Duisburg. Eine junge Duisburgerin wurde beim Diebstahl in einem Zoofachgeschäft erwischt. Sie hatte einen Bademantel für ihren Pflegehund eingesteckt.

Man kann sich darüber streiten, ob es sich bei einem Bademantel für Hunde um eine sinnvolle Textilie handelt. Völlig sinnfrei ist es jedenfalls, als bis dato vollkommen unbescholtene 22-Jährige ein solches Kleidungsstück im Wert von zwölf Euro für den Vierbeiner zu stehlen und sich dabei auch noch ziemlich auffällig zu verhalten. Wegen Diebstahls fand sich die Duisburgerin nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder.

Die Diebin hatte den Bademantel am 19. August 2021 erst einmal ausgepackt und ihrem kleinen Pflegehund anprobiert, um ihn dann unter ihren Pullover zu stecken. An der Kasse des großen Zoogeschäfts zahlte sie Waren im Wert von 30 Euro. Nur eben den Bademantel nicht. „Es war das erste Mal, dass ich was gestohlen habe“, berichtete die deutlich verschüchterte, aber rückhaltlos geständige junge Frau.

Diebin aus Duisburg überlegte, ihre Beute zurückzubringen

Sie wisse gar nicht, warum sie das getan habe, wunderte sich die 22-Jährige. „Ich hätte noch genug Geld dabei gehabt, um das Ding zu bezahlen.“ Unmittelbar nach dem Verlassen des Ladens hätte sich ihr schlechtes Gewissen gemeldet. „Ich habe noch überlegt, ob ich nicht wieder reingehe und den Bademantel zurückgebe.“ Aber da sei schon eine Mitarbeiterin des Geschäfts auf sie zugekommen.

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Der Strafrichter wunderte sich noch über einen weiteren Punkt: „Sie haben doch mal Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.“ Die Angeklagte nickte. „Da hat man sie gefragt, ob sie damit einverstanden wären, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro eingestellt wird“, so der Richter. „Warum waren sie damit nicht einverstanden?“

200 Euro Geldbuße waren gezahlt, was die Staatsanwaltschaft aber nicht wissen konnte

Die Angeklagte lächelte irritiert: „Aber ich habe doch gezahlt.“ Das machte die Juristen sprachlos. Doch ein Blick auf die Kontoführungsdaten der Angeklagten, die bereitwillig ihr Smartphone zeigte, bewies, dass sie die Summe tatsächlich bereits im November an eine gemeinnützige Institution überwiesen hatte. Sie hatte bloß das Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht bis zum Ende gelesen und die vorher notwendige Rückantwort an die Strafverfolgungsbehörde nie abgeschickt.

Staatsanwalt und Richter studierten eifrig die Strafprozessordnung. Dann waren sie sicher, dass ein unüberwindbares Verfahrenshindernis vorliege, da die mit der Einstellung verbundene Auflage ja bereits erfüllt sei. Per Urteil wurde das Verfahren eingestellt. „Das wird Ihnen hoffentlich eine Lehre sein“, kommentierte der Strafrichter. „Lassen sie einfach das Klauen.“