Der Rechtsextremist habe zwar vorsätzlich zwei Hells Angels niedergestochen, aber möglicherweise aus “Nothilfe“ für einen bedrängten Freund gehandelt, begründete der Vorsitzende der Strafkammer das Urteil. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Revision zu prüfen. Bilder von den Hells Angels Bilder von Neonazis
Das Kieler Landgericht hat den früheren NPD-Landeschef Peter B. (35) heute vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen und den Haftbefehl aufgehoben. Der Rechtsextremist habe zwar vorsätzlich zwei Hells Angels niedergestochen, aber möglicherweise aus "Nothilfe" für einen bedrängten Freund gehandelt, begründete der Vorsitzende der Strafkammer das Urteil. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Revision zu prüfen.
Die Kammer stellte klar, dass sie erhebliche Zweifel an der Nothilfe-Version von Peter B. habe. Der genaue Ablauf der "brutalen Massenschlägerei" zwischen Neonazis und Hells Angels Ende August 2008 in Kiel habe sich aber nicht mehr aufklären lassen. Mitverantwortlich dafür machte die Kammer auch die beiden Opfer. Die Rocker hatten eine Zeugenaussage verweigert, weil die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen der Schlägerei nicht abgeschlossen sind.
Peter B. war nach der Schlägerei in Untersuchungshaft gekommen. Nach dem Freispruch steht ihm eine Haftentschädigung von elf Euro je Tag zu, also insgesamt eine Summe von knapp 2000 Euro.