Bochum. . Der Schnee zieht sich zurück und gibt den Blick frei auf kippelige Gehsteigplatten, rissigen Asphalt und achsengefährdende Schlaglöcher. Die Stadt Bochum kann die Schäden derzeit nicht reparieren. Da aufgrund der Witterung derzeit eben nicht repariert werden könne, müssten gefährliche Stellen mit Warnschildern versehen oder komplett für den Fußgänger oder auch Autofahrer gesperrt werden.
„Wir bekommen täglich Anrufe, können aber die Frostschäden derzeit wegen der anhaltenden Kälte noch nicht reparieren oder mit Kaltasphalt ausbessern“, so eine Sprecherin der Stadt. Erst vor ein paar Tagen hat die Stadt aufgerufen, dass die Bürger gefährliche Frostschäden melden sollten.
„Sprengwirkung“ des Frostes
Doch auf Unverständnis bei vielen Menschen stößt der Hinweis von Tiefbauamts-Sachgebietsleiter Rudolf Trumbach. Der hatte betont, dass sich in vielen Fällen jetzt lockere Gehwegplatten nach Ende des Winters wieder „von ganz alleine senken würden“. Das bringt Menschen wie WAZ-Leser Raimund Gantenberg gehörig auf die Palme: „Nichts ist passiert, weder eine Meldung, dass der Schaden aufgenommen wurde, noch nicht mal die Ausbesserung der Gehwege. Und dann soll mir mal einer zeigen, dass lose Platten vom Frost wieder von alleine fest werden, wenn der Frost aus dem Boden ist.“
Die Stadt reagiere jedoch auf jede Meldung oder auf etwa durch sogenannte Straßenkontrollgänger gefundene Schäden so schnell wie möglich. Da aufgrund der Witterung derzeit eben nicht repariert werden könne, müssten gefährliche Stellen mit Warnschildern versehen oder komplett für den Fußgänger oder auch Autofahrer gesperrt werden.
Aufmerksamkeit ist gefordert
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Die „Sprengwirkung“ des Frostes sei vor allem auf die Vergrößerung des Volumens durch die Eisbildung zurück zu führen. Vor allem der Wechsel von Frost, Schnee und Tauwetter führe auf diesem Weg zur Schädigung. Dies gelte sowohl für den Asphalt als auch die Gehsteige mit ihren Platten.
Rechtsdezernentin Diane Jägers sieht Bochum juristisch auf der sicheren Seite. Zwar gebe es in Einzelfällen Klagen von Bürgern, wenn sich etwa jemand durch einen Frostschaden verletzt habe, diese hätten jedoch kaum Aussicht auf Erfolg. Jägers erläutert: „Es gilt eben die grundsätzliche Regel ‘Augen auf im Straßenverkehr’, wobei natürlich auch Fußgänger in besonderer Weise angesprochen sind.“ Gerade bei dieser Jahreszeit sei Aufmerksamkeit beim Nutzen von Straßen oder Wegen gefordert. Dieser Auffassung folgten in der Regel auch die Gerichte.
Kosten von mehr als einer Viertel Millionen Euro
Beim strengen Winter vor zwei Jahren musste die Stadt auf insgesamt 14.300 Straßenschäden reagieren. Mit insgesamt 485 Tonnen Asphalt mussten damals die Löcher gestopft werden. Dabei fielen Kosten von mehr als einer Viertel Millionen Euro an, allein der Materialwert lag damals bei 132.000 Euro.
Bei der aktuellen Situation bittet das Tiefbauamt die Bürger um erhöhte Wachsamkeit.