Gladbeck. Vor fünf Monaten wurde Twingo in Gladbeck ausgesetzt, die damalige Halterin zog weg. Darum darf der Hund immer noch nicht vermittelt werden.

  • Das Drama geht weiter: Nachdem Hund Twingo im Mai ausgesetzt wurde, wartet er immer noch im Tierheim auf ein schönes neues Zuhause.
  • Da es immer wieder zu Problemen mit der Halterin kam, durfte er in den vergangenen Monaten nicht vermittelt werden.
  • In wenigen Tagen könnte es endlich so weit sein, dass Twingo zur Vermittlung freigegeben wird. Doch noch kann die ehemalige Halterin sich melden und den Prozess weiter hinauszögern.

Fünf Monate ist es her, dass Hund Twingo ausgesetzt und an einer Straßenlaterne angebunden wurde – seitdem wartet er im Tierheim Gelsenkirchen darauf, endlich in ein neues Zuhause ziehen zu dürfen. Doch bislang wurde Twingo nicht zur Vermittlung freigeben, immer wieder kam es in den vergangenen Monaten zu neuen Problemen mit der ehemaligen Halterin des Hundes. Obwohl diese mittlerweile wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt wurde, darf Twingo nicht einfach von anderen Menschen adoptiert werden. Wir erklären, warum die Vermittlung von Twingo so problematisch ist.

Hund Twingo wird im Mai nach langer Befreiungsaktion ins Tierheim gebracht

Es ist der 3. Mai, mitten in der Nacht wird der erst ein Jahr alte Hund Twingo in der Nähe der Gladbecker Bahnschienen gefunden – ausgesetzt und stark verängstigt. Nach einer stundenlangen Befreiungsaktion durch die Tierrettung Essen wird der Mischling schließlich ins Tierheim nach Gelsenkirchen gebracht, schon kurze Zeit später kann die ehemalige Halterin ausfindig gemacht werden. Das Problem: Die Halterin behauptet, den Hund nicht selbst ausgesetzt zu haben, und will ihn wieder bei sich aufnehmen. Sie weigert sich deshalb, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, damit Twingo zur Weitervermittlung im Tierheim freigegeben wird.

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Tierschützer kritisieren allerdings, Twingo sei bereits vor Monaten auf Ebay angeboten und zudem nicht gut gehalten worden. Deshalb äußert der Tierschutzverein Gladbeck große Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Besitzerin. Die Staatsanwaltschaft Essen wird eingeschaltet und ermittelt wegen des Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes – darin heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ Letztendlich wird die Halterin rechtskräftig verurteilt, sie muss eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zahlen, die sich aus der Höhe ihres Einkommens ergeben.

Gut, dass Hund Twingo selbst nicht viel von dem Drama um seine Vermittlung mitbekommt – bald darf er hoffentlich in ein schönes neues Zuhause ziehen.
Gut, dass Hund Twingo selbst nicht viel von dem Drama um seine Vermittlung mitbekommt – bald darf er hoffentlich in ein schönes neues Zuhause ziehen. © Tierheim Gelsenkirchen

Doch was bedeutet das für Twingo, der weiterhin im Tierheim lebt? Diese Entscheidung gibt die Staatsanwaltschaft Essen im August an das Veterinäramt Recklinghausen ab, die Angestellten dort legen der Halterin nahe, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, damit der Hund endlich weiter vermittelt werden kann. Svenja Küchmeister von der Pressestelle des Kreises erklärt: „Die Besitzerin wurde per Post um eine Stellungnahme gebeten, ob der Hund zur Adoption freigegeben werden darf. Dieses Schreiben kam allerdings überraschenderweise zurück, es konnte nicht zugestellt werden.“

Ehemalige Halterin von Twingo ist plötzlich verschwunden

Schließlich stellt sich heraus, dass Twingos ehemalige Besitzerin in der Zwischenzeit unbekannt verzogen ist. Die Halterin ist seitdem nicht mehr auffindbar, das müsste doch freie Bahn für Twingos Vermittlung bedeuten? Nein, leider immer noch nicht. Wenn die Post des Kreises nicht zugestellt werden kann, ist die Behörde dazu verpflichtet, eine öffentliche Bekanntmachung im Internet zu veröffentlichen. Küchmeister erläutert: „Die Besitzerin des Hundes hat nun, wenn sie die Bekanntmachung auf unserer Website sieht, also noch eine letzte Möglichkeit, sich zu melden. Wenn wir innerhalb von zwei Wochen nichts von der Dame hören, gilt das Dokument offiziell als zugestellt und Twingos Vermittlung steht endlich nichts mehr im Weg.“

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Am 12. Oktober ging die Bekanntmachung online, darin steht für jeden einsehbar, dass ein Dokument an die Halterin nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort der Person unbekannt ist. Bis zum 26. Oktober hat die ehemalige Besitzerin des Hundes folglich Zeit, sich zu melden. So lange bleibt Twingo definitiv noch im Tierheim. Doch es steht immerhin in Aussicht, dass der Hund endlich – nach fast sechs Monaten im Tierheim – Ende Oktober zur Adoption freigegeben wird.

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