Die CDU spricht sich gegen den sogenannten Richtervorbehalt bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr aus. Die FDP widerspricht.

Kiel. In der Kieler Koalition gibt es Streit um Polizeibefugnisse bei Blutproben. Die CDU-Fraktion unterstützte am Donnerstag die Forderung der Präsidentin des Oberlandesgerichtes, Uta Fölster, bei Blutproben nach Alkoholkontrollen im Straßenverkehr auf den sogenannten Richtervorbehalt zu verzichten. Dies würde die Arbeit der Polizei erleichtern und der Rechtssicherheit ihrer Arbeit dienen, sagte Innenpolitiker Werner Kalinka. Der „Piks“ sei kein bedeutsamer Eingriff. Koalitionspartner FDP widersprach: Dass grundsätzlich ein Richter eine Blutentnahme anordnen muss, bleibe richtig, sagte die Abgeordnete Ingrid Brand-Hückstädt. Eine Blutprobe berühre das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. „Wer hier die Tür öffnet, hat womöglich ganz andere Grundrechtseingriffe im Hinterkopf.“

Die Grünen zeigten sich dagegen aufgeschlossen, den Richtervorbehalt abzuschaffen. Wenn dieser nur auf dem Papier stehe, bringe er in der Praxis für den Grundrechtsschutz so gut wie nichts, sagte der Rechtspolitiker Thorsten Fürter. Wenn ein Polizist mitten in der Nacht einen Richter frage, ob bei einer Kontrolle an der A1 ein Arzt einem Fahrer Blut abnehmen darf, habe das Gericht praktisch keine andere Möglichkeit, als den Angaben des Beamten zu folgen. „Der Richtervorbehalt droht in solchen Fällen zur bloßen Formalität zu verkommen“, sagte Fürter.

Die Linke sieht keinen Anlass, den Richtervorbehalt aufzugeben. Der Aufwand zur Anordnung von Blutentnahmen müsse in den Personalplänen des Justizministeriums angemessen berücksichtigt werden, forderte der Abgeordnete Heinz-Werner Jezewski. (dpa/abendblatt.de)