Duisburg. Ein Duisburger erbeutete in Meiderich 300 Euro. Die Angestellte einer Spielhalle täuschte er dabei mit einem alten Trick.

Eine wichtige Frage wurde beim Prozess gegen einen 29-jährigen Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz vergessen: Ob er oder der Bekannte, der ihn angeblich auf die Idee zu der Tat brachte, alte Filme liebt. Denn den Trick, jemandem den Finger in den Rücken zu drücken und nur so zu tun, als habe man eine Waffe, kennen Film-Fans. Der Angeklagte erbeutete so 300 Euro.

Kurz nach Mitternacht hatte er am 21. September 2021 in einer Meidericher Spielhalle gewartet, bis die Angestellte von der Toilette zurückkam. Er drängte sich von hinten an sie heran, drückte ihr den Zeigefinger der rechten Hand in den Rücken und drohte. „Wenn du mich nicht zum Geld führst, steche ich dir das, was ich in meiner Hand halte, in den Rücken.“

Zeugin trug keine psychischen Folgen der Tat davon

Die auf solche Fälle offenbar vorbildlich geschulte 51-Jährige blieb ganz ruhig. „Ich konnte ja nicht sehen, was er in der Hand hielt“, erklärte sie im Zeugenstand. Sie führte den Mann zur Kasse, nahm 300 Euro heraus und gab sie ihm. „Bis 500 Euro sind wir versichert“, erläuterte sie dem Schöffengericht.

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Der Täter hatte das Geld gegriffen und verschwand. Weit kam er nicht. Schon eine Stunde später wurde er festgenommen. Da hatte er gerade einmal 40 Euro der Beute ausgegeben. Und er legte sofort ein Geständnis ab. Das hatte zur Folge, dass er nicht einmal einen kompletten Tag in Untersuchungshaft saß.

Duisburger hatte all sein Geld für Drogen und Alkohol ausgegeben

Vor Gericht wiederholte der Mann seine Angaben. Er habe zuvor mit einem Bekannten Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Dann habe er kein Geld mehr gehabt. Der Kumpel habe ihn schließlich zu der Tat überredet. Mit Blick darauf, dass der 29-Jährige mit Lebensgefährtin und vier Kindern von Hartz IV lebt, fand der Richter eindeutige Worte: „Kein Wunder, dass sie am Ende des Monats kein Geld mehr haben. Aber das Arbeitslosengeld II sieht eben keine Zuwendungen für Drogen und Alkohol vor.“

Angesichts eines gut gefüllten Vorstrafenregisters und einer erst im April 2021 eingeräumten Bewährungschance durfte der Angeklagte nicht darauf hoffen, diesmal um das Gefängnis herum zu kommen. Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen räuberischer Erpressung zu 14 Monaten Gefängnis. Wegen des Widerrufs der letzten Bewährung wird sich der Aufenthalt hinter Gittern noch um vier Monate verlängern.

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