Gladbeck. Die Befreiung von Tieren aus Notlagen gehört zum Alltagsgeschäft der Feuerwehr Gladbeck. Dabei erleben die Kräfte einiges.

Da ist der Wellensittich, der seinem Käfig entfleuchte und nun irritiert auf den Dach des Nachbarhauses piept. Oder die Katze, die ihre Kräfte überschätzt hat und auf’m Baum sitzt. Oder das Entenküken, reingeplumpst in einen Gully. Herrchen und Frauchen bangen um ihre Lieblinge, die in der Klemme stecken. Retter in der Not sind immer wieder die Einsatzkräfte der Feuerwehr Gladbeck.

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In den meisten Fällen befreien die Feuerwehrleute tatsächlich Haustiere, und nicht nur diese, aus einer misslichen Lage. „Häufig sind es Hunde, Katzen oder Vögel – gechipt und ungechipt“, berichtete David Hennig. Wobei der Sprecher der Stadtverwaltung Gladbeck eines ergänzen muss: Bei Vorfällen mit Federvieh handele es sich meistens um Wildtiere, beispielsweise Gänse.

Die Feuerwehr Gladbeck befreit Haustiere aus ihrer misslichen Lage, aber auch Wild

Wie dieser Fall: Eine vielköpfige gefiederte Familie marschiert gemütlich über die Postallee – inklusive Küken, die in aller Seelenruhe über die Straße trödeln. Ein tierisch gefährlicher Watschel-Ausflug, doch Dank aufmerksamer Autofahrer wird keinem Vogel eine Feder gekrümmt. Ein Einsatz der Feuerwehr erübrigt sich.

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Apropos Wild: Auch Eichhörnchen, Igel, Meisen und Co. geraten immer wieder in die Bredouille. Oft greifen Privatleute beherzt ein und zu. In anderen Fällen alarmieren sie Hegering oder Feuerwehr. Bis vor kurzem gab’s einen Ort in der Stadt, an dem immer wieder tatkräftige Hilfe vonnöten war – nämlich in Zweckel an der Frentroper Straße. Wiederholt waren dort Rehe zwischen den Stäben eines Zauns der Zechenanlage gefangen. Manche der Wildtiere konnten nicht gerettet werden und verendeten elendig.

Autos auf der Postallee in Gladbeck? Das juckte diese vielköpfige Kanadagans-Familie überhaupt nicht. Gemütlich trödelten die Vögel über die Straße. Dank aufmerksamer Menschen wurde ihnen keine Feder geknickt. Ein Rettungseinsatz der Feuerwehr erübrigte sich in diesem Fall.
Autos auf der Postallee in Gladbeck? Das juckte diese vielköpfige Kanadagans-Familie überhaupt nicht. Gemütlich trödelten die Vögel über die Straße. Dank aufmerksamer Menschen wurde ihnen keine Feder geknickt. Ein Rettungseinsatz der Feuerwehr erübrigte sich in diesem Fall. © FUNKE Foto Services | Christoph Wojtyczka

Doch diese Todesfalle ist aus der Welt geschafft. Ineos Phenol – das Unternehmen ist Eigentümer des Areals – hat den etwa 500 Meter langen Zaun abbauen und entschärfen lassen. Offenbar mit dem gewünschten Effekt. Hennig berichtet, dass es seitdem nicht mehr zu Rettungsaktionen an dieser Stelle komme.

