Gladbeck. Das Kiffen in der Öffentlichkeit ist seit einigen Monaten legal. Doch es gibt Regeln. So wird in Gladbeck deren Einhaltung kontrolliert.
Der Konsum von Cannabis ist nun seit einigen Monaten legal – seit dem 1. April dürfen Bürgerinnen und Bürger sich in der Öffentlichkeit einen Joint anzünden. Aber nicht überall. Und so muss die Einhaltung der Regeln kontrolliert werden – eine Herausforderung für die Kommunen, die für die Kontrolle zuständig sind.
Es gibt klare Regeln, an welchen Orten das Kiffen nicht erlaubt ist. Dazu zählen etwa Innenstädte in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr, öffentlich zugängliche Sportstätten, und auch rund um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze gibt es Verbotszonen. Da der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen nicht erlaubt ist, sind auch (Volks-)Feste und frei zugängliche Großveranstaltungen von dem Verbot betroffen.
Die KOD-Mitarbeiter sind jetzt mit Feinwaagen unterwegs
Noch im Juni hatte die zuständige Dezernentin Marie-Antoinette Breil Kritik unter anderem daran geübt, dass die Kommunen die Regel „Knall auf Fall“ getroffen habe und unklar sei, wie die Kontrollen ablaufen sollen, auch sei das Personal noch nicht geschult. Wie überprüft der KOD also inzwischen die Einhaltung der Regeln? „Der KOD kontrolliert nach Hinweisen aus der Bevölkerung oder im Rahmen der üblichen Kontrollen, sollten Auffälligkeiten festgestellt werden. Für diese Aufgabe wurde der KOD mit Feinwaagen und Sicherstellungsbeuteln ausgestattet“, sagt Stadtsprecher David Hennig.
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Zusätzliches Personal sei dafür nicht eingestellt worden. „Die Kollegen prüfen etwaige Sachverhalte im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeiten.“
Beschwerden und Verstöße hat es bisher nicht gegeben
Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz habe es bislang nicht gegeben. Nur: „Es gab einen Verdachtsfall, doch im Rahmen der Sachverhaltsprüfung wurde festgestellt, dass die mitgeführte Menge den gesetzlich zugelassenen Rahmen nicht überschritten hat“, so David Hennig weiter.
Auch Beschwerden von Bürgern habe es bei der Stadtverwaltung bisher noch nicht gegeben.
Der Konsum von Cannabis im Beisein von Minderjährigen ist verboten. Wer sich nicht daran hält, dessen Verhalten kann mit einem Bußgeld zwischen 300 und 1000 Euro geahndet werden. Wer den Mindestabstand zu Schulen oder Kitas missachtet sowie in der Fußgängerzone zwischen 7 und 20 Uhr einen Joint raucht, muss ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro rechnen.
Wie viele Autofahrer unter Cannabis-Einfluss erwischt wurden, kann die Polizei nicht sagen
Für die Kontrolle im Straßenverkehr ist die Polizei zuständig. Wie viele Menschen unter dem Einfluss von Cannabis seitdem unerlaubt Auto gefahren sind, lasse sich nicht ermitteln, so Polizei-Sprecher Andreas Lesch. „Eine Auswertung ist zu aufwendig und kurzfristig nicht machbar.“ Fest stehe aber: „Je mehr wir kontrollieren, desto mehr Verstöße stellen wir fest.“ Die Dunkelziffer sei jedoch sehr hoch.
„Die Kollegen sind gut geschult, was Verdachtsmomente angeht“
Bei dem Verdacht, dass ein Autofahrer unter Drogen steht, machen die Polizisten vor Ort einen Vortest. „Dabei können auch schon sofort einige Vermutungen ausgeräumt werden. Denn jeder hat mal rote Augen, weil er beispielsweise müde ist oder eine Allergie hat“, so der Polizeisprecher.
Ist der Vortest jedoch positiv, wird der Fahrer mit zur Wache genommen und dort ein Bluttest angeordnet. „Die Kollegen sind gut geschult, was Verdachtsmomente angeht“, so Andreas Lesch.
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