbstverständlich nicht die Kosten des Ermittlungsdienstes gedeckt, doch geht es auch darum, nach außen Zeichen zu setzen. An die Übeltäter geht die Nachricht, dass man großen Aufwand betreibt, um sie zu erwischen. Gleichzeitig lautet die Botschaft an die diejenigen, die sich ordnungsgemäß verhalten, dass man sich solche Vermüllungen eben nicht gefallen lässt.
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Zumal vieles, was einfach irgendwo abgekippt wird, für kleines Geld oder gar kostenlos beim ZBG entsorgt werden könne. Stattdessen wird es bei Nacht und Nebel an teils abgelegenen Stellen aufwändig illegal entsorgt. „Das ärgert uns immer am meisten, wenn wir sowas sehen“, sagen die ZBG-Ermittler Reiner Baranowski und Daniel Reimann.