Gladbeck. Auf einem Parkplatz in Wittringen soll ein Mann eine 21-Jährige vergewaltigt haben. Verfahren am Amtsgericht Gladbeck geht in die dritte Runde.

Drei Termine für einen Fall sind am Amtsgericht selten. Das Verfahren gegen einen 35-Jährigen, der sich wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten muss, geht in die dritte Runde. Der Vorwurf gegen C. wiegt schwer. Er soll eine 21 Jahre alte Frau auf dem Parkplatz in Wittringen in seinem Auto, trotz ihrer Gegenwehr, zum Sex gezwungen und sie dabei auch gewürgt haben (WAZ berichtete).

Er bestreitet die Vorwürfe, spricht von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Am zweiten Verhandlungstag schilderte eine Beamtin der Kriminalwache Recklinghausen ihre Begegnung mit der 21-Jährigen in der Nacht nach dem Vorfall. Sie habe die junge Frau völlig aufgelöst, weinend und zitternd in ihrer Wohnung angetroffen, sie zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht und anschließend auf der Wache vernommen. „Was sie sagte, wirkte glaubwürdig.“ Eigentlich habe die junge Frau die Polizei nicht einschalten wollen, sagte eine Nachbarin und gute Freundin als Zeugin. Auch sie berichtete, dass die 21-Jährige „völlig aufgelöst war“, blaue Flecken am Hals hatte und ununterbrochen weinte. Sie selbst habe schließlich die Polizei angerufen und die Freundin überredet, Anzeige zu erstatten.

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Das Amtsgericht Gladbeck möchte nun eine weitere Zeugin hören

Bei der Untersuchung im Krankenhaus stellte der Arzt Verletzungen am Hals fest und musste einen sehr tief sitzenden Tampon entfernen. Spermaspuren wurden nicht gefunden. Die Patientin habe sich im Schockzustand befunden, zitierte Vorsitzender Richter Markus Bley aus dem Untersuchungsbericht.

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Nach langer Beratungspause beschloss das Gericht auf Antrag der Verteidigerin, eine Bekannte der 21-Jährigen als weitere Zeugin zu laden. Ihr habe die junge Frau einige Monate nach dem Vorfall erzählt, sie wisse nicht, ob der 35-Jährige, der fast taub ist und dessen Implantate am Tattag zur Reparatur waren, ihr „Nein“ zum Sex gehört und ihre Abwehr richtig interpretiert habe, so die Anwältin. Einen zweiten Beweisantrag, ein Sachverständigen-Gutachten zur Glaubwürdigkeit der 21-Jährigen erstellen zu lassen, wies das Gericht zurück.