Duisburg. Die Duisburger Polizei ergreift in Meiderich jetzt drastische Maßnahmen, um weitere Straftaten zu verhindern. Das ist nun bereits zu sehen.

Die Polizei Duisburg ergreift jetzt härtere Maßnahmen in Meiderich: Erstmals wird eine mobile Polizeikamera an der Von-der-Mark-Straße aufgestellt. Ladenbesitzer und Anwohner gleichermaßen beklagen dort seit langem schlimme Zustände. Der Bahnhof, die Von-der-Mark-Straße und die Nebenstraße sind einer von neun Kriminalitätsschwerpunkten im Stadtgebiet.

Wenn über Meiderich die Dunkelheit hereinbricht, wächst die Angst vor Überfällen, Bedrohungen und Pöbeleien. Zudem gibt es Berichte über Jugendbanden, Drogenhandel und illegale Prostitution. Zuletzt hat es eine lebensgefährliche Messerattacke gegeben. Dieser Angriff am Samstag hat die positive Trendwende auf der Meidericher Einkaufsstraße brutal beendet.

Für ein höheres Sicherheitsgefühl: Auf der Von-der-Mark-Straße steht seit Dienstag ein Kamerasystem der Polizei Duisburg.
Für ein höheres Sicherheitsgefühl: Auf der Von-der-Mark-Straße steht seit Dienstag ein Kamerasystem der Polizei Duisburg. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Die Polizei und das städtische Ordnungsamt hatten ihre Präsenz an diesem Schwerpunkt für Straßenkriminalität stark erhöht, sodass Geschäftsleute bereits davon gesprochen hatten, dass sich die Situation „normalisiert“ habe, „zumindest ein Stück weit“. Zwar gab es weiterhin explodierende Böller und Jugendliche, die in Gruppen in die Läden rannten, um zu stehlen oder sie für einen Einbruch auszuspähen. Aber „die Sicherheit ist deutlich gestiegen“, sagte der Bezirkspolizist Julian Korf noch am Donnerstag.

Meiderich ist ein Schwerpunkt für Straßenkriminalität – und die Zahl der Straftaten steigt

Allerdings sei die Anzahl der erfassten Straftaten gestiegen. Das ermöglicht jetzt dem Polizeipräsidium, erstmals eine mobile Polizeikamera an der Von-der-Mark-Straße aufzustellen. Durch die vielen Geschäfte rund um den Bahnhof und in der Fußgängerzone ist Besucherfrequenz besonders hoch und biete dadurch nach Ansicht der Polizei „eine besondere Möglichkeit an Tatgelegenheiten“.

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Die aufgestellte Anlage ist ein Anhänger mit ausfahrbarem Teleskop-Kamerasystem, das bis auf eine Höhe von fünf Metern ausfahrbar ist. Sie steht seit Dienstagnachmittag an der Einkaufsstraße. Hinweisschilder informieren über die Video-Zonen. Scharf geschaltet wird sie jedoch erst am Mittwochmorgen, 5. Februar, um 10 Uhr. Sie soll bis Donnerstag, 20. März, um 2 Uhr nachts übertragen. Sofort aktiv sind dagegen zwei ihrer sechs Kameras: die beiden Sicherheitskameras, die die Anlage vor Vandalismus schützen sollen. Zudem gibt es einen sichtbaren und hörbaren Alarm, wenn sich jemand am System zu schaffen macht.

„Hiermit setzen wir ein weiteres klares Zeichen gegen die Begehungen von Straftaten!“, betont Polizeipräsident Alexander Dierselhuis in einer Mitteilung. „Die Videobeobachtungsanlage ermöglicht nicht nur das schnelle Einschreiten von Einsatzkräften, sondern soll abschreckend in Hinblick auf die Begehungen von Straftaten wirken und das Sicherheitsgefühl der Meidericher stärken.“

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Die Polizeikameras seien jedoch keine Reaktion auf die Bluttat vom Samstag, erläutert Polizeisprecherin Julia Tekock im Gespräch mit der Redaktion, sondern das Ergebnis einer längeren Prüfung. Die Behörde hatte eine „zeitnahe Entscheidung“ über die Kamera-Anlage bereits am Donnerstag in der örtlichen Bezirksvertretung angekündigt. Jetzt liegt das Ergebnis vor, und die Polizei sieht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz erfüllt und erwartet auch einen „einsatztechnischen“ Vorteil.

Hätte aber der Messerangriff an der Straße „Auf dem Damm“ nahe der Meidericher Einkaufstraße durch die Kamera verhindert werden können? Darüber spekuliert die Polizei nicht. Die Attacke habe jedoch nichts mit den Zuständen in Meiderich zu tun, ergänzt die Kriminaloberkommissarin, sie hätte so „in jedem Duisburger Stadtteil und in jeder Stadt“ passieren können.

Das Sicherheitsgefühl der Meidericher und Meidericherinnen nehme die Polizei „sehr ernst“, so Tekock, und die Kameras seien eine weitere Maßnahme, um „Straftaten zu verhindern, lückenlos aufzuklären und zu ahnden“. Daher habe die Behörde vor Ort nicht nur ihre Präsenz stark erhöht, sondern für bestimmte polizeibekannte Personen rund um den Bahnhof Meiderich ein sogenanntes Bereichsbetretungsverbot verhängt sowie individuelle Messerverbote.

Meiderich bekommt mobile Kameras der Polizei: Das ist bekannt

Die mobilen Kameras sind nun ein weiterer Pfeil im Köcher der Polizei. In Duisburg sind sie erfolgreich erprobt. Sie wurden zuletzt an Silvester und Neujahr in Hochfeld eingesetzt, um Krawalle rund um die Pauluskirche zu verhindern. Gleich zwei Kamera-Anlagen wurden nach der Schießerei am Hamborner Altmarkt im Mai 2022 aufgestellt.

Hinweisschilder informieren über die Video-Zonen.
Hinweisschilder informieren über die Video-Zonen. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Die Bilder der Kameras werden live in die Leitstelle übertragen und von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beobachtet und ausgewertet. Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Allerdings: Für die Strafverfolgung oder um weitere Straftaten durch eine bestimmte Person zu verhindern, dürfen die Videoaufnahmen laut Polizeigesetz auch länger gespeichert werden. Bestimmte Bereiche – wie Wohnungen oder Arztpraxen – werden im Vorfeld geschwärzt oder verpixelt.

Aus Meiderich kommen am Dienstag fast ausschließlich positive Rückmeldungen zu der neuen Maßnahme der Polizei. „Die Kameras erhöhen definitiv die Sicherheit“, freut sich Heike Wiehe, die Vorsitzende des örtlichen Werberings. Die Kaufleute versprechen sich davon ein gutes Signal an die Kundschaft und die Anwohner.

Die merklich höhere Präsenz von Polizei und Ordnungsamt hatte sich zuletzt erfreulich auf die Besucherzahlen und den Umsatz ausgewirkt. Nun hoffen sie, dass die Läden der Einkaufsstraße daran trotz der Messerattacke wieder anknüpfen können – darauf, dass sich das ramponierte Image von Meiderich bald wieder erholt.

Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung, teilt das Polizeipräsidium mit, ergibt sich aus dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz (§15a PolG NRW).