Witten. 2025 bleiben in Witten die Müll- und Straßenreinigungsgebühren stabil, auch die Hundesteuer soll nicht steigen. Was bei der Stadt teuer wird.

Im neuen Jahr bleiben die städtischen Gebühren in Witten weitestgehend unverändert. So werden sich etwa die Kosten für Müllentsorgung und Straßenreinigung auf dem Niveau von 2024 halten. Von 23 auf 24 waren sie teils deutlich angestiegen. Auch die angekündigte Erhöhung der Hundesteuer bleibt vorerst aus. Doch beim Abwasser dreht die Stadt an der Gebührenschraube. Und dann wäre da noch die Grundsteuer.

Straßenreinigung

Die Gebühren für die Straßenreinigung hat die Stadt zuletzt Anfang 2024 deutlich erhöht - um knapp 14 Prozent. Pro laufenden Meter Straßenfront in Anliegerstraßen (Klasse A) stiegen die Kosten von 2,88 auf 3,28 Euro für eine wöchentliche Reinigung. Bei Straßen, die dem innerstädtischen Verkehr (Klasse B) dienen, von 2,40 auf 2,73 Euro. Diese Preise gelten im neuen Jahr unverändert weiter.

Müllentsorgung

Auch bei der Müllentsorgung bleiben die Preise in diesem Jahr stabil, nachdem sie Anfang 2024 erhöht worden sind: Der Literpreis beim Restmüll beträgt bei einer Leerung alle zwei Wochen für Biotonnennutzer weiterhin 2,12 Euro. Wer selbst kompostiert, zahlt nur 1,92 Euro. Eine 60-Liter-Tonne inklusive Biotonne kostet also 127,20 Euro, die 80-Liter-Variante 169,56 Euro, bei 120 Litern sind es 254,40 Euro.

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Abwassergebühren verteuern sich

Die Schmutzwassergebühren steigen nach 2024 auch im neuen Jahr an - und zwar um 26 Cent je Kubikmeter Wasser. Statt 3,09 Euro pro Kubikmeter im Vorjahr, sollen es 2025 nun 3,35 Euro sein. Auch die sogenannte Niederschlagsgebühr fällt höher aus. Für das Ableiten und Klären des Regenwassers sind künftig 1,52 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche fällig, im Vorjahr waren es 1,48 Euro.

Die Stadt rechnet vor, was das für einen Musterhaushalt, wie ihn der Bund der Steuerzahler definiert, bedeutet: Vier Personen mit 200 Kubikmetern Schmutzwasserverbrauch und einer versiegelten Fläche von 130 Quadratmeter zahlen im neuen Jahr 867,60 Euro. 2024 waren es 810,40 Euro. Ein solcher Musterhaushalt muss also 57,20 Euro bzw. 6,59 Prozent mehr als im Vorjahr bezahlen.

Höhere Abgaben an Abwasserverbände

Witten bliebe damit weiterhin im Mittelfeld aller nordrhein-westfälischen Kommunen, betont die Stadt. Und erklärt die Gebührensteigerung, auf die man selbst keinen Einfluss habe: Zum einen sei der sogenannte Baukostenindex gestiegen, der zur Berechnung der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Abschreibungen verwendet werde.

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Zum anderen hätten sich die Kosten der Abwasserverbände für die Reinigung des Abwassers erhöht. Die Stadt muss Reinhaltungsgebühren an den Ruhrverband und die Emschergenossenschaft abgeben, weil in Witten keine eigene Kläranlage betrieben wird. Beides werde mit Verzögerung durch den Ukraine-Krieg und die stark gestiegen Energiepreise der Vergangenheit beeinflusst.

Hundesteuer bleibt vorerst gleich

Schon im Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt für 2024 war eine Erhöhung der Hundesteuer vorgesehen, und zwar zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“. Derzeit zahlt man für einen Hund 138 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden sind 210 Euro pro Tier fällig und ab dem dritten Vierbeiner 258 Euro. Pro Hund sollen Halterinnen und Halter künftig 43 Euro mehr zahlen. Bei 6500 registrierten Tieren macht das eine Summe von rund 270.000 Euro.

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Doch Hundebesitzer können vorerst aufatmen. Derzeit gibt es keine Bestrebungen, die Hundesteuersatzung entsprechend zu ändern. „Denn aktuell erreichen wir die Planbeträge durch ein Mehr an angemeldeten Hunden“, sagt Stadtsprecherin Lena Kücük. „Das wird jährlich neu zu überprüfen sein.“ Im HSK sei die Erhöhung aber ab 2026 rechnerisch eingeplant.

Grundsteuer klettert über die 1000er-Marke

Besonders bitter dürfte für viele Eigenheimbesitzer – aber auch Mieter – die anstehende Erhöhung der Grundsteuerhebesätze in 2025 sein, die der Rat Mitte Dezember nach langer Debatte beschlossen hat. Zuletzt lag der Hebesatz der entscheidenden Grundsteuer B bereits bei 910. Nun knackt Witten die Rekordmarke von „1000“. Es gilt dabei ein differenzierter Hebesatz, der zwischen Wohneigentum und Gewerbe unterscheidet.

1110 Prozentpunkte werden für Wohngrundstücke fällig, 1896 für Nicht-Wohngrundstücke wie etwa gewerbliche Flächen. Die Zahlen entsprechen dem Vorschlag des Landes für differenzierte Hebesätze in Witten. Der von der Stadt vorgeschlagene Einheitswert von 1302 Prozentpunkten fand keine Zustimmung.

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