Duisburg. Einen Sattelzug-Reifen reparierte ein 57-Jähriger mit Schrauben. Eine Geldbuße wollte er aber nicht zahlen und stand nun in Duisburg vor Gericht.

Zwei Polizisten staunten nicht schlecht, als sie am 13. September 2021 einen Sattelzug auf der Auffahrt der A 40 in Kaßlerfeld kontrollierten. Ein großer Riss in einem ohnehin schon abgefahrenen Reifen des 40-Tonners war mit vier Schrauben geflickt worden. Der Fahrer bekam ein Bußgeld über 180 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Doch der legte dagegen Einspruch ein und stand nun im Duisburger Amtsgericht vor dem Richter.

Die Tat selbst gab der 57-jährige Mann aus Dortmund, der seit zwölf Jahren Lastwagen fährt, unumwunden zu. „Bei Unna ist irgendwas Spitzes gegen den Reifen gekommen“ Er bemerkte einen großen Riss. Um ein herunter hängendes Stück des Reifens festzumachen, drehte er mit einem Akku-Schrauber vier Schrauben hinein.

Verhandlung in Duisburg: Lastwagenfahrer war völlig uneinsichtig

Dass die Ordnungshüter und die Justiz darum nun so ein Theater machten, wollte der Betroffene aber nicht einsehen. „Der Reifen ist 20 Zentimeter dick. Dem machen doch so ein paar Schrauben nichts.“ Und er habe ja von unterwegs seine Reifenhändler angerufen, aber leider niemanden erreicht. Und so fuhr er einfach weiter Richtung Duisburg, wo er im Hafen Ladung abholen sollte.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

„Sie hätten keinen Meter mehr fahren dürfen“, meinte der Richter. Das Fahrzeug sei eine rollende Zeitbombe gewesen. „Der Sattelzug war doch leer“, war alles, was der 57-Jährige dazu zu sagen hatte. Den nett gemeinten Vorschlag des Richters, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen, wies der Betroffene zurück. „Ich will ein Gutachten“, forderte er. „Gibt’s nicht“, so der Vorsitzende trocken.

Erst als es teurer zu werden drohte, machte der 57-Jährige einen Rückzieher

Erst nachdem der Vorsitzende darauf hinwies, dass im Bußgeldbescheid ein falscher Tatbestand stand und bei einer Fortsetzung des Verfahrens die doppelte Strafe heraus kommen könne, nahm der Betroffene den Einspruch zurück.