Gladbeck. Die Stadtverwaltung hält aufgrund politischen Beschlusses an der Beleuchtung für den Gladbecker Nordpark fest. Die Grünen argumentieren dagegen.

Die Diskussion über eine Beleuchtung des Nordparks in Gladbeck geht in eine weitere Runde. Während die Stadtverwaltung für das Projekt argumentiert, bleiben die Grünen bei ihrer Ablehnung.

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Bernd Lehmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender für die GRÜNEN, bezieht Stellung: „Wir haben die Beleuchtung des Nordparks von Beginn an abgelehnt. Dies haben wir deutlich zum Ausdruck gebracht und unsere Ablehnung der Verwaltung mitgeteilt.“ Aus diesem Grund habe die Verwaltung Vertreter der Grünen-Fraktion eingeladen, um den Kompromiss mit den bedarfsgesteuerten LED-Leuchten vorzustellen, berichtet Lehmann. „Unsere Fraktion hat nach Beratung aber an ihrer Kritik, dass die Beleuchtung unnötig die Lebensräume der Tiere im Grünbereich des Nordparks einschränkt, festgehalten.“

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Bei der Vorstellung des überarbeiteten Konzepts im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität sei nach Auskunft der Verwaltung eine erneute Beschlussfassung „nicht vorgesehen und notwendig“ gewesen. „Der Bericht sei nur zur Kenntnis zu nehmen. Es wurde also nicht erneut über das Projekt abgestimmt. Dass nun die Ausschreibung bereits durchgeführt und die Vergabe und Umsetzung der Maßnahme ansteht, ist ärgerlich. Damit wird der Wille der Ratsmehrheit umgesetzt. Es bleibt aus unserer Sicht aberwitzig, einen Grünzug zu beleuchten, während man gleichzeitig aufgrund der Energiekrise in der Innenstadt, an Kirchen und am Rathaus das Licht ausknipst“, so Lehmann.

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Inwieweit die veränderten Rahmenbedingungen einer Energiekrise geeignet gewesen wären, eine Ausschreibung aufzuheben, könne nur die Verwaltung beurteilen. Zur Haushaltsbelastung führe das Projekt allemal. Lehmann: „Weil die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts immer schwerer wird, wurden die Haushaltsberatungen extra verschoben. Ob es da opportun erscheint, für 200.000 EUR den Park zu beleuchten, stellen wir Grünen infrage. Auch wenn der städtische Eigenanteil auf 40.000 EUR beschränkt ist, bleiben die dauerhaften Kosten für Betrieb und Unterhaltung.“

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