Duisburg. Brutale und tragische Fälle haben im Jahr 2022 das Duisburger Gericht beschäftigt. Einige Verhandlungen waren aber auch einfach skurril.
Langeweile kam bei der Justiz am König-Heinrich-Platz im Jahr 2022 nicht auf. Auch wenn Sommer- und Herbstferien diesmal die Rechtsprechung erheblich bremsten, weil nach zwei Corona-Jahren beinahe jeder in Urlaub fuhr. Allein bei den Großen Strafkammern des Duisburger Landgerichts wurden 188 erstinstanzliche Prozesse gestartet. Einige mehrfach, weil doch immer mal wieder eine Corona-Infektion einen Strich durch die Planung machte.
Zudem sind mehrere Kammern mit Groß-Prozessen beschäftigt. Unter anderem befasst sich die 5. Große Strafkammer seit dem Sommer mit einem Mord im Rocker-Milieu. Aus diesem Grunde wurde inzwischen zusätzlich die 6. Kammer zur Schwurgerichtskammer erhoben. 520 Berufungsverfahren wurden 2022 vor dem Landgericht verhandelt. Wegen der stetig steigenden Zahl wurde in diesem Jahr eine zusätzlich Berufungskammer zu den bereits bestehenden fünf kleinen Kammern eingerichtet.
Beim Amtsgericht wurden mehr als 2200 Verfahren vor dem Strafrichter und Jugendrichter und 266 Schöffensachen verhandelt. Ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Den gab es zwischenzeitlich auch bei Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Im Herbst wurde aber wieder das normale Niveau erreicht. Konkrete Ursachen dafür ergab die Recherche des Gerichts aber nicht.
In dieser Zeitung wurde im ablaufenden Jahr über fast 350 Strafverhandlungen berichtet. Hier eine Auswahl.
Brutale Tat bei Kreisliga-Spiel in Duisburg
13. Januar: Eine Massenschlägerei gab es am 17. September 2017 beim Spiel des VfB Obermarxloh gegen MTV Union Hamborn. Auf dem Fußballplatz an der Iltisstraße in Neumühl wurde ein 19-jähriger Obermarxloher lebensgefährlich verletzt. Drei 25 bis 33 Jahre alte Duisburger standen in diesem Zusammenhang wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht.
Sie sollen – gemeinsam mit weiteren Personen – den Geschädigten geschlagen und auch noch auf ihn eingetreten haben, als er schon längst am Boden lag. Der Prozess endete allerdings ohne Urteil. Gegen Zahlung von Geldbußen zwischen 200 und 500 Euro wurde das Verfahren eingestellt. Mehr als vier Jahre nach der Tat konnte nicht mehr genau festgestellt werden, wer wann was gemacht hatte.
Mann in Unterhose attackiert Autos
14. Januar: Am Abend des 23. August 2019 erlebten Autofahrer auf der Kammerstraße in Neudorf eine böse Überraschung: Ein 35 Jahre alter Mann stand, nur mit einer Unterhose bekleidet, auf der Fahrbahn und schwang einen Baseballschläger. Einen Wagen verfehlte er knapp, einem zweiten schlug er die Heckscheibe ein. Die 35-jährige Fahrerin erlitt einen Schock.
Das Motiv der Tat: Er habe wegen des Straßenlärms nicht schlafen können und sich entschlossen, etwas dagegen zu unternehmen, so der Beschuldigte. Er kam mit einem Freispruch davon. Der Neudorfer war aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Der von der Staatsanwaltschaft gestellte Antrag, ihn zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, musste scheitern: In den zweieinhalb Jahren seit der Sache mit dem Baseballschläger hatte sich der Neudorfer völlig unauffällig verhalten.
Bademantel für Hund gestohlen
17. Januar: In zweierlei Hinsicht war das Verfahren gegen eine 22-Jährige Duisburgerin wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht bemerkenswert. Die Beute bestand aus einem Bademantel für einen Hund im Wert von 12 Euro, den die Frau am 19. August 2021 in einem Zoogeschäft gestohlen hatte. Und der Hund hatte nicht einmal ihr gehört, sondern sie kümmerte sich nur eine Zeit lang um ihn.
Die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren schon vorher gerne gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro eingestellt. Leider hatte die Angeklagte vergessen, ihr Einverständnis zu dieser Vorgehensweise zu bekunden. Stattdessen hatte sie das Geld einfach überwiesen. Den Prozess hätte sich die Justiz ersparen können. Das stellte sich aber erst am Ende des Verfahrens heraus.
