Duisburg. Wegen eines Angriffs mit einem Baseballschläger stand ein psychisch kranker Duisburger (35) vor Gericht. Ihm drohte die dauerhafte Unterbringung.
Eine Duisburgerin ahnte nichts Böses, als sie am späten Abend des 23. August 2019 durch die Kammerstraße in Neudorf fuhr. Bis sie einen Mann auf die Fahrbahn springen sah, der nur mit einer Unterhose bekleidet war, dafür aber einen Baseballschläger schwang. Im nächsten Moment zersprang die Heckscheibe ihres Wagens in Splitter. Die Frau bekam einen Schock, litt auch später unter Angstzuständen. Als Täter stand nun ein 35 Jahre alter Neudorfer vor dem Landgericht.
„Ja, das ist so passiert“, gab der Beschuldigte zu. Er könne sich noch an den Abend erinnern. Und auch an das Motiv. „Ich konnte wegen des Straßenlärms nicht schlafen. Also habe ich mich dazu entschlossen, was dagegen zu tun. Das hat mich hinterher selbst erstaunt und mir tut das schrecklich leid.“
Duisburger aufgrund psychischer Erkrankung und Drogensucht schuldunfähig
In dem Verfahren vor der 10. Großen Strafkammer ging es nicht um eine Bestrafung des 35-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der unter einer psychischen Erkrankung und einer Drogensucht leidende Mann zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Mit der Antragsschrift forderte sie zum Schutz der Allgemeinheit die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Doch schon allein der zeitliche Abstand zur Tat sprach ein wenig gegen diesen Antrag. Denn seit der Attacke mit dem Baseballschläger waren zweieinhalb Jahre vergangen. Und durch die Akten geisterten zwar Anzeichen dafür, dass der Beschuldigte möglicherweise nicht durchgängig friedlich gewesen war. Beweisen ließ sich davon aber nichts.
Eltern des Beschuldigten sagten nichts
Auch deshalb, weil die Eltern des 35-Jährigen, die mehrfach unter seinen aggressiven Durchbrüchen gelitten haben sollen, vor der Kammer von ihrem Recht Gebrauch machten, nicht gegen den eigenen Sohn aussagen zu müssen. Die Expertise eines psychiatrischen Sachverständigen nahm der Kammer endgültig jede Möglichkeit, für eine Unterbringung zu entscheiden.
Denn der Mediziner hielt es zwar keinesfalls für ausgeschlossen, dass der Beschuldigte – schon allein aufgrund seiner Drogensucht – weitere kriminelle Handlungen begehen werde. Eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der 35-Jährige Taten begehen werde, die für die Allgemeinheit gefährlich sein könnten, sah der Gutachter aber nicht. Nach sechsstündiger Verhandlung wies das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung ab.