Hamburg. Es ist schon die zweite Schlappe, die Hamburg in dem Fall kassiert. Trotzdem will die Stadt Parkzonen weiterhin flexibel zuschneiden.

  • Parkzone E301 „Grindelhof“: Hamburg verliert vor Oberverwaltungsgericht
  • Das Bewohnerparkgebiet war 27 Meter zu groß
  • Trotz der Schlappe will die Stadt die Zonen in Zukunft noch flexibler zuschneiden

Es ist die zweite Niederlage der Stadt Hamburg in dem Fall, diesmal vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG). Am Donnerstag bestätigte das OVG ein früheres Urteil zum Anwohnerparken: Das Bewohnerparkgebiet E301 „Grindelhof“ ist rechtswidrig. Grund dafür sind laut Urteilsbegründung eine zu große Ausdehnung und übermäßig komplizierte Beschilderung. Geklagt hatte eine Anwohnerin. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die umstrittene Parkzone sei ein „Einzelfall“, heißt es aus der Verkehrsbehörde. Was andere Bewohnerparkgebiete in der Stadt angehe, seien aus dem Urteil, Stand jetzt, keine Handlungsanweisungen abzuleiten. Denn: „Dem Gericht geht es nicht um das Bewohnerparken oder die Parkraumbewirtschaftung an sich – das macht es ja auch deutlich. Es geht ihm vor allem formell um den genauen Zuschnitt der Bewohnerparkzone ‚Grindelhof‘ und die Erkennbarkeit für die Parkplatzsuchenden“, sagt Dennis Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde.

Die anderen mehr als 60 Bewohnerparkzonen blieben davon unberührt. Im Gegenteil strebt die Behörde trotz der Niederlage vor dem OVG sogar eine weitere Flexibilisierung in Zuschnitten der Zonen an.

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27 Meter – so groß ist das Problem im Falle der Parkzone E301. Weil das Bewohnerparkgebiet „Grindelhof“ seine rechtlich festgesetzte Maximalausdehnung von 1000 Meter Luftlinie um 27 Meter überschreitet, kassierte die Stadt am Donnerstagabend bereits die zweite Niederlage in der Frage vor dem OVG. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Frühjahr war die Stadt zunächst in Berufung gegangen.

Grund für die überschrittene Maximalausdehnung ist auch, dass die Bewohnerparkzone E301 nachträglich ausgeweitet wurde und sich seitdem mit der benachbarten Anwohnerparkzone überlappt hat. Behördensprecher Krämer erklärt das wie folgt: „Vor der Einführung neuer Bewohnerparkgebiete haben wir die Menschen vor Ort befragt. Wir möchten die Zuschnitte der Bewohnerparkgebiete möglichst bürgernah und praxisnah festlegen. Das heißt, die Gebiete sollen möglichst an die alltägliche Parkpraxis der Menschen angepasst sein“, und das führe unter Umständen zu solchen Überlappungszonen.

In Hamburg gebe es historisch gewachsene Quartiere, bei denen es manchmal schwierig ist, die Maximalausdehnung von 1000 Metern genau einzuhalten, „insbesondere wenn die Park- und Mobilitätsroutinen der Menschen berücksichtigt sind“, so Krämer weiter.

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Doch nicht nur die überschrittene Maximalausdehnung der Parkzone bemängelte das Gericht. Auch eine nicht ausreichend verständliche Beschilderung bewertete das OVG als problematisch. In der Urteilsbegründung heißt es: Verkehrsteilnehmer könnten „nicht in jeder Situation unzweifelhaft erkennen, welches Verhalten von ihnen erwartet wird. Auch für Inhaber eines Bewohnerparkausweises ist aus der Beschilderung vor Ort nicht eindeutig erkennbar, auf welches räumliche Gebiet sich ihr Bewohnervorrecht bezieht.“

Dem Abendblatt sagte Behördensprecher Dennis Krämer noch am Donnerstagabend: „Wir werden das Urteil sofort umsetzen und die Bewohnerparkzone Grindelhof so anpassen, dass die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden.“ Die Anpassung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung erfolge durch das zuständige Polizeikommissariat.

Hamburg: Anwohnerparken in noch flexibleren Zonen

In ihrem grundsätzlichen Kurs lässt sich die Verkehrsbehörde von der Niederlage vor Gericht aber offenbar nicht beeinflussen. Sie will sich weiterhin um flexible Zonenzuschnitte bemühen. Mithilfe von Bürger-Partizipation, unter anderem am runden Tisch Parkraumbewirtschaftung, sollen auch künftig „lebensnahe“ Zuschnitte festgelegt werden. Außerdem bemühe sich die Behörde um eine Ausweitung der Maximalausdehnung von Parkzonen auf 1500 Meter.

Was die Flexibilisierung der Zonen angeht, „da haben wir auch die Rückendeckung der Verkehrsministerkonferenz“, sagt Dennis Krämer. Die Ideen sollen im Übrigen bundesweit Schule machen: „Wir sind optimistisch, dass unsere Bestrebungen zur Flexibilisierung in die laufende Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur aktuellen StVO-Novelle einfließen, die bis Frühjahr 2025 abgeschlossen sein soll.“

CDU Hamburg stellt sich gegen „willkürliches Zuschneiden der Bewohnerparkgebiete“

Das dürfte der CDU Hamburg ein Dorn im Auge sein. Richard Seelmaecker, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, erhob erst kürzlich Einwände gegen ein „willkürliches und sogar rechtswidriges Zuschneiden der Bewohnerparkgebiete“, das die Verkehrsbehörde vornehme.

Auf der anderen Seite fordert die Oppositionspartei „insbesondere für Handwerker eine allübergreifende Sondergenehmigung, die für den eigenen Firmenstandort sowie für das Parken beim Kunden gelten muss“. Das Bewohnerparken dürfe die Wirtschaftsverkehre nicht einschränken.

Das Anwohnerparken ist und bleibt ein Reizthema. Zumal jetzt, nur wenige Monate vor der Bürgerschaftswahl. Denn laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Abendblatts brennt den Hamburgern derzeit kein Thema mehr unter den Nägeln als der Verkehr in der Hansestadt. 80 Prozent der Befragten sehen ihn als größtes Problem in Hamburg. Ergo: Mit Positionierungen in verkehrspolitischen Fragen lassen sich womöglich Wähler gewinnen – oder verlieren.

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