Ein Gutachten der Grünen in Kiel sieht verfassungsrechtliche Probleme beim neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz.

Kiel. Gegen das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz bestehen nach Auffassung der Grünen verfassungsrechtliche Bedenken. Dies habe ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags ergeben, das die Grünen in Auftrag gegeben hatten, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Monika Heinold, am Freitag in Kiel bei der Vorstellung der Studie. Heinold forderte CDU und FDP auf, das bereits beschlossene Gesetz, das zum 1. Januar in Kraft tritt, in der Dezember-Sitzung des Landtags (14.-16.12) wieder aufzuheben.

Die SPD habe einen entsprechenden Antrag eingebracht, dem die Regierungskoalitionen nur zustimmen müssten. Die Landesregierung sollte alles tun für eine einheitliche bundesweite Regelung, den Glücksspielmarkt in einem gewissen Rahmen zu liberalisieren.

Wie Heinold erläuterte, ist die im Glücksspielgesetz vorgesehene „Abgabe“ laut Gutachten als „Steuer“ zu bewerten. Diese Steuer würde - anders als Abgaben – aber voll in den Länderfinanzausgleich einfließen. "Die von Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) eingeplanten Mehreinnahmen von 35 Millionen Euro aus der Neuordnung des Glücksspiels entpuppen sich als Luftnummer“, sagte Heinold. Damit sei das neue Glücksspielgesetz gescheitert, bevor es in Kraft getreten ist. "CDU und FDP sollten ihre Umgehungstaktik zugunsten von Schleswig-Holstein und zulasten anderer Länder aufgeben.“

Laut Heinold müsste auch geprüft werden, ob es zulässig wäre, dass eine Landessteuer ausländische Anbieter gegenüber inländischen Anbietern begünstigt, die unter die höhere Rennwett- und Lotteriesteuer fallen.

Schleswig-Holstein geht mit seinem von Glücksspiel-Anbietern begrüßten Gesetz einen Sonderweg unter den 16 Bundesländern. So soll zum Beispiel Online-Pokern erlaubt werden, was die anderen Länder ablehnen. Außerdem begrenzt Schleswig-Holstein nicht die Zahl der Glücksspielanbieter. Dagegen wollten die anderen Länder ursprünglich höchstens 7 Glücksspiel-Anbieter und zuletzt 20 zulassen. Die EU hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken wegen der Einschränkung.

Mit dem Glücksspielgesetz wollten CDU und FDP laut Heinold Sonderkonditionen für die Glücksspielindustrie schaffen und das Solidarsystem des Länderfinanzausgleichs aushebeln. "Jetzt müssen sie die Notbremse ziehen, bevor das Land eine rechtliche Schlappe erleidet.“ "Schleswig-Holstein darf nicht zum Glücksspiel-Eldorado der Bundesrepublik verkommen. Dazu ist uns unser Land zu schade“, sagte Heinold. (abendblatt.de/dpa)