Düsseldorf. Bislang gilt die Mieterschutzverordnung in NRW nur für 18 Städte mit angespannten Wohnungsmärkten. Doch jetzt bewegt sich etwas.
Die schwarz-grüne Landesregierung will die Mieterschutzverordnung mit staatlichen Beschränkungen bei der Preisgestaltung fürs Wohnen offenbar auf deutlich mehr Städte in Nordrhein-Westfalen ausweiten.
Ein Gutachten zur Bestimmung von angespannten Wohnungsmärkten liege bereits „in der weiteren Prüfung vor“, sagte Bau-Staatssekretär Daniel Sieveke (CDU) am Donnerstag im Landtag. Es zeichne sich ab, „dass die Prüfung sicherlich dazu führen wird nach jetzigem Stand, dass wir über die 18 Städte hinaus auch noch mal Bedarfe sehen“.
In NRW gilt seit 2020 eine Mieterschutzverordnung für 18 Städte, in denen Gutachter damals Regelungsbedarf gesehen hatten. Dazu zählen die besonders nachgefragten NRW-Wohnorte wie Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster sowie kleinere Gemeinden in deren Umland.
Kritik am kleinen NRW-Geltungsbereich von nur 18 Städten
Die Mieterschutzverordnung sorgt dafür, dass in deren Anwendungsgebiet die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Verträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Zudem können Mieter erst nach fünf Jahren bei der Umwandlung ihrer Wohnung in Eigentum wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
An der Beschränkung der Mieterschutzverordnung auf nur 18 NRW-Städte hatte es immer wieder Kritik gegeben. So wurden Teile des Düsseldorfer Speckgürtels oder das südliche Ruhrgebiet gar nicht berücksichtigt. Die aktuelle Gebietskulisse gilt nur noch bis 30. Juni 2025. Staatssekretär Sieveke machte jedoch deutlich, dass sie bis Jahresende verlängert werde, um dann ab 2026 eine neue Mieterschutzverordnung für mehr Städte greifen zu lassen. Die zeitliche Verzögerung begründete er mit den parallelen Bemühungen in der Ampel-Koalition auf Bundesebene, ebenfalls eine Mietpreisbremse auf den Weg zu bringen. Diese habe man in die eigenen Überlegungen einbeziehen wollen, so Sieveke. Dafür gebe es aber nach dem Ausstieg der FDP aus der Bundesregierung absehbar keine Mehrheit mehr.
Sollen alle Instrumente der Mieterschutzverordnung gleichermaßen gelten?
Unklar blieb, ob die neue Mieterschutzverordnung in NRW alle drei Instrumente des Mieterschutzes (Neuvermietungs-Preis, Kappungsgrenze im Bestandsvertrag, Kündigungsschutz bei Eigenbedarf) jeder betroffenen Stadt vorschreiben wird oder eine Differenzierung ermöglicht werden soll. „Letztendlich geht es darum, diejenigen zu unterstützen, für die das gilt - mit allem, was wir als Land Nordrhein-Westfalen ermöglichen können“, sagte Sieveke.
Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. In angespannten Wohnungsmärkten machen Mieter, die froh über eine Wohnung sind, von ihren Rechten offenbar eher selten Gebrauch, wie Studien aus den Rhein-Metropolen zeigen. Oft wissen sie auch nicht, wie sie ihrem Vermieter bei Einzug nachweisen sollen, dass die Miete mehr als 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt.