Emmerich. Der Rat hat die Erhöhung einiger Gebühren beschlossen. Das zahlen Musterhaushalte für die Müllabfuhr und die Entwässerung.

Der Rat hat am Dienstag diverse Gebührenanpassungen beschlossen. Für die Bürger ist die Tendenz klar: Es wird teurer - allerdings nicht überall.

Bei der Entwässerung gibt es etwa folgende Musterrechnung. Ein Vier-Personen-Haushalt mit 160 m3 Schmutzwasser und 150 m2 versiegelter Fläche kann unverändert mit 4,49 €/m3 für Schmutzwasser rechnen, fürs Niederschlagswasser müssten eigentlich 1,47 statt 1,40 €/m2 gezahlt werden. Der Musterhaushalt würde demnach 2024 und 2025 938,33 Euro im Jahr statt 928,40 Euro; ein Plus von 1,1 Prozent. Allerdings: Da hier die Anpassung der Gebühren nur marginal gewesen wäre, wurde in diesem Bereich auf eine Erhöhung verzichtet - was die Politik auch so in der Ratssitzung beschlossen hat.

Abfall: Musterhaushalt zahlt etwa 27 Euro mehr im Jahr

Bei der Abfallentsorgung sinkt die Personengrundgebühr inklusive Papier je Person von 31,60 auf 31,46 Euro. Der Gewichtsabschlag beim Restmüll steigt von 19 auf 25 Cent/kg. Bei der Biotonne steigt Behältergrundgebühr für eine 240-Liter-Tonne von 34,24 auf 34,81 Euro. Der Gewichtsabschlag steigt von 13 auf 14 Cent/kg. Ein Vier-Personen-Musterhaushalt muss also in 2024 und 2025 300,69 Euro statt bisher 273,81 Euro zahlen.

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren beläuft sich für die Nutzungsrechte, die Grabpflege sowie die Grabbereitung auf 14,6 Prozent. So steigt die Gebühr für die Vorbereitung eines pflegearmen Wahlgrabes von 859,33 Euro auf 1048 Euro ab dem 1. Januar 2024. Die Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes steigen für ein pflegearmes Wahlgrab von 1950 Euro (2023) auf 2362,50 Euro an. Der Platz für eine Urne in einer Gemeinschaftsgrabanlage kostet ab 2024 1985 Euro (2023: 1608 Euro). Die Beisetzung auf einem Aschestreufeld liegt ab 2024 bei 1609 Euro, bislang waren es hier 1271 Euro.

>> Das hatte die NRZ zuvor berichtet

Das ganze Spektrum wurde präsentiert. Denn bei den einzelnen Gebühren in der Stadt Emmerich gibt es welche, die erhöht werden, welche, die gesenkt werden, und welche, die gleich bleiben im Vergleich zu den Vorjahren.

Im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich wurden nun die Zahlenwerke vom Betriebsleiter der Kommunalbetriebe Emmerich, Jochem Vervoorst, der Politik vorgestellt. Alle Gebührenentscheidungen wurden dann in der Sitzung einstimmig beschlossen.

Ein Überblick über die verschiedenen Gebühren, die in der Verantwortungsbereich der Kommunalbetriebe Emmerich fallen:

Entwässerungssatzung

Grundsätzlich gilt, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen soll. „Nachdem wir im vergangen Jahr viele Unsicherheiten wegen des OVG-Urteils hatten, haben wir jetzt eine Verwaltungsvorlage erstellt, aus der sich ergibt, dass es eine leichte Gebührensteigerung geben müsste von etwas mehr als einem Prozent. Ich denke, dass es vertretbar ist, dass wir die Gebühren für die Entwässerung nicht anheben müssen“, so Jochem Vervoorst.

Zum Hintergrund: Die Gebührenausgleichsrücklage stellt eine maßgebliche Größe bei der Kalkulation dar. Weitere Faktoren sind die zu behandelnden Schmutzfrachten und Wassermengen sowie Energie- und Materialkosten. Letztere sind im Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH enthalten.

Der Abschluss zum 31. Dezember 2022 fiel positiver aus als prognostiziert. Die Gebührenausgleichsrücklage Kanal-/Klärwerk hatte einen Stand von plus 2000 Euro. Eigentlich war mit einem deutlich negativen Stand gerechnet worden. Der Rückgang der Schmutzfrachten und Wassermengen wurde bei den so genannten Großeinleitern mit weniger als zehn Prozent angenommen und fällt damit geringer als in den Vorjahren aus. Mit Energie-/Materialkostensteigerungen (Betriebsführungsentgelt TWE GmbH) ist weder in 2024 noch 2025 gerechnet worden.

Grundstücksentwässerungsanlagen

Hier wird sich die Gebühr im Vergleich zum Vorjahr allerdings ziemlich genau verdoppeln. Für 2021 war im Betriebszweig Fäkalienabfuhr die Gebühr auf 25,20 Euro/cbm erhöht worden. Für das Jahr 2022 konnte diese Gebühr auf Grund von Mehrmengen gegenüber der Kalkulation auf 21,00 Euro/cbm gesenkt werden. In 2023 erfolgte wiederum eine Anpassung auf 24,76 Euro/cbm. In 2024/25 muss die Gebühr auf 50 Euro/cbm angepasst werden. Grund hierfür ist eine Neuausschreibung der Abfuhrleistung und das dabei erzielte Ergebnis.

Abfallentsorgung

In den vergangenen Jahren sind die Abfallgebühren sehr konstant geblieben, da auf Rücklagen in der Gebührenausgleichsrücklage zurückgegriffen werden konnte. In 2019 und 2020 wurde mit Sicht auf die Ausschreibung für 2021 auf Gebührenanpassungen verzichtet. Für 2021 erfolgte dann die Gebührenanpassung auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses unter Berücksichtigung des entstandenen Defizites. Für 2022 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. In 2023 konnte die Gebühr um etwa 3,7 Prozent für einen Musterhaushalt gesenkt werden. Nun muss in 2024/2025 die Gebühr um 9,8 Prozent für einen Musterhaushalt erhöht werden. Gründe hierfür sind massive Erhöhungen der Entsorgungsentgelte bei niedriger ausfallenden Erlösen.

In diesem Zusammenhang wurde zudem die neue Straße Zur Alten Taufabrik dem Abfuhrbezirk 6 zugeordnet.

Straßenreinigung

Von einem „positiven Trend“ sprach Vervoorst bei diesem Tagesordnungspunkt. Aufgrund aufgelaufener Überschüsse konnte die Straßenreinigungsgebühr über einige Jahre konstant gehalten werden. In 2019 war der Überschuss vollständig aufgezehrt und ein Defizit entstanden. Daher mussten die Gebühren für 2020 sowie 2021 angepasst werden. Die Prognose für den Abschluss 2022 fiel durch höhere Personal- und Treibstoffkosten schlechter aus. Das voraussichtlich entstehende Defizit konnte durch eine positive Gebührenausgleichsrücklage aus dem Vorjahr aufgefangen werden. Der Ausgleich senkte jedoch die zur Verfügung stehende Rücklage für die Gebührenkalkulation 2023. Dennoch konnte die Straßenreinigungsgebühr gesenkt werden. Die Winterdienstgebühr hingegen musste erhöht werden.

2024/2025 kann die Straßenreinigungsgebühr wiederum gesenkt werden (-9,6 %). Gründe dafür sind geringere Aufwendungen für Treibstoff und Reparaturen. Der einfache Gebührensatz sinkt auf 2,08 Euro pro Meter Straßenlänge. Die Winterdienstgebühr bleibt mit 1,93 Euro pro Meter Straßenlänge gleich.