Bottrop. In der Zulassungsstelle in Bottrop gibt es kaum Termine und viele Beschwerden. Nun kündigt das Straßenverkehrsamt Verbesserungen an.
- Viele Bottroperinnen und Bottroper beschweren sich über das Straßenverkehrsamt
- Es sind kaum Termine zu ergattern, die Wartezeit beträgt für eine Kfz-Zulassung oft Wochen
- Der Leiter des Straßenverkehrsamtes kündigt nun eine Verbesserung an
Ein Bottroper ist verzweifelt: „Seit zwei Wochen versuche ich, einen Termin zu bekommen bei der Kfz-Zulassungsstelle Bottrop“, schreibt er an die Redaktion. „Man bekommt diesbezüglich keinen am Telefon, und online gibts anscheinend fürs ganze Jahr keine Termine zur Kfz-Anmeldung.“ Vielen Bottroperinnen und Bottropern geht es derzeit ähnlich.
Denn die Termine beim Straßenverkehrsamt sind heißbegehrt. Nur über das Online-Portal der Stadt können sie gebucht werden, oft sind keine Termine verfügbar. Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Termin frühzeitig im Voraus planen.
„Bei der Führerscheinstelle gibt es eine Wartezeit von ungefähr anderthalb Wochen“, sagt Fabian Fingerlin, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Er weist darauf hin, dass jedoch täglich immer wieder freie Termine freigeschaltet werden, wenn etwa jemand seinen Termin nicht wahrgenommen hat. „Im Einzelfall kann man Glück haben.“
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Kfz-Zulassungsstelle in Bottrop: Wochenlanges Warten auf einen Termin
Noch mehr Vorlauf wird bei einem Termin in der Kfz-Zulassungsstelle benötigt. „Dort dauert es für einen Termin bis zu drei Wochen“, sagt Fabian Fingerlin. Wer hier nicht plant, braucht Geduld oder muss ziemlich schnell sein. Drei Wochen im Voraus würde man die Termine auf dem Online-Portal auf der Internetseite der Stadt freischalten. Sind alle Termine vergeben, wird „Kein freier Termin verfügbar“ angezeigt.
So wie bei dem Bottroper, der seit Wochen sein Auto nicht anmelden kann. „Es ist ein unmöglicher Zustand für die Bürger, der nicht so weiter bestehen darf“, schimpft der Mann. „Warum fühlt sich keiner dafür zuständig? Ich muss mir eine Garage mieten, um mein neues Auto nicht auf öffentlichen Flächen stehenzulassen.“
Jedoch kündigt der Amtsleiter nun eine Veränderung an. „Wir schauen regelmäßig auf unseren Personalstand und werden, wenn möglich, zusätzliche Termine freigeben, um diesen langen Wartezeiten entgegenzuwirken.“ Deshalb empfiehlt er den Bürgerinnen und Bürgern das Online-Portal – täglich – im Blick zu halten.
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Leiter des Bottroper Straßenverkehrsamtes: „Mehr geht einfach nicht“
Die Kritik zu den langen Wartezeiten für einen Termin im Straßenverkehrsamt, unter anderem in den sozialen Netzwerken, ist ihm bekannt. Er könne die Verärgerung auch verstehen. „Aber mehr kann das Personal nicht leisten. Mehr geht einfach nicht“, sagt Fabian Fingerlin.
In umliegenden Städten sei die Situation in den Straßenverkehrsämtern „dramatischer“. Als Beispiel nennt er den Kreis Recklinghausen. Termine beim Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen in Marl zu bekommen, ist fast wie ein Lotteriespiel. Personal ist in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle kaum vorhanden. Fast die Hälfte der Stellen sind unbesetzt.
Autohäuser und Dienstleister können keine Online-Termine buchen
Eine Alternative zu einem Online-Termin wäre, das Fahrzeug direkt über das Autohaus oder über einen Zulassungsservice beim Straßenverkehrsamt anzumelden. Beide Einrichtungen können laut Fingerlin keine Online-Termine buchen. Im Auftrag ihrer Kunden übernehmen sie die Vorprüfung der Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugschein etc.).
Häufig werden die Unterlagen mehrerer Kunden dann gesammelt beim Straßenverkehrsamt in einer Tasche abgegeben. Fingerlin spricht in dem Zusammenhang von „Taschenbearbeitung“. Wer aber jetzt denkt, dass diese Form der Bearbeitung schneller geht, der irrt. „Die Sachbearbeitung ist anders“, sagt der Amtsleiter.
„Die Unterlagen werden bearbeitet, wenn Kapazitäten frei sind“
Der Vorteil für die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes bei einer „Taschenbearbeitung“ ist, dass die Unterlagen vom Autohaus beziehungsweise Zulassungsdienstleister vollständig sind. Bei einem Online-Termin vor Ort herrscht unter Umständen noch bei der einen oder anderen Frage Klärungsbedarf, das wiederum kostet Zeit.
Eine Garantie, dass die Zulassung mithilfe einer Taschenbearbeitung schneller vonstattengeht als bei einem gebuchten Online-Termin, gibt es nicht. Denn das Straßenverkehrsamt packt sie nicht zwingend sofort an. „Die Unterlagen aus der Tasche werden bearbeitet, wenn Kapazitäten frei sind“, sagt Fingerlin. Ihre Bearbeitung verläuft parallel zu den anderen Aufgaben.
Klar ist, wer einen Dienstleister für die Zulassung beauftragt, muss zweimal bezahlen, einmal den Dienstleister für seine Leistung und einmal die Gebühren des Straßenverkehrsamtes.
Wer es besonders eilig hat, kann sein Kfz online selbst zulassen. Dadurch spart man sich den Gang zum Amt und die Wartezeit auf einen Termin. Hierfür muss man jedoch über eine gewisse IT-Affinität verfügen.
Der Vorgang wird über die Internetanwendung „i-Kfz“ abgewickelt. Dafür zwingend notwendig ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Auf dem Smartphone wird zudem die kostenlose „AusweisApp2“ benötigt.
Online-Zulassung ist eine Alternative: Der Ablauf
Weitere Dokumente sind die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode, der auf der Bescheinigung freigerubbelt werden muss. Die Daten müssen über die Antragsmaske im Portal eingegeben werden. Bezahlt wird über Online-Banking.
In Echtzeit werden alle Angaben geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis sofort online bereitgestellt. Man muss sie heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst schicken. Der Zulassungsbescheid muss ausgedruckt und mitgeführt werden. Der vorläufige Zulassungsnachweis muss ebenfalls ausgedruckt und zudem sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.
Autofahren ohne gestempeltes Kennzeichen ist für kurze Zeit möglich
Wer dann schon ein gültiges Kennzeichenschild besitzt, ist nicht mehr weit entfernt von der Jungfernfahrt. Mit den beiden ausgedruckten Bescheiden kann sofort losgefahren werden – mit ungestempelten Kennzeichen.
Diese Ausnahme gilt aber für maximal zehn Tage. In dieser Zeit werden die offiziellen Zulassungspapiere und die Plaketten vom Straßenverkehrsamt per Post zugestellt. Die Plaketten müssen dann selbstständig auf die Schilder geklebt werden.