Düsseldorf. Ab dem 1. März gilt in NRW die neue Mieterschutzverordnung, auch in Düsseldorf. Warum Mieterschutz-Experten die Anpassung durchaus kritisch sehen.

Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Düsseldorf die Mietpreisbremse. Neuvermietete Wohnungen dürfen demnach nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Miete aus dem Mietspiegel liegen. Auch in 17 anderen Städten in Nordrhein-Westfalen wurde im Sommer 2020 die Mietpreisbremse eingeführt. Mieter, die in Kommunen leben, dessen Wohnungsmärkte als besonders angespannt gelten, sollen durch dieses Instrument vor Mietwucher geschützt werden.

Zum 1. März dieses Jahres soll die bisher geltende NRW-Mieterschutzverordnung verlängert und sogar ausgeweitet werden. Zwar muss die Verordnung noch vom Landtag abgesegnet werden, bald soll die Mietpreisbremse aber in 57 statt wie bisher 18 Städten gelten. Dass die Verordnung ausgeweitet werden soll, kommt jedoch nicht überall gut an.

Haus & Grund kritisiert neue Mieterschutzverordnung

Der Landesverband von Haus & Grund Rheinland Westfalen mit Sitz an der Aachener Straße in Düsseldorf sieht die vorzeitige Verlängerung und Ausweitung der NRW-Mieterschutzverordnung kritisch. Denn für Mieter bedeute die Ausweitung der Mietpreisbremse bei Neuvermietung und der abgesenkten Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis „nichts Gutes“, wie es in einer Stellungnahme von Haus & Grund heißt. Aus Sicht des Landesverbandes werden Vermieter nämlich „dazu gezwungen, die Mieten künftig regelmäßiger zu erhöhen als bislang“. Zudem werde es „zu Vorzieheffekten kommen, also zu kurzfristigen Mieterhöhungen“, befürchtet Haus & Grund.

Zudem seien laut der Interessengemeinschaft wegen der neuen Mieterschutzverordnung vor allem die privaten Kleinvermieter nun zum Handeln gezwungen. Denn nach Ansicht von Haus & Grund verzichten die Vermieter im Normalfall auf regelmäßige Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis. „Das geht aber nur, wenn bei Neuvermietung oder langjährigen Mietverhältnissen auch mal eine größere Anpassung möglich ist“, stellt Verbandspräsident Konrad Adenauer klar. Um ungerechtfertigte Mieterhöhungen und Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu verhindern, müsse daher eher der Wohnungsneubau angekurbelt werden, fordert der Landesverband. Passiere dies nicht, „geht die Mietpreisregulierung ins Leere“.

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Hans-Jochem Witzke begrüßt hingegen „grundsätzlich, dass die neue NRW-Mieterschutzverordnung und die Mietpreisbremse nun insgesamt 57 Kommunen umfasst“. Dennoch sieht der Vorsitzende des Deutschen Mieterbund NRW und des Mietervereins Düsseldorf ebenfalls kritische Punkte an der neuen Verordnung. Aus seiner Sicht könnten noch mehr Städte in Nordrhein-Westfalen eine Mietpreisbremse vertragen. „Es erschließt uns nicht, warum nicht 95 Kommunen, wie wir gefordert haben, ab März von der Mietpreisbremse profitieren können. Denn vor allem in Städten wie Essen, Mettmann und Mönchengladbach ist der Wohnungsmarkt ebenfalls angespannt. Von der neuen Verordnung sind diese Kommunen künftig weiterhin nicht betroffen.

Mieterverein Düsseldorf übt Kritik an Gutachten zur neuen Verordnung

Zudem kritisiert Witzke, dass das Gutachten, das der neuen Mieterschutzverordnung zu Grunde liegt, bereits im Mai 2024 erstellt wurde: „Wir vom Mieterbund und Haus & Grund sind vom Land aber erst im Januar zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Daten sind daher nicht die aktuellsten.“ Wie Haus & Grund mitteilte, stammen diese Daten aus dem Jahr 2022. Ein weiteres Problem: In dem Gutachten seien lediglich Angebotsmieten aus Online-Immobilienportalen berücksichtigt worden. Dabei liegen solche Angebotsmieten im Regelfall „tendenziell über dem tatsächlichen Mietniveau“, so Haus & Grund weiter.

Aktueller durchschnittlicher Mietspiegel in Düsseldorf

Nach Angaben des Portals „Immobilienscout 24“ lagen im vierten Quartal 2024 die durchschnittlichen Mietpreise in Düsseldorf bei 12,12 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2023 lag die Durchschnittsmiete pro Quadratmeter bei 11,45 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 5,85 Prozent. Die Mietpreise sind somit im vergangenen Jahr angestiegen.

Das heißt: Viele Mieterinnen und Mieter zahlen oftmals gleich von Beginn des Mietverhältnisses zu viel im Monat. Hans-Jochem Witzke beobachtet dies auch oft in der NRW-Landeshauptstadt, obwohl dort bereits seit viereinhalb Jahren die Mietpreisbremse gilt. „Dagegen wird nach wie vor oft in Düsseldorf verstoßen, dabei gibt es klare Regelungen“, stellt der Vorsitzende des Mietervereins klar.

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Und auch in Sachen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen beobachtet der Mieterverein regelmäßige Verstöße in Düsseldorf. Nach der Kappungsgrenze, die ebenfalls in der neuen NRW-Mieterschutzverordnung festgelegt ist, darf die Miete über einen Zeitraum von drei Jahren vom Vermieter um höchstens 15 Prozent erhöht werden. Viele Menschen in Düsseldorf unterschreiben jedoch oftmals einen Mietvertrag, für den eine zu hohe Miete verlangt wird und willigen (unwissentlich) Mieterhöhungen ein, die gegen die Kappungsgrenze verstoßen. „Deswegen sollten alle Düsseldorfer vor der Neuanmietung einer Wohnung oder bei einer Mieterhöhung genau auf den Preis schauen.“

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Einen weiteren kritischen Aspekt findet der Mieterschutzexperte an der neuen Landesverordnung ebenfalls. Für die Eigenbedarfskündigung durch einen neuen Eigentümer soll künftig eine Sperrfrist von acht statt bisher fünf Jahren gelten. Dadurch sollen Mieter länger geschützt werden, wenn Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll. „Wir vom Deutschen Mieterbund haben uns eine Sperrfrist von zehn Jahren gewünscht. Aber immerhin wurde diese Regel zumindest um drei Jahre erweitert.“