Finger war die einzige Waffe
9. Februar: Mit einem ziemlich alten, aber immer noch wirkungsvollen Trick, hatte ein 29-jähriger Duisburger am 21. September 2021 rund 300 Euro erbeutet. In einer Spielhalle in Meiderich drückte er einer Angestellten seinen rechten Zeigefinger in den Rücken und drohte: „Wenn du mich nicht zum Geld führst, steche ich dir das, was ich in meiner Hand halte, in den Rücken.“ Die 51-Jährige führte den Mann zur Kasse. Der Täter wurde eine Stunde später festgenommen. Den größten Teil der Beute hatte er noch in der Tasche. Vor Gericht gestand der 29-Jährige rückhaltlos. Mitten im Konsum von Alkohol und Drogen war ihm das Geld ausgegangen.
Da kam ihm der vermeintlich pfiffige Einfall des mit zechenden Kumpels gerade recht. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen und weil er zur Tatzeit bereits unter Bewährung stand, verurteilte das Amtsgericht den 29-Jährigen zu 14 Monaten Gefängnis.
Gärtnerin war stolz auf Pflanze
8. April: Weil sie durch Corona arbeitslos geworden war, hatte eine 33-jährige Frau aus Beeck viel Zeit, sich um ihren Garten zu kümmern. Sie pflanzte Tomaten, Salat – und einen Cannabis-Samen. Vermutlich hätte niemand Anstoß an der Pflanze mit den berauschenden Wirkstoffen genommen, wäre die Amateur-Gärtnerin nicht so stolz auf das Ergebnis ihrer Bemühungen gewesen.
Und so postete sie Bilder von ihrem Garten und sämtlichen üppig gedeihenden Pflanzen in einem sozialen Netzwerk. Vor dem Amtsgericht gab die Frau unumwunden zu, dass sie die Cannabis-Pflanze, die zuletzt 2,50 Meter hoch aufragte, nicht nur schön fand, sondern auch die entspannende Wirkung des Rauschgifts in Zeiten persönlicher Probleme zu schätzen wisse. Da die 33-Jährige inzwischen wieder berufstätig und nur geringfügig vorbestraft ist, wurde das Drogendelikt als minderschwerer Fall eingestuft. Das Amtsgericht setzte eine achtmonatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Insider gab Tipps für Raub
11. April: Wegen Raubes verurteilt das Landgericht einen 21 Jahre alten Duisburger zu viereinhalb Jahren Gefängnis. Dank der wertvollen Hinweise eines Mitarbeiters hatte der 21-Jährige beim Überfall auf eine Hochfelder Tankstelle 15.000 Euro erbeuten können. Der Informant hatte den Angeklagten mit allen wichtigen Informationen versorgt und ihm per Handy das Signal zum Losschlagen gegeben. So tauchte der Räuber genau in jenem Moment auf, als eine Angestellte in einem Büro die Tageseinnahmen zählte.
Deutlich zu Gunsten des Duisburgers wertete das Gericht den Umstand, dass er sich einige Zeit nach der Tat freiwillig der Polizei stellte. Dass er sich von dem Mittäter hatte hereinlegen lassen, der ihm vorgaukelte, er müsse Mitwisser abfinden, sah das Gericht dagegen eher als persönliches Pech des bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten an.
23-Jähriger brachte Blüten zur Polizei
4. Mai: Was tut man, wenn man mit Falschgeld bezahlt und das auffällt? Abhauen zum Beispiel, oder erzählen, dass man den Schein gerade bekommen habe. Ein 23-jähriger Wanheimerorter tat etwas ganz anderes, als er am Hauptbahnhof mit einem falschen Fünfziger einen Döner bezahlen wollte und die Verkäuferin umgehend Zweifel an der Echtheit hatte. Er bestand darauf, die Sache sofort zu klären.
Gemeinsam mit der Verkäuferin legte er den Polizisten der Bahnhofswache insgesamt 2950 auf den Tisch. Alle Scheine waren falsch. Was dem Mann nicht neu gewesen sein kann: Er hatte die Blüten kurz zuvor für 400 Euro in den Niederlanden gekauft. Das einzige, was für ihn sprach, war das Geständnis. Nun muss er für 18 Monate hinter Gitter.
Lebensgefährliche Reparatur
31. Mai: Das hatte die Polizei auch noch nicht gesehen. Bei der Kontrolle eines Sattelzuges auf der Auffahrt zur A 40 in Kaßlerfeld entdeckten sie am 13. September 2021 einen großen Riss in einem Hinterreifen, der mit vier Schrauben geflickt worden war. Vor dem Amtsgericht gab der 57-jährige Fahrer des 40-Tonners zu, diese wenig fachmännische Reparatur selbst vorgenommen zu haben. Dass er dafür 180 Euro zahlen und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei hinnehmen sollte, verstand der Berufskraftfahrer nicht. Er habe immerhin seinen Reifenhändler angerufen, aber nicht erreicht. Deshalb habe er kurz hinter Unna die Schrauben in den Reifen gedreht und sei wie geplant Richtung Hafen Duisburg weiter gefahren.
