Wenn eine betriebsbedingte Kündigung droht, können Betroffene – wie im Fall von Schlecker – sich mit einer Klage zur Wehr setzen.

Köln. Die geplanten Auffanggesellschaften für die Schlecker-Mitarbeiter ist am Donnerstag gescheitert – jetzt müssen rund 11.000 Beschäftigte mit einer Kündigung rechnen. Wer das nicht hinnehmen will, kann als letzte Möglichkeit vor Gericht dagegen vorgehen. Bei Erfolg der Klage hat der Mitarbeiter den Anspruch, von Schlecker oder dem Betrieb, der Schlecker eventuell übernimmt, weiterbeschäftigt zu werden, erklärte Prof. Björn Gaul aus Köln. Außerdem bekomme der Mitarbeiter die Gehälter bezahlt, die er nach der Kündigung bekommen hätte, wenn er nicht hätte gehen müssen.

Der Plan einer Auffanglösung für 11.000 Schlecker-Beschäftigte ist endgültig gescheitert. Das hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag in Berlin bestätigt . Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hatte zuvor für diesen Fall angekündigt, noch am Donnerstag die Kündigungen auszusprechen.

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Die Klage gegen das Kündigungsschreiben müsse der Arbeitnehmer binnen drei Wochen bei Gericht einreichen, erklärte Prof. Gaul. Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung gibt es mehrere: Dazu zählen die fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats sowie eine nicht ordentliche Durchführung der Sozialauswahl, was bedeutet, dass ein anderer Arbeitnehmer hätte gehen müssen, weil er zum Beispiel jünger ist oder weniger Unterhaltspflichten hat.

Die Kosten für eine solche Klage sind überschaubar. Sie berechnen sich nach dem Streitwert der Klage. Für den Streitwert werden drei Bruttogehälter zugrunde gelegt. Angenommen, ein Mitarbeiter verdient 1500 Euro brutto im Monat, ergibt sich ein Streitwert von 4500 Euro. In der ersten Instanz beliefen sich die Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 700 bis 1000 Euro.

Dieses Geld müssten Arbeitnehmer investieren. Es wird nicht weniger, wenn Arbeitnehmer die Klage gewinnen. Es wird allerdings auch nicht mehr, wenn sie die Klage verlieren, erklärte Prof. Gaul. Kostenlos sei das Verfahren für Mitarbeiter, die in der Gewerkschaft sind oder die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Geht die Entscheidung in die zweite Instanz, kämen in etwa die gleichen Kosten noch einmal auf den Arbeitnehmer zu. Wenn er verliert, müsse er allerdings auch die Kosten der gegnerischen Seite tragen. Bis es zu einer Entscheidung in der ersten Instanz vor Gericht kommt, vergingen im Durchschnitt drei bis neun Monate, sagte Prof. Gaul. Geht die Klage in die zweite Instanz, dauere es mindestens noch einmal ein halbes Jahr. (dpa/abendblatt.de)