Vom 1. Januar an müssen Betriebe, die Essen und Trinken außer Haus verkaufen, auch ein Mehrwegsystem dafür anbieten. Hier sind die Regeln.
Ruhrgebiet Was besagt die „Mehrwegsangebotspflicht?“
Vom 1. Januar an sind, so steht es da, alle „Letztvertreibenden“ dazu verpflichtet, also die, die den Kunden und Kundinnen fertige, zubereitete Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Sie müssen neben einem Einweg- auch ein Mehrwegsystem anbieten, also Restaurants, Cafés, Imbisse, Kantinen, Tankstellen. Bäcker, Metzger und Supermärkte, insofern sie auch zubereitetes Essen verkaufen, etwa an einer „heißen Theke“. Das gilt wiederum nicht für vorverpackte Ware.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Kleinstbetriebe und Lieferdienste. Kleinstbetriebe mit maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und maximal fünf Beschäftigten müssen aber in der Lage sein, ihre Produkte in Becher oder Schalen zu füllen, die die Kundschaft mitbringt. Lieferdienste müssen auf die Mehrwegangebote jener Gastronomien aufmerksam machen, deren Waren sie ausliefern.
Was ist mit Ketten?
Bei Ketten zählt die Mitarbeiterzahl der gesamten Kette und die gemeinsame Größe der Lokale - sie sind also inbegriffen.
Welche Mehrwegsysteme gibt es?
Jeder betroffene Betrieb kann eigene Gefäße anschaffen oder sich einem Anbieter anschließen, der Mehrwegsysteme vertreibt. Letzteres hat Vorteile: Kunden müssen zur Rückgabe nicht in dasselbe Restaurant zurück, sondern können viele Abgabestellen nutzen - was wiederum alle angeschlossenen Gastronomien für sie interessant macht.
Werden die Preise steigen?
Essen und Getränke dürfen nicht teurer sein als in Einwegverpackungen. Rabatte auf Produkte in Einwegverpackungen sind unzulässig. Die Branche schätzt, dass die Kosten sich ungefähr ausgleichen: Sie zahlen dafür, wenn sie sich einem großen Anbieter anschließen, entweder pauschal oder nach der Zahl der Nutzungen. Aber sie müssen umgekehrt keine Einwegverpackungen mehr kaufen.
Wie läuft das praktisch?
Gastronomien müssen darauf hinweisen, dass sie Mehrweg anbieten. Kunden und Kundinnen können auch in größeren Betrieben eigene Becher oder Schüsseln befüllen lassen. Wenn sie Geschirr ausleihen, zahlen sie entweder ein Pfand, das sie bei der Rückgabe zurückbekommen. Oder es kommt eine App zum Einsatz, die die Mitnahme dokumentiert. Kommen die Schüsseln nicht zurück, fallen Kosten an - wie man ja in dem Fall auch sein Pfand nicht zurück erhält.
Wer das nicht anbietet?
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Für Kontrollen ist das Umweltamt zuständig, unterstützt vom Ordnungsamt.
Gibt es Kritik?
Berufsverbände beklagen, mit einem Mehrwegsystem falle mehr Arbeit an, zusätzliche Zeit werde verbraucht. Umgekehrt fordert die „Deutsche Umwelthilfe“ eine Gebühr auf Einweg-Verpackungen, damit die Kunden auf ein anderes System umsteigen.