Erst die Androhung, dass die Strafe auch verdoppelt werden könne, ließ den uneinsichtigen Zeitgenossen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück nehmen.
Duisburgerin ließ Baby in Toilette sterben
1. Juni: Mit fünfeinhalb Jahren Gefängnis wegen Totschlags durch Unterlassen ahndet das Schwurgericht eine schlimme Tat. Am 26. Oktober 2021 ließ eine 24-jährige Duisburgerin ihr Neugeborenes in einer Toilettenschüssel sterben. Die Sturzgeburt hatte sie im Haus der Eltern ihres Freundes in Hamminkeln überrascht. Die 24-Jährige blieb so lange auf der Toilette hocken, bis das unter ihr liegende Baby erstickt war – vermutlich, weil es aufgrund seiner verkrümmten Lage nicht richtig atmen konnte.
Psychiatrische Gutachten überraschten damit, dass die Frau, die ihr Leben lang als naiv und dümmlich galt, diesen Eindruck immer wieder absichtlich vermittelt hatte. Nur leicht unterdurchschnittlich intelligent hatte die Frau sich einfach daran gewöhnt, bei Dingen die ihr nicht passten oder zu anstrengend erschienen, diese Masche zu reiten. Das Kind habe einfach nicht in die Lebensplanung der Angeklagten gepasst, stellte der Staatsanwalt bissig fest.
Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die Frau ihr Kind mit einem einzigen Griff hätte retten können. Bei der Strafzumessung wertete sie allerdings eine Fülle von Faktoren zu Gunsten der jungen Frau: Sie war nicht vorbestraft, legte ein reuiges Teilgeständnis ab und hatte alles andere als einen leichten Lebensweg. Die Richter werteten die Tat daher als minderschweren Fall.
Schubserei mit tragischer Folge
8. Juni: Nein, es war kein Faustschlag, der einen 40-jährigen Mann am 17. Dezember 2017 in einer Beecker Gaststätte zum Pflegefall machte. Mehr als eine Schubserei, durch die er fahrlässig einen Schädelbruch verursachte, war dem sichtlich erschütterten Angeklagten (48) nicht nachzuweisen. Die Beweisaufnahme ergab, dass der Geschädigte wohl zuvor einen Mitzecher angegriffen hatte. Der an den Folgen eines Arbeitsunfalles leidende Angeklagte hatte verhindern wollen, dass sein verletztes Bein erneut etwas abbekam. Durch den Schubs schlug der 40-Jährige mit dem Kopf auf eine Tischplatte auf. Er wird den Rest seines Lebens unter den Folgen leiden.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Geldbuße von 2500 Euro muss er an den Geschädigten zahlen. Ein Klacks im Vergleich zu den zivilrechtlichen Folgen, mit denen der 48-Jährige wohl konfrontiert wird.
Viel Schrott bei Chaosfahrt
1. Juli: Bei einer wilden Flucht schrottete ein 32 Jähriger am 9. Februar nicht nur sein eigenes Auto. Er ramponierte auch zwei Streifenwagen und einen Sattelzug. Dabei hatte ihn die Polizei nur wegen eines defekten Rücklichts anhalten wollen. Der Mann gab Gas, steuerte mit 70 Sachen durch Meiderich und Neumühl. Einen Streifenwagen, der ihn blockieren wollte, schob er zur Seite. Ebenso ein zweites Einsatzfahrzeug, dessen Besatzung ihn auf der Autobahn zwingen wollte, hinter einem Sattelzug zu bleiben. Die Idee des 32-Jährigen den Laster rechts zu überholen erwies sich allerdings als schwerer taktischer Fehler: Sein Auto wurde eingequetscht, endete als Totalschaden zwischen Sattelzug und Leitplanke. Die Polizei benötigte einen Hubschrauber mit Wärmekamera, um den Angeklagten, der zu Fuß weiter flüchtete, aus einem angrenzenden Feld heraus zu holen, in dem er sich versteckt hatte. Motiv der Tat: Der Angeklagte hatte nie einen Führerschein, wollte nicht schon wieder dafür bestraft werden.
Da der Meidericher seit fünf Monate in Untersuchungshaft saß, ließ ihn das Schöffengericht mit 18 Monaten auf Bewährung und 500 Arbeitsstunden davon kommen. Teuer genug ist die Sache angesichts eines Schadens von mehr als 50.000 Euro eh schon für ihn.
