Gelsenkirchen.

Der Verein „Die Künstlersiedlung Halfmannshof“ will sein Versprechen wahr machen und für den Erhalt der Künstlersiedlung in ihrer jetzigen Form kämpfen. Nach Informationen der Bürgerinitiative „Rettet die Künstlersiedlung Halfmannshof“ wurden am Donnerstag Klagen gegen die Stadt Gelsenkirchen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.

Unter anderem solle festgestellt werden, ob das Vorgehen der Stadt in Sachen Umgestaltung der ältesten deutschen Künstlersiedlung rechtens und vertragskonform war.

Auch Parkplätze sind Gegenstand der Klage

Die Verträge von 1931, die bei der Gründung geschlossen wurden, sollen geprüft und ferner geklärt werden, ob die Stadt das Recht auf ihrer Seite hatte, als sie die Künstlersiedlung 1991 an ihre 100-prozentige Tochter GGW veräußert hat. Die Absicht der Wohnungsgesellschaft, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes der Künstlersiedlung Parkplätze zu schaffen, ist ebenfalls Gegenstand der Klage.

Es soll laut BI-Sprecherin Marion Strohmeier ebenfalls gerichtlich geklärt werden, „ob die Zerschlagung des weit über unsere Grenzen hinaus bekannten traditionsreichen Kulturguts Künstlersiedlung zulässig ist“.

Die Bürgerinitiative kündigte an, dass der Verein mit den Klagen bis zur letzten Instanz gehen werde.