Bottrop. Wegen einer neuen EU-Vorgabe müssen alte Führerscheine umgetauscht werden. Auch das Scheckkarten-Format läuft ab. Die Fristen für alle Jahrgänge.

  • Alle Führerscheine müssen bis Januar 2033 umgetauscht werden.
  • Das gilt auch für die neueren Scheckkarten-Führerscheine.
  • Nur diejenigen, die nach dem 19. Januar 2013 einen Führerschein gemacht haben, sind nicht betroffen.

Diese Nachricht haben wahrscheinlich nicht alle auf dem Schirm gehabt. Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine, ganz gleich ob Scheckkarte, grauer Lappen oder rosa Papier, umgetauscht werden.

Bei vielen wird die Zeit knapp. Denn das heißt konkret, dass auch Inhaber eines Führerscheins im Scheckkartenformat ihn zwangsläufig in den kommenden Jahren umtauschen müssen. Mit einer Ausnahme: Nicht betroffen sind diejenigen, deren Führerscheine ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

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Alle anderen müssen ihren Führerschein umtauschen. Die EU will mit diesem Pflichtumtausch erreichen, dass die Dokumente europaweit vereinheitlicht werden und die Fälschungssicherheit erhöht wird.

Aber auch da gibt es schlechte Nachrichten: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig. Danach müssen sie erneuert werden. Kurzum: Die Zeiten, in denen man einen Führerschein inklusive Bild für den Rest des Lebens besessen hat, sind vorbei.

Alle, die vor Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, müssen umtauschen

Demzufolge haben nicht nur der rosafarbene und der graue „Lappen“ ausgedient. Auf die zuständigen Straßenverkehrsämter in Deutschland dürfte jede Menge Arbeit zurollen. Denn die Zahlen sind gewaltig. Laut ADAC müssten für diesen Pflichtumtausch bundesweit rund 43 Millionen Führerscheine erneuert werden. Das alte Führerscheindokument wird dann durch einen neuen EU-Kartenführerschein ersetzt. Laut Landesregierung geht es in Nordrhein-Westfalen „um nahezu zehn Millionen Dokumente“.

Die Fristen für die Umstellung sind gestaffelt. „Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 – aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden“, teilte die Bundesregierung mit.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers der Fahrerlaubnis ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Ab diesem Zeitpunkt dürften die meisten Inhaber eines Führerscheins bereits das Scheckkartenformat nutzen:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheinstelle: Was der Umtausch in Bottrop kostet

Nach Angaben des Bottroper Straßenverkehrsamtes kann der Antrag für den EU-Kartenführerschein der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen gestellt werden. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. Erforderliche Unterlagen sind ein Personalausweis oder ein anderweitiges Ausweisdokument (zum Beispiel ein Reisepass), ein biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein.

Insofern der bisherige Führerschein nicht in Bottrop ausgestellt worden ist, muss zusätzlich vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde angefordert werden, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift muss ebenfalls zur neuen Antragstellung mitgebracht werden.

Nach Antragstellung wird der Führerschein in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Man muss zur Abholung des Dokuments nicht mehr persönlich erscheinen. Der neue EU-Führerschein kann direkt nach Hause versandt werden. Die Kosten für den Umtausch inklusive Direktverstand: 30,30 Euro.