Bochum. . Ob in Bochum ein Fahrverbot für ältere Diesel kommt, wird wohl erst im kommenden Jahr entschieden. Gerichte müssen erst Zuständigkeiten prüfen.
Über die Frage, ob außer für Essen und Gelsenkirchen bald auch in Bochum und Dortmund Fahrverbote für ältere Diesel angeordnet werden, wird ein Verwaltungsgericht wohl nicht mehr in diesem Jahr entscheiden. Ursprünglich sollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15. November über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Luftreinhaltung auch in Bochum und Dortmund entscheiden.
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Eine Woche vorher wurde der Termin aber wieder abgesagt, weil eine Änderung im „Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“ für Unsicherheit gesorgt hat, ob nicht vielleicht das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zuständig sei.
Weitere Klage wegen der Luft in Düsseldorf
Beide Gerichte haben diese Frage noch nicht geklärt. Der 8. Senat des OVG will das aber noch in diesem Jahr tun, weil dort bereits eine Klage der DUH wegen der Luftreinhaltung in Düsseldorf vorliegt. Hält es sich für zuständig, wird das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Bochumer Fall wohl nach Münster abgeben.
Die Klagen zu den Luftreinhalteplänen für Essen und Gelsenkirchen hatte die DUH vor der Gesetzesänderung eingereicht; deshalb sind diese Fälle bereits am 15. November verhandelt worden. (B.Ki.)