Hamburg. Am 2. März 2025 ist Bürgerschaftswahl. Wer darf wählen und wer wird gewählt? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.
Nach einigem Hin und Her steht es nun fest: Es bleibt dabei, dass die Hamburgerinnen und Hamburger ihre Bürgerschaft am 2. März 2025 wählen. Voraussichtlich eine Woche vorher, am 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die erwogene Vorverlegung der Hamburg-Wahl um eine Woche hätte jedenfalls aus Sicht der Senatsfraktionen von SPD und Grünen zu hohe rechtliche Risiken bedeutet. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Bürgerschaftswahl.
Wo und wann wird in Hamburg gewählt?
Es gibt 1269 Wahllokale, die am Wahltag, dem 2. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind.
Wer ist wahlberechtigt bei der Bürgerschaftswahl 2025 in Hamburg?
Alle deutschen Staatsbürger und -bürgerinnen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Hamburg haben. Auch wer am Wahltag 16 Jahre alt wird, darf mitwählen.
Wie viele Wahlberechtigte gibt es?
Nach letztem Stand sind 1.316.595 Hamburger wahlberechtigt. Aber die Zahl kann sich noch geringfügig ändern. Die vorläufigen Wählerverzeichnisse werden am 19. Januar 2025 erstellt. Am Freitag vor dem Wahltag, also am 28. Februar 2025, erfolgt der letzte Abgleich mit dem dann aktuellen Melderegister, und die Wählerverzeichnisse werden geschlossen.
Was wird bei der Bürgerschaftswahl 2025 in Hamburg gewählt?
Die Hamburgische Bürgerschaft ist das Landesparlament des Stadtstaates Hamburg und damit das höchste Vertretungs- und Entscheidungsgremium der Stadt. Die Bürgerschaft wählt ihrerseits den Ersten Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin, kontrolliert die Landesregierung, den Senat, und beschließt Gesetze sowie den Haushalt der Freien und Hansestadt.
Wer wird bei der Wahl in Hamburg gewählt?
Gewählt werden mindestens 121 Abgeordnete der Bürgerschaft. Kandidieren dürfen alle Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und nicht durch einen Richterspruch von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre, also bis Anfang 2030.
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Wie wird die Bürgerschaft gewählt?
Jeder Wähler und jede Wählerin hat zehn Stimmen und erhält zwei Stimmhefte. Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt. Fünf Stimmen werden auf der Liste der Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber im jeweiligen Wahlkreis vergeben (Wahlkreisliste, rotes Heft) und fünf Stimmen auf der landesweiten Liste (Landesliste, gelbes Heft). Die Stimmen können entweder an nur einen Kandidaten beziehungsweise eine Partei vergeben auf oder mehrere verteilt werden.
Wichtig: Wenn mehr als fünf Kreuze auf einer Liste gesetzt werden, ist die Stimmabgabe ungültig. Weniger oder gar keine Kreuze sind dagegen erlaubt.
Worüber wird mit dem gelben Stimmheft entschieden?
Mit den fünf Stimmen im gelben Heft entscheiden Sie mit über die Zusammensetzung der Bürgerschaft, also darüber, welche Parteien ins Parlament einziehen und wie viele Sitze sie erhalten. Sie können die fünf Kreuze einer Partei, einem Kandidaten oder einer Kandidatin geben (Kumulieren) oder sie beliebig auf mehrere Parteien oder Personen verteilen (Panaschieren).
Dieses einst per Volksentscheid durchgesetzte Wahlrecht stärkt den Einfluss der Wählenden: Durch die Möglichkeit, Ihre Stimme(n) direkt an Kandidaten zu vergeben, können Sie die von den Parteien aufgestellte Reihenfolge verändern. So bestimmen Wähler und Wählerinnen nicht nur darüber, welche Parteien in welcher Stärke in die Bürgerschaft einziehen, sondern auch, welche Bewerber ins Parlament einziehen.
Worüber wird mit dem roten Stimmheft entschieden?
Mit Ihren fünf Stimmen im roten Heft entscheiden Sie mit, wer Ihren Wahlkreis in der Bürgerschaft vertritt. Aus den 17 Wahlkreisen werden entsprechend ihrer Einwohnerzahl zwischen drei und fünf Abgeordnete ins Parlament einziehen. Auch hier können die Wählenden mit ihren Stimmen die von den Parteien vorgeschlagene Reihenfolge der Kandidaten verändern.
In den Wahlkreisen können auch Einzelbewerber antreten. Auch hier gilt: Sie können Ihre fünf Stimmen einem oder mehreren Kandidaten geben – auch parteiübergreifend. Wichtig: In den Wahlkreisen können keine Parteilisten, sondern nur Personen gewählt werden.
Wie werden die Sitze in der Hamburgischen Bürgerschaft verteilt?
Von den 121 Sitzen werden 71 Mandate über die Wahlkreise vergeben. Die Sitze werden auf die Parteien nach ihrem Anteil an den Gesamtstimmen im Wahlkreis verteilt. Gewählt sind die Bewerber und Bewerberinnen mit den höchsten Stimmzahlen in ihren Parteien. In der Regel 50 weitere Mandate werden über die Landeslisten vergeben. In die Bürgerschaft gewählt werden Parteien und Wählervereinigungen, auf die mindestens fünf Prozent der Landeslistenstimmen entfallen.
