Gladbeck. Ein verletzter Mann ist nicht in die Notaufnahme des St. Barbara-Hospitals in Gladbeck eingelassen worden. Der Grund: Er trug keine Maske.
Ein verletzter und an der Hand blutender Mann will sich sonntags in der zentralen Notaufnahme im St. Barbara-Hospital in Gladbeck verarzten lassen – und wird nicht eingelassen, weil er keinen Mund-Nasen-Schutz trägt. Das ist dem 62-jährigen W. (der Name ist der Redaktion bekannt) passiert.
Er hatte sich bei der Grabpflege mit einer Schere in den Zeigefinger geschnitten und nichts dabei, um die heftige Blutung zu stoppen. Also wickelte er sich in seiner Not die Maske um den Finger und lief zum Krankenhaus. Auf sein Schellen habe sich über die Gegensprechanlage eine Mitarbeiterin der Krankenhauspforte gemeldet, erzählt er. Der 62-Jährige schilderte ihr sein Problem. Die Frau habe die Tür nicht geöffnet, obwohl er ihr erklärt habe, dass er den Mund-Nasen-Schutz um den blutenden Finger gewickelt habe. „Ohne Maske dürfe sie mich nicht einlassen, hat sie gesagt. Ich könne eine für zwei Euro kaufen. Geld hatte ich aber auch nicht bei mir.“ Glücklicherweise habe ein ihm unbekannter Mann, der ebenfalls vor der Tür stand, eine Maske geschenkt, und W. konnte seine Wunde endlich verkleben und verbinden lassen.
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Als tief gläubiger Katholik habe den Mann das Verhalten der Krankenhaus-Mitarbeiterin besonders getroffen
40 Jahre lebt W. schon in Deutschland. Aus wirtschaftlicher Not hat er seine Heimat Sri Lanka damals verlassen. Längst ist Gladbeck für ihn, seine Frau und die fünf Kinder das Zuhause. Diskriminierung, sagt er, erlebten sie dennoch häufig. Die dunkle Hautfarbe, die große Familie. „Die leben hier auf unsere Kosten“, habe er nicht selten munkeln gehört. Dabei hat W. immer gearbeitet, viele Jahre als Koch. Nach einer Rücken-Operation vor einem Jahr geht das nicht mehr. Die schweren Töpfe, das lange Stehen bereiten ihm große Schmerzen. Jetzt ist er arbeitslos.
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Der Vorfall im St. Barbara-Hospital könnte auch etwas mit seiner Hautfarbe zu tun haben, argwöhnt der 62-Jährige nach seinen Erfahrungen. Er sei ein tief gläubiger Katholik, sagt er noch. Deshalb habe ihn das Verhalten der Krankenhaus-Mitarbeiterin besonders getroffen: „Das ist ein katholisches Haus. Da müsste doch Nächstenliebe an erster Stelle stehen. Ich kann die Vorschriften in Pandemiezeiten ja nachvollziehen, aber man lässt doch keinen Verletzten vor der Tür stehen.“
St. Augustinus GmbH: Vorgaben des Landes beachtet
„Den von Ihnen geschilderten Fall können wir aktuell nicht nachvollziehen, da wir keinen Beschwerdevorgang dazu dokumentiert haben und nach unserem Kenntnisstand auch keine Beschwerde geführt wurde“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH (Träger des St. Barbara-Hospitals). Grundsätzlich betont Kommunikationschef Wolfgang Heinberg: „Für das Betreten von Krankenhäusern gelten in NRW klare Vorgaben, die sich u. a. aus der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung bzw. aus Anforderungen der Krankenhaushygiene ergeben.“ Das gelte auch für die Zentralen Notaufnahmen. Alle Dienstkräfte seien angewiesen, die Vorgaben umzusetzen und anzuwenden.
Auch auf das Thema möglicher Diskriminierung geht Heinberg ein: „Wir sind sicher, dass unsere Kolleginnen und Kollegen insgesamt sensibel, ohne Ansehen der Person und ohne Vorurteile auf Menschen, die im Krankenhaus Hilfe suchen … zugehen. Sollte es im Einzelfall zu Missverständnissen oder Unklarheiten bei der Anwendung von Regeln, die im Krankenhaus anzuwenden sind, kommen oder gekommen sein, bitten wir dies zu entschuldigen.“ Der Krankenhausträger lade jeden ein, solche Themen „unmittelbar gegenüber der Krankenhausleitung anzusprechen, damit wir gemeinsam Missverständnisse ausräumen können“.