Neues Spielhallengesetz in Schleswig-Holstein sieht vor, den Neubau von Spielhallen zu begrenzen sowie höheren Spielerschutz.
Kiel. Das neue Spielhallengesetz in Schleswig-Holstein soll Jugendliche und Spielsüchtige besser schützen, entschied heute die schwarz-gelbe Regierung in Kiel. So soll zum einen der Spielhallenneubau begrenzt werden. Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) sagte am Mittwoch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, dass Schleswig-Holstein zusammen mit dem im September verabschiedeten Glücksspielgesetz einen angemessenen Rahmen für ein Glückspielrecht schaffe.
Nach Meinung der Opposition weist der Entwurf in die richtige Richtung. Sie verlangte aber – derzeit vergeblich – eine Aufhebung des Glücksspielgesetzes, mit dem die Koalition den Sportwetten- und Online-Glücksspielmarkt im Alleingang weitgehend liberalisiert hat.
In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit rund 520 Spielhallen. Künftig sollen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen keine neuen mehr gebaut werden; stattdessen ist ein Mindestabstand von 300 Metern geplant. Zudem sollen große Spielhallenkomplexe mit zwei und mehr Hallen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren geschlossen werden; Mehrfachkonzessionen laufen also aus.
Aus Gründen des Spielerschutzes will die Landesregierung nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr morgens festlegen und eine Ausweispflicht einführen. „Umfangreiche Werbeverbote sollen verhindern, dass Jugendliche angelockt werden“, sagte de Jager. Das Gesetz wird wohl frühestens Anfang des kommenden Jahres verabschiedet und soll voraussichtlich Mitte 2012 in Kraft treten.
Das Spielhallengesetz sei ein Ablassbrief und solle von der Liberalisierung des Glücksspielmarktes im Norden ablenken, warf der SPD-Abgeordnete Andreas Beran dem Regierungsbündnis vor. „Diesem entstehenden Las Vegas im Norden wird auch das Spielhallengesetz nichts anhaben können“. Inhaltlich sieht die SPD noch bei der Suchtprävention Verbesserungsbedarf.
Die Grünen signalisierten Zustimmung. „Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die Regulierung der Spielsucht“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Heinold. Es fehle aber noch eine Sperrdatei, wie Hessen sie habe. Nach Angaben von Heinold ist die Zahl der Spielhallen im Norden in den letzten Jahren stark gestiegen. In Neumünster waren es 2000 noch 21, nun seien es 37.
Lars Harms vom SSW sagte, im Großen und Ganzen gehe das Spielhallengesetz in die richtige Richtung. Allerdings zweifelte er daran, dass der Jugend- und Spielerschutz effektiv sei. Die Linke lobte den Entwurf im Grundsatz. Der Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen sei aber zu gering.
In puncto Glücksspielgesetz verlangte die Opposition, es sofort aufzuheben. Kiel müsse dem Staatsvertrag der anderen 15 Bundesländer beitreten, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Diese wollen den Vertrag voraussichtlich im Dezember unterzeichnen.
Kubicki erteilte der Forderung eine Absage: „Das Gesetz ist in Kraft und es wird umgesetzt werden, wenn wir keine vernünftige rechtsfeste Regelung kriegen.“ CDU und FDP knüpfen eine Einigung mit den 15 anderen mindestens an eine Zustimmung der EU-Kommission. Der jetzige Staatsvertrags-Entwurf werde aber mit Sicherheit in Brüssel so nicht notifiziert – also gebilligt, sagte Kubicki.
Die 15 Länder wollen den Sportwettenmarkt begrenzt öffnen, aber weiterhin Poker und Casinospiele im Netz verbieten. Damit bleibt er weiter hinter dem Kieler Gesetz zurück. Bei einer Regierungsübernahme nach der Landtagswahl im Mai wollen die Sozialdemokraten das Gesetz zurücknehmen.
Das Land darf den Bereich der Spielhallen erst seit der Föderalismusreform selbst regeln, das Gesetz wäre das erste im Norden, das dies tut. Nach CDU-Angaben machen die Spielhallen im Jahr 110 Millionen Euro Umsatz. Es gibt demnach 400 Unternehmen mit 3000 Arbeitsplätzen. (abendblatt.de/dpa)