Hamburg. Für die Bundes- und Bürgerschaftswahl 2025 werden insgesamt rund 30.000 Ehrenamtliche gebraucht. Wer mitmachen kann und was Helfende bekommen.

Um die beiden Wahlen am Jahresanfang 2025 stemmen zu können, sucht die Stadt Hamburg Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. „Werden Sie Hamburgs Wahlhelferheldinnen und -helden“, schreibt die Stadt in einem Aufruf, der dieses Mal allerdings sowohl für die Bürgerschaftswahl als auch für die Bundestagswahl gilt.

Anfang kommenden Jahres braucht es die doppelte Menge an ehrenamtlichen Unterstützenden: Rund 30.000 Personen werden für die verschiedenen Aufgaben vor, während und nach dem Öffnen der Wahllokale gesucht. Schließlich sind die Hamburger innerhalb von einer Woche gleich zweimal an die Wahlurne gerufen, zunächst zur Bundes- dann zur Bürgerschaftswahl 2025.

Wahl in Hamburg 2025: Welche Aufgaben haben Wahlhelfer und Wahlhelferinnen?

Zuständig sind die Wahlhelfenden für einen reibungslosen Ablauf am Wahltag. Sie müssen die Wahlzettel austeilen, die Stimmabgabe beaufsichtigen, und schließlich die abgegebenen Stimmen auszählen. Für die Briefwahlstimmen werden zudem sogenannte „Briefwahlvorstände“ gesucht. Bewerben können sich Interessierte auf der Website der Stadt Hamburg – für eine oder direkt beide der Wahlen.

Im Grunde sind die Abläufe für Bundes- und Bürgerschaftswahl ähnlich. Mit einer Ausnahme: Das Ehrenamt bei der Bundestagswahl endet noch am selben Tag. Helfende für die Hamburg-Wahl müssen am Montag nach dem Wahlsonntag nochmals ran, um die Wahlkreisstimmen und Kandidatenlisten der Parteien auszuzählen.

Bürgerschaftswahl - Stimmenauszählung
Für die Bundestagswahl Ende Februar und die Bürgerschaftswahl Anfang März 2025 sucht die Stadt Hamburg insgesamt jeweils 15.000 Wahlhelfende. © picture alliance/dpa | Georg Wendt
  • Bundestagswahl: Wahltag am 23. Februar 2025.
  • Bürgerschaftswahl: Wahltag am 2. März, Auszählung am 3. März 2025.

Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung: So hoch ist die Vergütung für Wahlhelfer in Hamburg

Zwar handelt es sich bei den Wahlhelfern um Ehrenamtliche, trotzdem gibt es von der Stadt Hamburg eine sogenannte Aufwandsentschädigung, die vom Wahlbezirksleiter ausgezahlt wird. Je nach Position und Aufgaben wird unterschiedlich viel Geld gezahlt: zwischen 35 und 180 Euro. Für die Auszählung der Briefwahlunterlagen gibt es etwas weniger.

  • Wahlbezirksleitung: Bundestagswahl 65 Euro; Bürgerschaftswahl 60 Euro (Sonntag) und 120 Euro (Montag).
  • Stellvertretende Wahlbezirksleitung: Bundestagswahl 50 Euro; Bürgerschaftswahl 45 Euro (Sonntag) und 110 Euro (Montag).
  • Weitere Aufgaben wie Schriftführung oder Beisitz: Bundestagswahl 35 Euro; Bürgerschaftswahl 30 Euro (Sonntag) und 100 Euro (Montag).
  • Briefwahlauszählung: Bundestagswahl zwischen 35 und 55 Euro; Bürgerschaftswahl von 130 bis 170 Euro, je nach Amt.

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Welche Bedingungen müssen Wahlhelfer erfüllen?

Ebenso wichtig ist es für Wahlhelferinnen und -helfer, sich vorab über die Bedingungen des Ehrenamtes zu informieren. Hierbei gibt es einen zentralen Unterschied zwischen der Bundes- und der Bürgerschaftswahl.

  • Bürgerschaftswahl: Helfen dürfen hier deutsche Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet Hamburg gemeldet sein.
  • Bundestagswahl: Helferinnen und Helfer dürfen Deutsche werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder sonstigen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

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Brauche ich Vorkenntnisse als Wahlhelfer in Hamburg?

Da die ehrenamtlichen Helfenden vor den beiden Wahlen eine Schulung bekommen, müssen Bewerber keine Vorkenntnisse und Erfahrungen vorweisen. Oder anders gesagt: Jede und jeder kann helfen. Die Stadt Hamburg schreibt: „Rechtzeitig vor der Wahl finden in den Bezirksämtern Schulungen für die Leitungen und Stellvertretungen der Wahl- und Briefwahlvorstände statt.“ Zu diesen könnten sich ebenfalls Beisitzende auf Nachfrage anmelden. Für alle anderen soll es umfassende Vorabinformationen geben, die online zur Verfügung gestellt werden.

Fragen und Anregungen können interessierte Bürgerinnen und Bürger telefonisch unter folgender Telefonnummer an die Stadt Hamburg richten: 040 115.