Der Anteil an den Landeslistenstimmen entschiedet darüber, mit wie vielen Abgeordneten eine Partei in die Bürgerschaft einzieht. Auch ein in einem Wahlkreis gewählter Einzelbewerber zieht in die Bürgerschaft ein. Die von einer Partei errungenen Wahlkreissitze werden von der Gesamtzahl der Sitze, die einer Partei insgesamt zugeteilt wurden, abgezogen. Die übrigen Sitze gehen an Kandidierende der Landesliste, die nicht schon über Wahlkreislisten direkt ins Parlament einziehen. Gewählt sind die Bewerber und Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen (Personenstimmen).
Hat die Bürgerschaft in jedem Fall 121 Abgeordnete?
Nein, zwei Ausnahmen sind möglich. Fall eins: Wenn eine Partei mehr Wahlkreissitze erreicht, als ihr nach Gesamtstimmen (Landesliste) zustehen, behält sie diese Überhangmandate. Sogenannte Ausgleichsmandate erhöhen dann die Gesamtzahl der Sitze im Parlament um so viele Sitze, dass die Verteilung wieder dem Verhältnis der Gesamtstimmzahlen entspricht.
Fall zwei: Eine Person gewinnt ein Mandat im Wahlkreis – entweder als Einzelbewerber oder Mitglied einer Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
Letzteres geschah bei der Wahl 2020: Anna von Treuenfels-Frowein (damals FDP, heute CDU) errang ein Direktmandat im Wahlkreis Blankenese, die FDP scheiterte aber hamburgweit an der Fünf-Prozent-Hürde. Weil das Bürgerschaftswahlgesetz eine ungerade Zahl von Abgeordneten vorschreibt (um ein Patt bei Abstimmungen zu vermeiden), wurde ein zusätzliches Mandat an die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien vergeben, in diesem Fall an die Linke, so dass das Parlament 123 Abgeordnete umfasst.
Ab wann kann per Briefwahl gewählt werden?
Am Montag, dem 20. Januar, startet der Onlinedienst zur Beantragung der Briefwahl. Vom 21. Januar an sind die Wahldienststellen geöffnet, in denen per Brief gewählt werden kann. Alles Wichtige und viele Details rund um die Briefwahl erfahren Sie hier.
Ab wann werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerschaftswahl verschickt?
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 24. Januar. Spätestens am 9. Februar sollen alle Benachrichtigungen bei den Wahlberechtigten eingetroffen sein.
Welche Voraussetzungen müssen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber erfüllen, um an der Wahl in Hamburg teilnehmen zu können?
Parteien, die seit der letzten jeweiligen Wahl ununterbrochen im Deutschen Bundestag oder in der Bürgerschaft vertreten sind, müssen ihre Teilnahme an der Wahl nicht ankündigen. Alle anderen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber müssen ihre Beteiligung bis zum 90. Tag vor der Wahl anzeigen. Der Stichtag ist der 2. Dezember, 16 Uhr. Die Satzung, das Programm und der Nachweis einer satzungsgemäßen Wahl des Landesvorstands müssen eingereicht werden.
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Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
Alle Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber müssen ihre Wahlvorschläge bis zum 68. Tag vor der Wahl einreichen. Das ist der 24. Dezember, 16 Uhr. Die Organisationen, die bislang nicht in den Parlamenten vertreten sind, müssen für die Landesliste 1000 Unterstützungsunterschriften vorlegen, für die Wahlkreisliste 100 Unterschriften. Letzteres gilt auch für Einzelbewerber.
Wer entscheidet wann darüber, wer zur Wahl in Hamburg zugelassen ist?
Die Bezirkswahlausschüsse entscheiden über die Zulassung der Wahlkreislisten, der Landeswahlausschuss über die der Landeslisten – und zwar am 30. Dezember. Bis zum 3. Januar kann Beschwerde gegen eine Nicht-Zulassung der Bezirkswahlausschüsse eingelegt werden. Am 6. Januar entscheidet der Landeswahlausschuss über Beschwerden gegen Entscheidungen der Bezirkswahlausschüsse. Es ist der 55. Tag vor der Wahl.
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Wie hoch werden die Gesamtkosten der Bürgerschaftswahl in Hamburg sein?
Für die Haushaltsplanung sind zunächst einmal zwölf Millionen Euro kalkuliert. Die genauen Kosten lassen sich derzeit noch nicht voraussagen.
Wie und wann werden die Stimmen ausgezählt?
Am Wahlabend findet eine vereinfachte Auszählung der gelben Landeslistenstimmzettel statt, um die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien und deren Fraktionsstärke zu ermitteln. Am Montag, 3. März, werden alle Stimmzettel (rotes und gelbes Heft) zur Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses ausgezählt. Dann steht auch fest, welche Kandidaten und Kandidatinnen als Abgeordnete in die Bürgerschaft gewählt wurden.