Gladbeck. Die Idee: Wege im Nordpark Gladbeck zu beleuchten. Was bedeutet das für nachtaktive Tiere wie Fledermäuse? Fachleute bewerten die Lage.
Den Menschen freut’s, manche Tiere stört’s: beleuchtete Wege im Nordpark Gladbeck. Das Projekt stieß im Vorfeld auf Widerstand bei Naturschützern und Bündnisgrünen, weil sie gefährdete Tiere bedroht sahen. Die Stadtverwaltung hat eine Artenschutzprüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnis jetzt vorliegt. An diesen Resultaten soll sich die Realisierung orientieren.
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Das Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (ILS) Essen hat die Fauna im Nordpark und die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Beleuchtung auf nachtaktive Tiere untersucht. Es kommt zu dem Schluss: „Beeinträchtigungen durch die sogenannte ,Lichtverschmutzung’ können grundsätzlich zu Verstößen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) führen.“
Fachleute erfassen im Nordpark Gladbeck sieben Arten von Fledermäusen
Das ILS erfasste das Vorkommen von Fledermäusen, die in Deutschland planungsrelevant sind. Es wurden „sieben Arten sicher nachgewiesen, die Arten Braunes und Graues Langohr können anhand der Ultraschall-Rufe nicht unterschieden werden“, stellen die Fachleute fest. Sehr zahlreich vertreten seien im Nordpark Zwerg- und Wasserfledermäuse. Für die Zwergfledermaus wurden Hinweise auf mehrere Quartiere gefunden, bei der Wasserfledermaus gebe es sehr wahrscheinlich Quartiere. 38 Vogelarten registrierte das Institut überdies – zum überwiegenden Teil „weit verbreitete Arten, die nicht als planungsrelevant eingestuft werden“.
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„Bei fünf Fledermausarten und bei den mit Brutverdacht nachgewiesenen Vogelarten Star und Tafelente sowie bei dem vermuteten Waldkauz“ könnten Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote ohne Vermeidungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden“, so die Experten. Aber es scheint Lösungen zu geben.
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Das städtische Beleuchtungskonzept sieht LED-Leuchtmittel vor. Deren Lichtspektrum sei auf einen Bereich beschränkt, der für die meisten Tierarten keine Auswirkungen nach sich ziehe: „Über eine sensorgestützte Schaltung wird die Beleuchtung nur in den Bereichen auf volle Leistung gebracht, in denen sich Personen bewegen bzw. aufhalten.“ Alle übrigen Lampen würden auf eine sehr geringe Lichtstärke gedimmt. „Die Beleuchtung soll nur zwischen sechs Uhr morgens und zehn Uhr abends angeschaltet werden. Um Auswirkungen auf lichtempfindliche Arten zu minimieren, wird in der Aktivitätsphase der Tiere die Beleuchtung auf den Hauptweg entlang des nördlichen Seeufers bzw. der Bahnlinie beschränkt und die vollständige Beleuchtung nur im Zeitraum November bis März geschaltet.“ ILS: „Bei fast allen einzeln untersuchten Arten können mit den genannten Maßnahmen Verstöße gegen das BNatSchG sicher vermieden werden.“
Das Thema steht auf der Tagesordnung im Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am Donnerstag (17. März). Beginn: 16 Uhr in der Stadthalle, Friedrichstraße 53.