Duisburg. Wegen Drogenhandels stand ein Mann aus Huckingen vor dem Amtsgericht. Bei einer Polizeikontrolle warf er Drogen und seine Versicherungskarte weg.
Kaum hob eine Polizeistreife am 12. Juni dieses Jahres auf der Mündelheimer Straße bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Kelle, sprang der Beifahrer eines Opel-Corsa aus dem Auto und rannte los. Auf seiner Flucht warf er einen Rucksack weg, in dem sich allerdings nicht nur Drogen befanden. Nun stand der 35-jährige Huckinger wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht.
Die Mühe mit der Flucht hätte sich der Angeklagte eigentlich auch sparen können. Denn in dem Rucksack fanden sich nicht nur 250 Ecstasy-Tabletten, ein 64 Gramm schwerer Block der Partydroge MDMA, drei Gramm Marihuana und ein LSD-Trip. In einer Seitentasche stieß die Polizei auch auf eine Versicherungskarte des Besitzers.
35-Jähriger aus Duisburg-Huckingen legte rückhaltloses Geständnis ab
„Mein Mandant hat erkannt, dass es wenig vorteilhaft ist, wenn man bei einer Polizeikontrolle einen Rucksack voller Drogen auf dem Schoß hat“, begründete der Verteidiger süffisant die Flucht. Der Angeklagte habe noch versucht, den Rucksack so zu entsorgen, dass er nicht sofort gefunden wird. „Was allerdings nur halb geklappt hat“, so der Anwalt. Von den darin befindlichen persönlichen Dokumenten mal ganz abgesehen.
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„Es war alles so, wie es in der Anklageschrift steht“, lautete das rückhaltlose Geständnis. Allerdings seien die Drogen nicht komplett zum Verkauf bestimmt gewesen. „Er hat damals auch selbst konsumiert“, erklärte der Verteidiger. Was sich allerdings geändert habe: „Ich bin jetzt seit Monaten drogenfrei“, verkündete der Angeklagte. „Ich besuche regelmäßig die Drogenberatung. Und ich habe einen Job in einem Logistik-Unternehmen mit 2200 Euro netto monatlich.“
Gericht gab 35-Jährigem letzte Bewährungschance
Der Angeklagte brachte mehrere Vorstrafen mit. Zur Tatzeit stand er bereits wegen einer einschlägigen Tat unter Bewährung. „Bei der Vorbereitung des Prozesses war ich mir eigentlich sicher, dass da keine weitere Bewährungschance möglich ist“, gab die Vorsitzende des Schöffengerichts zu.
Doch die positiven Entwicklungen im Leben des Angeklagten gäben Raum für die begründete Hoffnung, dass er künftig nicht mehr straffällig werde. „Sie haben so ziemlich alles getan, was man nur tun kann, um ihre Lage zu verbessern.“ Eine zweijährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann seine Gespräche bei der Suchtberatung fortsetzen und alle drei Monate nachweisen, dass er weiterhin drogenfrei lebt.