Im Prozess um den “Kieler Küstenkrieg“ sind die Fronten seit gestern klar. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den früheren NPD-Politiker Peter B. Bilder von den Hells Angels. Bilder vom Prozess.

Kiel. Im Prozess um den "Kieler Küstenkrieg" sind die Fronten seit gestern klar. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den früheren NPD-Politiker Peter B. (35) eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigung forderte Freispruch. Die I. Strafkammer des Landgerichts Kiel will ihr Urteil am Donnerstag verkünden.

Die Staatsanwaltschaft hat keinen Zweifel, dass Peter B. im Sommer 2008 zwei Hells Angels vorsätzlich niederstach und schwer verletzte. Die Beweisführung stützt sich auf nur zwei Aussagen. Zum einen hatte ein Justiz-Wachtmeister berichtet, dass zwei vermummte Neonazis auf die Höllenengel zugestürmt und zwei Rocker zu Boden gegangen seien. Zum anderen hatte Peter B. bei einem Hafttermin die Stiche zugegeben, sie allerdings mit "Nothilfe" für einen bedrängten Freund gerechtfertigt.

Die Staatsanwältin räumte ein, dass einige Teile des Tat-Puzzles fehlten, andere nicht passten. "Wir haben aber genug, um den Angeklagten zu überführen."

Die Verteidigung konterte. Sie hält den Wachtmeister für unglaubwürdig und eine "Nothilfe" für erwiesen.

Peter B. ist mehrfach vorbestraft. Er saß wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung und Waffenhandel rund zehn Jahre im Gefängnis.

Der genaue Ablauf der Massenschlägerei zwischen 20 bis 25 Neonazis und mindestens acht Hells Angels konnte nicht aufgeklärt werden. Denn Neonazis und Rocker machten vor Gericht keine Aussage.