Mord im Rockermilieu
19. Juli: Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz beginnt das Verfahren gegen sechs 35 bis 46 Jahre alte Angeklagte aus Mülheim und Mönchengladbach. Ihnen wird Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Sie sollen an einer Tat beteiligt gewesen sein, bei der ein 32-jähriger Duisburger am 9. Januar 2014 in Mönchengladbach erschossen wurde. Die Leiche war zerteilt und in den Rhein-Herne-Kanal und in den Rhein geworfen worden. Es soll eine interne Strafaktion der Hells Angels gewesen sein. Bereits im November 2013 waren ein damals führendes Mitglied der Bandidos und seine Freundin durch Schüsse lebensgefährlich schwer verletzt worden.
Das Verfahren begann unter großem Medieninteresse und unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen. Insbesondere, wenn der Kronzeuge auftritt, durch dessen Aussage die Ermittlungen nach mehr als sieben Jahren noch einmal angestoßen wurden, wimmelt es rund um das Gerichtsgebäude von uniformierter Polizei, während im Sitzungssaal 157 Personenschützer einen großen Teil der Zuhörer darstellen. In der Regel ist dies mittwochs und freitags der Fall. Zunächst sind bis Frühjahr 2023 weitere Termine angesetzt.
Schüsse an der Vulkanstraße
26. August: Am Morgen des 25. März 2016 hallten Schüsse durch das Rotlichtviertel an der Vulkanstraße. Nachdem zwei Wachmänner einen 35-jährigen Moerser verprügelt hatten, griff der zur Pistole und schoss auf die Sicherheitsleute. Einer der Verletzten rächte sich: Da der Schütze bereits verschwunden war, ließ er seine Wut an dessen Sportwagen aus und zerschoss das Auto. Während der Moerser bereits 2016 wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Deutlich länger dauerte es, bis die Justiz nun auch das Verfahren gegen die beiden Sicherheitsmänner wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz abschloss. Die Vorwürfe wurden gegen Zahlung von Geldbußen zwischen 500 und 900 Euro fallen gelassen.
Betrug bei den Zaubersternen
20. September: Mit einem komplexen Sachverhalt hatte es eine Berufungskammer des Landgerichts zu tun. Mehr als 200.000 Euro verschwanden zwischen 2010 und 2014 vom Konto des Kita-Trägervereins Zaubersterne in die privaten Taschen zweier damaliger Mitarbeiter. Das Amtsgericht hatte angesichts einer Flut von Beweismitteln seit 2020 zwei Anläufe mit insgesamt acht Verhandlungstagen benötigt, um den ehemaligen Schatzmeister des Vereins und seine Tochter zu verurteilen. In zweiter Instanz fiel schon nach zwei Verhandlungstagen ein Urteil: Der Hauptangeklagte – inzwischen 77 Jahre alt – muss wegen 113 Fällen der Untreue zwei Jahre und vier Monate in Haft. Die 42-Jährige, die in einer deutlich geringeren Zahl von Fällen profitiert hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Tödlicher Schlag mit Baseballschläger
8. November: Mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge endet das Verfahren gegen einen 37-jährigen Walsumer. Am 17. September 2020 war er auf der A 59 vom Auto eines 59-jährigen ausgebremst worden. An einer Ampel in Walsum traf man sich wieder. Weil er noch wütender wurde, als er feststellen musste, dass der 59-Jährige angetrunken war, schlug der Angeklagte ihm mit einem Baseballschläger vor die linke Körperseite. Dadurch wurde das künstliche Hüftgelenk des Geschädigten beschädigt. Im Krankenhaus wurden mehrere Operationen nötig. Es kam zu einer ungewöhnlichen Folge seltener medizinischer Komplikationen, denen der 59-Jährige zwei Monate später erlag. Die 6. Große Strafkammer verurteilte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße.
Dealer hinterließ Visitenkarte
25. November: 250 Ecastsy-Tabletten, 64 Gramm der Partydroge MDMA, drei Gramm Marihuana und einen LSD-Trip hatte ein 35-jähriger Huckinger im Rucksack, als die Polizei das Auto, in dem er als Beifahrer saß, anhalten wollte. Kaum sah der Mann die Kelle, sprang er aus dem Fahrzeug und rannte los. Den Rucksack, dessen Inhalt teils zum persönlichen Konsum, teils zum Weiterverkauf bestimmt war, warf er unterwegs weg. Dumm nur, dass sich darin nicht nur die Drogen, sondern auch mehrere Dokumente mit den persönlichen Daten des 35-Jährigen befanden. Da der mehrfach vorbestrafte Mann inzwischen drogenfrei ist und brav einer geregelten Arbeit nachgeht, setzte das Amtsgericht die Vollstreckung einer zweijährigen Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.