Gelsenkirchen. Der Brandbrief eines Staffelleiters setzt in Gelsenkirchen das Thema Fußball und Gewalt auf die Tagesordnung. Das sagt der Schiedsrichter-Boss.

Der offene Brief von Klaus Overwien, Staffelleiter der Bezirksliga 9, zum Thema Fußball und Gewalt wirft Fragen auf. Etwa die, ob die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter die neu eingeführten Stopp- und Kapitänsregeln im Kreis 12 (Gelsenkirchen, Gladbeck, Kirchhellen) überhaupt anwenden. Die sollen schließlich dafür sorgen, dass auf den Plätzen Konflikte nicht eskalieren.

Also, werden diese neue Regeln von den Unparteiischen genutzt? „Ja, das werden sie“, betont Frank Kaczmarczik, der Vorsitzende des Kreisschiedsrichter-Ausschusses.

„Mir sind“, so Kaczmarczik auf WAZ-Nachfrage, „vor allem aus dem unterklassigen Bereich Fälle bekannt, dass die Stopp-Regel Anwendung gefunden hat, teilweise mit Erfolg, weil sich die Beteiligten beruhigt haben, zum Teil aber auch ohne Erfolg.“ So hätten sich Mannschaften geweigert, in ihren Strafraum zu gehen, weil sie die Stopp-Regel offenbar gar nicht gekannt hatten.

Alle Vereine seien vor Saisonbeginn über die Einführung der Stopp-Regel informiert worden. „Angekommen ist das jedoch nicht überall“, so Kaczmarczik, der sich darüber indes nicht wundert. „Auch bei unseren Fairplay-Schulungen mit Trainern sehen wir es immer wieder, dass Dinge von den Klubs nicht weitergegeben werden.“

Trotz Stopp-Konzept: Direkte Spielabbrüche sind weiterhin möglicj

Deshalb nochmals in aller Kürze: Das Stopp-Konzept soll als Mittel dienen, um Eskalationen auf dem Fußballplatz zu verhindern. Es soll eingesetzt werden, wenn ein Schiedsrichter eine Eskalation befürchtet. Sollte es schon zur Eskalation gekommen sein, ist ein direkter Spielabbruch weiterhin möglich.

Frank Kaczmarczik (re.), hier beim Hallenfußball in Gelsenkirchen, ist der Vorsitzende des Kreisschiedsrichter-Ausschusses.
Frank Kaczmarczik (re.), hier beim Hallenfußball in Gelsenkirchen, ist der Vorsitzende des Kreisschiedsrichter-Ausschusses. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Das Stopp-Konzept umfasst vier Schritte:

  • Nach einem Pfiff heben die Unparteiischen beide Arme über den Kopf und überkreuzen die Handgelenke. Anschließend strecken sie die Arme auf Schulterhöhe voneinander weg und deuten mit einer seitlichen Stoßbewegung an, dass sich die Spieler oder Spielerinnen in ihren jeweiligen Strafraum begeben müssen.
  • Daraufhin kommen Teamverantwortliche (Trainer, Kapitäne/-innen und weitere vom Unparteiischen zugelassene Personen) in den Mittelkreis. Dort wird ihnen der Grund für die Aussetzung des Spiels und die voraussichtliche Dauer der Beruhigungsphase genannt. Alle werden aufgefordert, die Spieler, die Offiziellen oder auch die Zuschauer zu beruhigen, damit das Spiel in Ruhe fortgesetzt werden kann und es zu keinem Spielabbruch kommt.
  • Im dritten Schritt werden dann die Kapitäne informiert, sobald das Spiel fortgesetzt wird. Bei Bedarf können sich die Teams erneut aufwärmen.
  • Insgesamt sind zwei Pausen möglich. Würde eine dritte Pause notwendig, wird das Spiel abgebrochen. Der genaue Ablauf ist im Spielbericht festzuhalten. Bei bestimmten Situationen kann eine Partie auch weiterhin sofort abgebrochen werden.

Die Kapitäns-Regel hat sich schnell etabliert

Die Kapitäns-Regel dagegen haben, sehr wahrscheinlich, weil sie bei der Europameisterschaft im Sommer eine große auch mediale Rolle gespielt hat, die Akteure im Gebiet des Kreises 12 laut Kaczmarczik „gefressen“: „Die hat sich in den Köpfen schnell verfestigt.“

Zu dem Vorwurf Klaus Overwiens, dass Vorfälle bei Partien der Bezirksliga 9 (VfB Kirchhellen - SC Hassel, Horst 08 - Marokko Herne) von Unparteiischen nicht im Spielbericht gelandet sind, konnte Kaczmarczik nichts sagen: „Bei diesen Spielen waren keine Schiedsrichter aus unserem Kreis im Einsatz.“ Er betont: „Die Schiedsrichter haben die Vorgabe, diese Dinge einzutragen, das kann auch nachträglich noch geschehen.“

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