Bochum. . Nach den zuletzt auffallend vielen Unfällen wegen Geisterfahrern hat die Redaktion alle Bochumer Autobahnabfahrten abgefahren. Ergebnis: Zumindest an zwei Stellen wäre ein „Einfahrt verboten“-Schild sicherer, auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist.
In bedenklich kurzen Abständen sind zuletzt auf Autobahnen entsetzliche Unfälle durch Geisterfahrer passiert. Aber auch in Bochum gibt es zumindest zwei Stellen, in denen die Auffahrt auf eine Autobahn nicht ganz so sicher geregelt ist wie es sein könnte oder sollte.
Wer auf der Herner Straße in Richtung Herne nach links auf die A 43 Richtung Wuppertal auffahren will, wird durch ein blaues Schild mit weißem Pfeil in die richtige Auffahrtspur geleitet (rechts vorbeifahren). Das sollte für aufmerksame und normal fähige Kraftfahrer eigentlich ausreichen, um nicht in die Autobahnausfahrt direkt daneben einzubiegen. Als zusätzliche Sicherung fehlt dort aber das rot-weiße „Einfahrt verboten“-Schild, wegen des Musters auch „Spardose“ genannt.
Das ist umso merkwürdiger, weil an den meisten anderen Bochumer Autobahn-Auffahrten durchaus diese doppelte Sicherung gegen Falschfahrer installiert worden ist. Ein Beispiel ist die A 43-Auffahrt Laer/Werne. Wer vom Werner Hellweg auf die Autobahn nach Wuppertal auffährt, muss gleich beide Hinweisschilder übersehen, um zum Geisterfahrer zu werden.
Auch am Westkreuz wäre ein weiteres Schild gegen Geisterfahrer ratsam
Eine weitere Stelle, an der nur ein einziges Schild steht, ist der viel befahrene Baustellenbereich des Westkreuzes in Stahlhausen. Wer dort von Wattenscheid kommend auf die A 40 in Richtung Dortmund einbiegt, trifft nach wenigen Metern zwar auf ein blau-weißen Fahrtrichtungsschild (geradeaus fahren). An gleicher Stelle klafft aber eine Öffnung zur Gegenspur, ohne dass dort das „Einfahrt verboten“ steht. Auch dort gilt: Normal reicht ein Schild aus. Allerdings zeigt die Wirklichkeit regelmäßig, dass sich manche Autofahrer eben nicht normal verhalten, zumal bei schlechter Sicht.
Auf Anfrage sagte Bernd Löchter, Sprecher von „Straßen NRW, dass das zweite Schild „Einfahrt verboten“ gesetztlich nicht vorgeschrieben sei. Es könne, müsse aber nicht angebracht werden. Mitunter werde es aus Platzmangel nicht aufgestellt.
Nach einem tödlichen Geisterfahrer-Unfall am 30. Dezember auf der A52 zwischen Dorsten und Gelsenkirchen, wo ein Ehepaar starb, hat Straßen-NRW auch in Bochum die Beschilderung an Autobahnauffahrten überprüft. Von falscher oder lückenhafter Beschilderung ist Löchter nichts bekannt. Nach dem Unfall auf der A52 wird überprüft, ob das Fehlen eines „Einfahrt-verboten“-Schildes“ Ursache des Unfalls gewesen sein könnte.