Gladbeck. Kaffee für unterwegs oder Essen zum Mitnehmen – seit Jahresbeginn müssen dafür Mehrwegbehälter angeboten werden. So läuft das in Gladbeck.

Zu Beginn des neuen Jahres ist eine Änderung im Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Mit wenigen Tagen Verspätung hat es sich in Gladbeck offenbar fast überall herumgesprochen, dass Restaurants, Caterer und Lieferdienste jetzt verpflichtet sind, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten und darauf gut sichtbar aufmerksam zu machen. Das haben wir bei einem Rundgang durch die Innenstadt und bei Telefonaten mit einigen Gastronomen festgestellt.

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Bei manchen hat es auf Anhieb geklappt. Bei Tchibo beispielsweise. Seit dem ersten Arbeitstag nach dem Jahreswechsel macht ein großes Plakat mit der Aufschrift „You are Pfandtastic“ auf das neue Angebot aufmerksam: Für ihren Kaffee to go können die Kunden zwischen Wegwerfbechern und spülbaren Plastikbechern wählen. Bei der Rückgabe der Mehrwegbecher bekommen sie einen Euro Pfand zurück.

Betriebe in Gladbeck bieten unterschiedliche Möglichkeiten zur Mehrwegnutzung an

Auch Backwerk an der Hochstraße war vom ersten Tag an dabei. Chef Ibrahim Kojok setzt auf das Vytal-Mehrwegsystem. Kunden können sich eine App auf ihr Smartphone laden, wenn sie Mehrwegbecher und andere solcher Behältnisse wünschen. Pfand müssen sie nicht bezahlen, die Behälter allerdings innerhalb von 14 Tagen zurückbringen. Ansonsten werden zehn Euro abgebucht.

Tchibo wirbt gut sichtbar in der Gladbecker Fußgängerzone für die Pfandbecher.
Tchibo wirbt gut sichtbar in der Gladbecker Fußgängerzone für die Pfandbecher. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

Für dasselbe System hat sich Jürgen Hahn entschieden. Auch die Gladbecker Filiale der Metzgerei Ridderskamp und Hahn ist jetzt mit unterschiedlichen Mehrwegbehältern für die Speisen und mit den für dieses System notwendigen Tablets für die Beschäftigten ausgestattet. Kaufen müssen die Firmen die Behälter bei diesem Mehrwegsystem nicht, erklärt Jürgen Hahn. „Vytal stellt sie uns zur Verfügung, und wir zahlen dem Unternehmen für jede Befüllung zwischen fünf und 15 Cent.“ An seine Kunden weitergeben darf er diese Kosten laut Gesetz nicht. Will er auch gar nicht: „Einwegverpackungen kosten uns fast genau so viel.“

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Auch Heiner und Sandra Schwarte vom gleichnamigen Rathauscafé sind gestartet. „Unsere Speisen können jetzt auch gegen Pfand in Mehrwegbehältnissen mitgenommen werden“, sagt die Chefin. Zudem weist sie darauf hin, dass ihre Kunden schon seit geraumer Zeit eigene (saubere) Gefäße für die Speisen mitbringen können.

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Diese Möglichkeit müssen kleinere Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche nach der Gesetzesänderung jetzt auch einräumen. Von der Pflicht, auch Mehrwegbehältnisse anzubieten, sind sie dagegen befreit. Obwohl Siegfried Baumann mit seinem Restaurant „Hähnchen Baumann“ an der Humboldtstraße von dieser Ausnahmeregelung profitieren könnte, plant er, künftig auch Mehrwegbehälter anzubieten: „Ich werde freiwillig mitmachen, weil viele unserer Kunden es wünschen und weil auch wir einen Beitrag zur Reduzierung von Müll leisten wollen.“

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Ob sich alle dazu verpflichteten Gastronomen, Caterer und Lieferdienste an die neuen Vorschriften halten, kontrolliert in den kreisangehörigen Städten der Kreis Recklinghausen als Untere Abfallbehörde. Mit regelmäßigem „Besuch“ der Mitarbeiter müsse aber niemand rechnen, sagt Kreis-Pressesprecherin Lena Heimers: „In der Regel reagieren wir nur bei konkretem Verdacht auf Verstöße, beispielsweise, wenn uns Bürger darauf aufmerksam machen.“ Solche Hinweise nimmt die Kreisverwaltung per Mail unter abfall@kreis-re.de entgegen.

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