Düsseldorf. Vor zwei Jahren wollte die Stadt Düsseldorf Dauer-Vermietungen über AirBnB einen Riegel vorschieben. Was hat sich geändert? Das sagt ein Experte.

  • Der Tourismus in NRW und Düsseldorf boomte in den letzten Jahren
  • Damit steigen aber auch die Übernachtungen bei Kurzzeitvermietungen über Portale wie AirBnB
  • Diese wiederum können die Wohnungsnot in Düsseldorf verschärfen, sagen Experten

In den letzten Jahren boomte der Tourismus in NRW und auch Düsseldorf als Landeshauptstadt konnte sich über einen regen Zuwachs an Besucherinnen und Besuchern freuen. Alleine im vergangenen Jahr verzeichnete Düsseldorf mehr als 5,4 Millionen Übernachtungen. Die Gründe für den Besuch in der Landeshauptstadt sind vielfältig – seien es Messen, Freizeitevents oder wie jetzt in den kälteren Monaten des Jahres der Besuch des Weihnachtsmarktes, Shopping-Trips oder das Zelebrieren der fünften Jahreszeit. Doch während Hotels, Gastronomie und Einzelhandel um jeden Gast hoffen, gibt es auch negative Folgen. Insbesondere für den Wohnungsmarkt in der Stadt.

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Düsseldorfer Wohnungsmarkt: Angespannte Lage – verschärft von AirBnB

Denn die Touristen zieht es nicht nur in Hotels, auch Kurzzeitvermietungen über Portale wie AirBnB und Booking.com sind beliebt. Allein eine Suche auf ersterer Plattform ergibt, dass eine vierstellige Zahl an Unterkünften im Raum Düsseldorf zur Miete bereitstehen. Eine potenziell große Menge an Wohnraum, welche der Gemeinschaft verloren gehen könnte. In einer Stadt, in der Wohnungslosigkeit, hohe Mietpreise und die Verdrängung von Mietern ständige Themen sind, haben derartige Zustände durchaus soziale Sprengkraft und rufen Kritikerinnen und Kritiker auf den Plan.

„Wir haben kein Problem damit, wenn zum Beispiel das ältere Ehepaar während des Winterurlaubs ihre Wohnung untervermietet, um sich etwas dazuzuverdienen“, betont Johannes Dörrenbächer vom Düsseldorfer Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. Das eigentliche Problem sei die gewerbsmäßige Vermietung. Und auch diese könne von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aussehen. „Wir erleben, dass Häuser – nachdem die Besitzer sie leergezogen haben – erstmal als Airbnb weitervermietet werden, bis das Gebäude dann teuer verkauft wird“, nennt Dörrenbächer ein Beispiel. Aber es gäbe auch Wohnungen, die einfach so weiterhin dauerhaft untervermietet würden, auch wenn dies in Düsseldorf so eigentlich seit 2022 nicht mehr erlaubt ist.

Wohnungssatzung in Düsseldorf: Kurzzeitvermietungen nur noch für 90 Tage im Jahr

Denn im März 2022 hatte der Düsseldorfer Stadtrat eine Neufassung der sogenannten Wohnraumschutzsatzung beschlossen. Diese Neuregelung legte auch neue Kategorien dafür fest, ab wann eine Wohnung als „zweckentfremdet“ gilt. So dürfen beispielsweise nicht mehr als die Hälfte der Gesamtwohnfläche einer Wohnung für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden. Explizit dürfen auch Kurzzeitvermietung nicht an mehr als 90 Tagen im Jahr erfolgen – sind Studierende Mieter bzw. Mieterin, gelten mit 180 Tagen ein etwas weiterer Rahmen.

In jeden Fall müssen beabsichtigte Kurzzeitvermietung angemeldet werden. Vermietungen, welche über die 90- bzw. 180-Tage-Grenze hinausgehen, müssen wiederum genehmigt werden, wofür eine Gebühr zwischen 500 und 2.500 Euro je nach Wohnung erhoben wird. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt die Stadt Düsseldorf mit, dass seit Juli 2022 insgesamt 2.818 gültige Identifikationsnummern für Kurzzeitvermietungen vergeben wurde. Darauf angesprochen, ob es Schätzungen zu einer Dunkelziffer gebe, teilte Manuel Bieker als verantwortlicher Stadtsprecher mit, dass keine derartigen Daten vorlägen. Eine eventuell verwandte Größenordnung konnte er in dieser Hinsicht jedoch nennen, so wurden vom Start des Jahres 2023 bis Ende Juli 2024 „insgesamt 363 nicht gemeldete Kurzzeitvermietungen festgestellt“.

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Wohnungsknappheit durch Kurzzeitvermietungen: So verschärfen AirBnB und Co. die Lage

Auch bei der Stadtverwaltung ist man sich über die potenziellen Probleme ausufernder Kurzzeitvermietungen im Klaren. Kurzzeitvermietungen seien ein lukratives Geschäftsmodell, so Bieker. Es bestehe jedoch die Gefahr, dass durch die Nutzung von Wohnraum für kurzfristige Vermietungen, dieser dem Wohnungsmarkt „entzogen“ bliebe. „Dieser Wohnraum steht dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung und trägt damit zur Wohnraumknappheit bei“, bringt es Bieker auf den Punkt. Die Stadt versuche die Situation hier durch „zielgerichtete“ Kontrollen zu entspannen.

Dies geht Johannes Dörrenbächer jedoch nicht weit genug. Zwar ist er sich mit Bieker einig darüber, dass die Wohnraumschutzsatzung ein Schritt in die richtige Richtung gewesen sei und die Lage verbessert habe. „Doch die Frage ist auch, wer weiß überhaupt, dass solche AirBnB, welche die Richtlinien verletzen, gemeldet werden können“, gibt er zu bedenken. Und selbst wenn es nach einem Hinweis Kontrollen geben sollte, könne es sein, dass diese zu nichts führten. „Die Mietmodelle können da teilweise sehr komplex und schwierig zu durchschauen sein. Entsprechend schwer kann man diesen Markt regulieren.“ Unmöglich sei dies jedoch nicht – sondern eine Frage des politischen Willens.

Bezahlbarer Wohnraum in Düsseldorf: Wie Mietwohnungen besser reguliert werden könnten

„Viele der Probleme, die den Düsseldorfer Wohnungsmarkt so schwierig machen, hängen zusammen“, erklärt Dörrenbächer. Es brauche größer Maßnahmen, um dem Herr zu werden. Um speziell die Probleme anzugehen, die durch die Kurzeitvermietungen entstehen, müsste man zunächst die Kapazitäten der zuständigen Behörden erweitern, findet er. „Aktuell ist es so, dass die meisten nicht genehmigen AirBnB-Wohnungen zunächst den Nachbarn auffallen, diese wenden sich wiederum an die Stadt und die fragt beim Vermieter nach, bevor überhaupt irgendetwas passieren kann. All das braucht Zeit“, erklärt Dörrenbächer. Er würde sich wünschen, dass die Stadt nicht nur reagieren, sondern proaktiv kontrollieren würde. Aktuell würde die Verantwortung zu den Bürgern ausgelagert.

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