Duisburg. Beim Streit im Straßenverkehr schlug ein Walsumer (37) mit einem Baseballschläger. Duisburger (59) verstarb nach medizinischen Komplikationen.
Es war keine große Überraschung: Vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz endete das mehrtägige Verfahren gegen einen 37 Jahre alten Familienvater aus Walsum mit einem vergleichsweise milden Urteil. Die 6. Große Strafkammer verurteilte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Dabei ging das Gericht von einem sogenannten minderschweren Fall aus.
Am 17. September 2020 war der 37-Jährige von dem später Verstorbenen, auf der A 59 ausgebremst worden. Der Mann hatte unmittelbar danach auch noch eine obszöne Geste in Richtung des Angeklagten gemacht. Beide Autos waren in Walsum abgefahren. An der nächsten Ampel stiegen beide Fahrer aus. Der 37-Jährige griff zu einem Baseballschläger und schlug dem 59-Jährigen gegen den Körper.
Prozess in Duisburg: Eine außergewöhnliche Verkettung medizinischer Probleme
Dessen künstliches Hüftgelenk brach. Zwei Monate später starb der 59-Jährige an den Folgen. Für einen medizinischen Sachverständigen und die beteiligten Juristen war es eine außergewöhnliche Folge seltener Komplikationen: Die notwendig gewordene Hüft-Operation hatte zu einer bakteriellen Infektion geführt. Die Gallenblase musste entfernt werden. Weitere Infektionen stellten sich ein.
Am Ende starb der Mann an einer Blutvergiftung, die mehrere Organe versagen ließ. Zwar habe der Angeklagte unzweifelhaft den Auslöser für die tragischen Folgen gesetzt, so die Richter. Den Tod des Mannes habe er dabei aber nur sehr bedingt als mögliches Resultat absehen können und sicher nicht gewollt.
37-Jähriger war aufgebracht, weil der Geschädigte getrunken hatte
Zeugen hatten berichtet, dass der 37-Jährige sehr aufgebracht gewesen sei, weil er feststellen musste, dass der Mann, der ihn ausgebremst hatte, reichlich unter Alkoholeinfluss stand. „Das Schwein ist besoffen und hätte mich beinahe umgebracht“, soll er nach der Tat wie zur Entschuldigung gerufen haben. Erst einige Zeit zuvor hatte der Bruder des Angeklagten bei einem Verkehrsunfall sein Leben verloren.
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Zugunsten des Walsumers, dessen Frau bei der Urteilsverkündung viele Tränen der Erleichterung weinte, wertete das Gericht auch das reuige Geständnis des Angeklagten und den Umstand, dass er zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Mit der Bewährungsstrafe verband die Kammer ein fünfmonatiges Fahrverbot. Obendrein muss der Angeklagte eine vierstellige Geldbuße zahlen.