Der Zaun am alten Zechengelände in Zweckel entlang der Frentroper Straße bis zur Maschinenhalle ist abgebaut. Hier hatte die Feuerwehr Gladbeck immer wieder Rehe gerettet, die zwischen Zaunstäben eingeklemmt waren.
Der Zaun am alten Zechengelände in Zweckel entlang der Frentroper Straße bis zur Maschinenhalle ist abgebaut. Hier hatte die Feuerwehr Gladbeck immer wieder Rehe gerettet, die zwischen Zaunstäben eingeklemmt waren. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Nicht nur Feuer und Fluten sind also Alltagsgeschäft der Feuerwehr, sondern auch Notfälle mit Fell und Federn. David Hennig erklärt: „Gemäß des §1 (3) BHKG NRW – Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz – trifft die Feuerwehr erforderliche Maßnahmen im Wege des ersten Zugriffs bei bestehender oder unmittelbar bevorstehender konkreter Gefahr von Leben, Tieren, Gesundheit, natürlichen Lebensgrundlagen oder Sachen. Somit nimmt die Feuerwehr pflichtgemäß die Rettung von Tieren vor, die konkret gefährdet sind.“ Ausgesetzte, kranke und nicht lebensbedrohlich verletzte Exemplare sowie solche, von denen keine Gefahr ausgeht, können zu einer Auffangstation, ins Heim oder in eine Tierarztpraxis gebracht werden.

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Beziffern lasse sich die Anzahl dieser Einsätze nicht, so Hennig. Besteht ein tierischer Notfall, sind die uniformierten Helfer zur Stelle, bisweilen geht’s per Leiter hoch hinaus. „Bei der Feuerwehr Gladbeck gibt es keine speziell ausgebildeten Kräfte für Einsätze mit Tieren. Dies gehört im Rahmen der Ausbildung auch nicht zum Ausbildungsplan für werdende Feuerwehrleute. Es gibt aber eine Zusammenarbeit mit einem Tierrettungsdienst“, berichtet der Rathaussprecher.

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Dabei könnte so mancher Kniff bestimmt nützlich sein. Denn längst nicht jede Rettungsaktion läuft ohne Haken und Komplikationen ab. Blessuren lassen sich nicht ausschließen – und zwar auch beim Menschen. Hennig: „Wie der Mensch sind auch Tiere Individuen, und somit muss jedes Tier anders eingeschätzt werden. Zudem lassen sich Tiere generell nicht gern einfangen.“ Da sperren sich bisweilen Hund’ und Katz’ hartnäckig gegen ihre Rettung oder Befreiung. „Um den sicheren Umgang für Mensch und Tier zu gewährleisten, gibt es eine spezielle Fang- und Schutzausrüstung bei der Feuerwehr.“ Die häufigste Schwierigkeit sei, dass Tiere weglaufen wollen.

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Gerd Tersluisen vom Hegering Gladbeck mahnt immer wieder eindringlich an: „Finger weg von wilden Jungtieren! Allein bedeutet nicht verlassen!“
Gerd Tersluisen vom Hegering Gladbeck mahnt immer wieder eindringlich an: „Finger weg von wilden Jungtieren! Allein bedeutet nicht verlassen!“ © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Ein weiterer Punkt: ein oft gut gemeinter Hilfsgedanke der Menschen – der allerdings an der Wirklichkeit vorbeigeht. Gerd Tersluisen vom Hegering Gladbeck appelliert mit Nachdruck, wilde Jungtiere, beispielsweise Rehkitze, Hasenkinder und Ästlinge, das sind junge Eulen, nicht anzufassen. „Allein“ bedeute nicht „verlassen“. Die Eltern befinden sich naturgemäß im Umfeld ihres Nachwuchses. Berühre ein Mensch die Tierkinder, könnte dies für sie der Todesstoß sein. Hennig weiß: „Zur Brutzeit werden Jungtiere aufgenommen und zur Feuerwache gebracht, die eigentlich in der Natur hätten bleiben müssen und sollen, weil sie dort von ihren Eltern weiter großgezogen werden.“

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Wissen Mieze, Waldi und andere Haustiere tatsächlich nicht ein, noch aus und alarmieren die Besitzer die Feuerwehr, gilt: „Handelt es sich um eine tatsächliche Notlage, wird die Rettungsaktion nicht kostenpflichtig gemacht.“

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