Duisburg. Ein 21-Jähriger erbeutete bei einem Überfall auf eine Tankstelle in Hochfeld 15.500 Euro. Vor Gericht wurde auch die Rolle eines Insiders klar.
Mit einem deutlichen Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 21 Jahre alten Duisburger. Die 15. Große Strafkammer verurteilte den Angeklagten nach drei Verhandlungstagen wegen schwerer räuberischer Erpressung zu viereinhalb Jahren. Der Mann hatte am 25. Oktober 2021 in Hochfeld eine Tankstelle überfallen und dank der Tipps eines Insiders 15.500 Euro erbeutet.
Der Informant, der zu diesem Zeitpunkt in der Tankstelle arbeitete, hatte den Angeklagten mit allen wichtigen Informationen versorgt. Der wichtigste Tipp: Er signalisierte dem 21-Jährigen per Handy, wann der Moment zum Losschlagen gekommen war. Und so tauchte der Angeklagte genau in der Minute auf, als eine Angestellte die Tageseinnahmen zählte.
Angeklagter aus Duisburg legte volles Geständnis ab
Dass der 21-Jährige sich nach der Tat vom Mittäter hereinlegen ließ, weil dieser ihm erfolgreich vorgaukelte, es müssten weitere Mitwisser abgefunden werden, sah das Gericht am Ende nicht als sonderlich strafmildernd an. Dass der Angeklagte sich im Gegensatz zu dem Tippgeber, der seit der Tat untergetaucht ist, einige Zeit nach dem Überfall selbst der Polizei stellte, wirkte sich dagegen deutlich zu seinen Gunsten aus.
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Auch das Geständnis des jungen Mannes, der gerade erst voll strafmündig geworden war, wirkte sich deutlich für ihn aus. Die jedenfalls nicht zu widerlegende Einlassung, dass er nur eine ungeladene Schreckschusswaffe benutzte, um die Angestellte zu bedrohen, sorgte dafür, dass die Mindeststrafe für die Tat von fünf auf drei Jahre sank.
Zulasten des Angeklagten wirkte sich allerdings eine Reihe von Vorstrafen aus, darunter auch eine einschlägige Tat bei welcher der Jugendliche 2016 zwei zwölfjährigen Mädchen die Handys weggenommen hatte. Zum Zeitpunkt des Überfalls stand der 21-Jährige bereits unter Bewährung. Sein Aufenthalt hinter Gittern wird sich aufgrund des zu erwartenden Widerrufs der Bewährung voraussichtlich noch um ein Jahr verlängern.